Gmür Alois · Nationalrat · 2021-09-22
Gmür Alois · Nationalrat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-22
Wortprotokoll
Ihre Sicherheitspolitische Kommission hat sich an ihrer Sitzung vom 21. und 22. Juni intensiv mit der Übernahme und Umsetzung der Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Europäische Grenz- und Küstenwache befasst. Es wurden auch verschiedene Anhörungen betroffener Institutionen durchgeführt.
Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) soll mit der Verabschiedung dieser Vorlage ein stärkeres Mandat erhalten, um gemeinsam mit den nationalen Behörden die Schengen-Aussengrenzen besser zu schützen. Es geht in der Vorlage um mehr Personal, das je nach Bedarf eingesetzt werden soll, und um höhere finanzielle Beiträge. Seit 2019 stellt die Schweiz vierzig Grenzschutzexpertinnen und -experten zur Verfügung. In diesem Jahr bezahlt die Schweiz 24 Millionen Franken pro Jahr, im Jahr 2027 werden es 61 Millionen Franken sein.
Gemäss Botschaft des Bundesrates geht es um die Stärkung der Sicherheit, d. h. um effizientere Kontrollen der Aussengrenzen durch die Schengen-Staaten, die bessere Bewältigung des Migrationsdrucks und potenzieller künftiger Bedrohungen an den Aussengrenzen, die wirksamere Rückführung illegaler Aufenthalterinnen und Aufenthalter, die Wahrung des Solidaritätsprinzips und die Einhaltung der Grundrechte. Die zu beratende Vorlage enthält zwei Entwürfe: einerseits die Änderung des Asylgesetzes, andererseits den Bundesbeschluss zur Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes. Die Änderung des Asylgesetzes war in der Kommission unbestritten.
Eine Minderheit Fivaz Fabien stellt den Antrag, auf den Bundesbeschluss 2 zur Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes nicht einzutreten. Diese Minderheit stellt den Schutz der Schengen-Aussengrenze durch Frontex grundsätzlich infrage. Die Minderheit kritisiert auch die Arbeit von Frontex in Bezug auf den Schutz der Grundrechte der Menschen und erwähnt dabei auch die anscheinende Praxis der sogenannten Pushbacks. Nach Ansicht der Minderheit ist ein stärkeres Grenzengagement die falsche Antwort auf die humanitäre Situation an der Schengen-Aussengrenze. Mit 19 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen lehnte die Kommission den Antrag Fivaz Fabien auf Nichteintreten ab.
Eine Sistierung des Geschäfts, wie es aktuell der Antrag Marti Samira will, wurde in der Kommission nicht diskutiert.
In der Detailberatung in der Kommission wurde der Antrag der Minderheit Seiler Graf gestellt, in den Jahren 2022 und 2023 im Rahmen eines Resettlements 4000 Flüchtlinge aufzunehmen und die Zahl von 4000 Flüchtlingen pro Zweijahresperiode auch in den Folgejahren nicht zu unterschreiten. Der Antrag Seiler Graf wurde mit 14 zu 9 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Die Mehrheit will diese Vorlage nicht mit einer Aufnahme von Flüchtlingen verbinden. Das heute gültige Resettlement-Konzept wurde in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Städten und Gemeinden erarbeitet und beinhaltet aktuell eine Bandbreite von 1500 bis 2000 Flüchtlingen, innerhalb welcher der Bundesrat alle zwei Jahre entscheidet. Die Kommission wurde dahingehend orientiert, dass es mit den Kantonen abgesprochen werden sollte, wenn 4000 Flüchtlinge aufgenommen werden sollen.
Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass es bei dieser Vorlage um Sicherheitspolitik und nicht um Asylpolitik geht. Deshalb wurde dieses Geschäft auch der Sicherheitspolitischen Kommission zugewiesen. Für die Asylpolitik ist die Staatspolitische Kommission zuständig. Für die Mehrheit haben die Sicherheit und die Einhaltung der Grundrechte an der Schengen-Aussengrenze erste Priorität. Eine Anzahl von Flüchtlingen, die zukünftig aufzunehmen ist, gehört nicht in diese Vorlage. Ich bitte Sie deshalb, bei Artikel 1 die Mehrheit zu unterstützen und keinen zusätzlichen Artikel 1a einzufügen.
In der Kommission wurde auch diskutiert, dass Menschen, die mit Gewalt oder Gewaltandrohung Asylsuchende daran hindern, in der Schweiz oder einem Schengen-Staat ein Gesuch zu stellen, mit Geld- oder Freiheitsstrafen bestraft werden sollen. Eine Minderheit Molina will dazu im Strafgesetzbuch einen Artikel einfügen. Es wurde festgestellt, dass dieser Tatbestand in der Schweiz schon abgedeckt ist und es keinen zusätzlichen Gesetzesartikel braucht. Unsere Gesetze auf die Schengen-Aussengrenze auszudehnen, ist nicht möglich. Mit 15 zu 7 Stimmen wurde der Antrag, den Sie jetzt als Minderheit Molina vor sich haben, abgelehnt. Ich bitte Sie, diese Minderheit abzulehnen.
In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 15 zu 8 Stimmen angenommen.