AB 288475
Wettstein Felix · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion · 2021-09-22
Wortprotokoll
Die grüne Fraktion unterstützt alle beantragten Nachtragskredite. Bei den umstrittenen Fragen, zu denen wir jetzt die Minderheitspositionen gehört haben, werden wir mit der Kommissionsmehrheit stimmen.
Gut die Hälfte der 411 Millionen Franken, die mit dem vorliegenden Nachtrag IIa beantragt werden, betrifft die Einlage in den Bahninfrastrukturfonds. Für die grüne Fraktion ist es unverzichtbar, dass wir diese Einlage tätigen. Die Betriebsabgeltungen an die Transportunternehmen sind notgedrungen höher, da die Bahnen eine tiefe Belegung aufweisen. Es soll ja nicht zu einem Abbau und zu einer Ausdünnung des Fahrplans kommen. Ebenfalls im Bereich der Bahninfrastrukturen konnten erfreulicherweise weitere Ausbauschritte schon früher als geplant in Angriff genommen werden, was wir natürlich begrüssen.
Weitere vier Nachtragskredite sind der Bewältigung der Corona-Krise geschuldet, und sie sind aus unserer Sicht in der bundesrätlichen Botschaft alle gut begründet.
Korrekterweise lösen wir bereits für das laufende Jahr die Aufstockung des Waldkredites aus, das ist die logische Folge unseres Beschlusses zur Motion Fässler Daniel. Es ist offensichtlich, dass die Waldpflege vielerorts zusätzlich gefordert ist; die klimatischen Verhältnisse setzen dem Wald zu.
Sehr speziell mutet die Position 601.A240.0101, "Passivzinsen", der Eidgenössischen Finanzverwaltung im Umfang von 85 Millionen Franken an. Wir mussten es zweimal durchlesen, bis wir es nachvollziehen konnten. Weil der Bund weniger kurzfristiges Geld aufnehmen musste als zunächst vermutet, fliessen ihm nun auch weniger Negativzinsen zu als budgetiert. Anders gesagt: Die Differenz zwischen vermuteter und tatsächlicher Negativzinseinnahme müssen wir heute als Ausgabe verbuchen. Ich wünsche allen im Saal, dass sie darob keinen Knoten im Hirn davontragen, aber es geht alles mit rechten Dingen zu.
Ich komme zu den Minderheitsanträgen: Wir Grünen teilen die Meinung nicht, dass die Kredite, welche für das Bundesamt für Gesundheit zur Bewältigung der Covid-19-Krise beansprucht werden, innerhalb des Budgets des Eidgenössischen Departements des Innern kompensiert werden müssen. Wir lehnen diese Minderheitspositionen aus zwei Gründen ab:
Erstens sind die Nachträge mit tatsächlichen Mehraufwendungen begründet, welche nötig geworden sind, weil die Schweiz und die Welt eben deutlich mehr Zeit brauchen, bis die Krise ausgestanden ist. Das hat niemand vorausgesehen. Die übrigen Aufgaben des BAG wurden in der Zwischenzeit ja nicht geringer.
Zweitens und für uns wesentlich in der Gesamtbetrachtung der finanziellen Seite der Krisenbewältigung: Es zeichnet sich heute ab - wir haben es von der Kommissionssprecherin und vom Kommissionssprecher gehört -, dass nicht alle Gelder, die das Parlament bereits zur Bewältigung von Corona gesprochen hat, auch wirklich benötigt werden. Von den 24,4 Milliarden Franken, die wir freigegeben haben, werden laut Hochrechnung des Bundesrates etwa 16,4 Milliarden Franken verwendet werden müssen. Der Rest wird nicht ausgegeben.
Eine Art Kompensation findet also bereits statt. Denn wir stellen rückblickend fest, dass in gewissen Aufgabengebieten der Bedarf zu hoch eingeschätzt wurde, während für andere Aufgaben - hier eben jene des Bundesamtes für Gesundheit - der Gesamtbedarf damals, beim Budgetbeschluss, noch nicht eingeschätzt werden konnte.
Ich bitte Sie, den gemäss Botschaft zusätzlich beantragten Krediten zuzustimmen.