Fischer Roland · Nationalrat · 2021-09-22
Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2021-09-22
Wortprotokoll
Es kommt bei Budgetberatungen selten vor, dass die Anträge des Bundesrates in beiden Räten unbestritten sind und Minderheitsanträge lediglich die Rahmenbedingungen der Kreditverwendung betreffen. Beim vorliegenden Nachtrag II zum Voranschlag 2021 ist dies der Fall. Auch aus der Sicht der grünliberalen Fraktion sind die Anträge des Bundesrates gut begründet und nachvollziehbar. Wir werden deshalb den Bundesbeschlüssen gemäss den Anträgen des Bundesrates und der Mehrheit der Finanzkommission zustimmen. [PAGE 1803]
Lassen Sie mich aber dennoch kurz einige Worte zu den Minderheitsanträgen verlieren. Alle drei Minderheitsanträge verlangen, dass Nachtragskredite innerhalb des betroffenen Departements, hier des EDI, kompensiert werden. Die grünliberale Fraktion lehnt diese Minderheitsanträge ab. Es geht bei allen drei betroffenen Nachtragskrediten um Massnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Diese Ausgaben wären nicht angefallen, wenn die Corona-Pandemie gar nie stattgefunden hätte oder früher zu Ende gewesen wäre. Es handelt sich somit von ihrer Natur her um ausserordentliche, nicht vorhersehbare Ausgaben. Es wäre deshalb nicht zweckmässig, wenn aufgrund dieser hoffentlich nur noch in diesem Jahr anfallenden zusätzlichen Ausgaben zur Bewältigung der Pandemie die ordentlichen Ausgaben gekürzt würden und der Bund somit einen Teil seiner ordentlichen Aufgaben nicht mehr oder nur mit Einschränkungen[NB]wahrnehmen[NB]könnte. Dieses Risiko wollen wir nicht eingehen.
Ich habe es erwähnt, bei diesen zusätzlichen Ausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie handelt es sich von der Natur her um ausserordentliche Ausgaben. Aber anders als erwartet, werden diese Ausgaben im ordentlichen Haushalt verbucht. Die grünliberale Fraktion hat anlässlich der Budgetberatung in der Wintersession 2020 darauf hingewiesen, dass diese Vorgehensweise aus unserer Sicht nicht korrekt und intransparent ist. Wir haben deshalb beantragt, dass sämtliche Ausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie als ausserordentliche Ausgaben verbucht werden. Leider war der Antrag bekanntlich nicht von Erfolg gekrönt, die Transparenz muss dem "window dressing" weichen, man wollte ja keinen Überschuss im ordentlichen Haushalt ausweisen; statt klarer Buchungsvorgänge haben wir nun ein opportunistisches Jekami. Man muss sich deshalb schon fragen, was denn der Sinn der Unterscheidung zwischen dem ordentlichen und dem ausserordentlichen Haushalt noch ist, wenn man von der Natur her gleiche Geschäftsvorgänge, je nachdem, ob es einem gerade passt oder nicht, einmal so und einmal anders verbucht.
Wir haben im Rahmen dieses Nachtrags bewusst darauf verzichtet, erneut einen Antrag zu stellen, alle Corona-Massnahmen als ausserordentlich zu verbuchen. Es würde das Problem nicht lösen, weil einzelne Corona-Ausgaben bereits im ordentlichen Budget verbucht sind. Die Mehrheit hat sich zudem in der Budgetberatung ziemlich deutlich gegen unseren Antrag ausgesprochen; das akzeptieren wir.
Dass ich nun im Rahmen dieses Nachtrags trotzdem auf diese Problematik zurückkomme, hat damit zu tun, dass uns im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie die Frage der Verbuchung von Geschäftsvorfällen als ausserordentlich oder ordentlich noch eine Weile beschäftigen wird. So hat der Bundesrat im Rahmen seiner Vernehmlassungsvorlage zum Abbau der sogenannten Corona-Schulden mitgeteilt, dass er bereits einen Vorentscheid getroffen habe. Er will nämlich beantragen, ab der Rechnung 2021 die zusätzlichen Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank in der Höhe von 1,3 Milliarden Franken als ausserordentliche Einnahmen zu verbuchen. Dadurch werden sie dem Amortisationskonto gutgeschrieben, das heisst also der Kontrollstatistik für die ausserordentlichen Ausgaben. Das bedeutet wiederum, dass diese Mehreinnahmen nicht für ordentliche Ausgaben zur Verfügung stehen, sondern direkt in den Schuldenabbau oder in eine höhere Liquidität des Bundes fliessen. Angesichts der Zinssituation wäre die höhere Liquidität wahrscheinlich sogar die attraktivere Alternative.
Wir Grünliberalen haben eine grundsätzliche Skepsis gegenüber der Verwendung der Nationalbankgewinne zur Finanzierung von Staatsausgaben. Aber gemäss dem Nationalbankgesetz steht der Bilanzgewinn dem Bund und den Kantonen zu. Wenn diese Gelder schon zur Verfügung stehen, muss man sich Gedanken darüber machen, wie sie sinnvollerweise verwendet werden. Denn wenn sie in den Schuldenabbau fliessen, dann führen sie einfach zu einem höheren Sparvolumen in der gesamten Volkswirtschaft, dies in einem volkswirtschaftlichen Umfeld, in welchem wir in der Schweiz sowieso schon einen grossen Sparüberhang haben. Die Gelder der SNB werden somit letztendlich zu einer höheren Liquidität auf den Finanzmärkten führen und schlimmstenfalls sogar den Boom auf den Immobilienmärkten anheizen.
Die Auswirkungen der Rückzahlungen auf die gesamte Schuldenlast des Bundes sind jedoch vernachlässigbar klein. Ein sinnvoller, objektiver Indikator für die Schuldenlast eines Staates ist die Schuldenquote, das heisst die Staatsschulden in Prozenten des Bruttoinlandproduktes. Für die Schweiz beträgt diese Quote im Jahr 2021 gemäss den Schätzungen der Finanzstatistik und basierend auf der Berechnungsmethode für das Maastricht-Kriterium der EU 28,1 Prozent. Wenn nun die Zusatzausschüttung der SNB in der Höhe von 1,3 Milliarden Franken für den Schuldenabbau verwendet würde und das BIP im Jahr 2022 konstant bleiben würde, wir also ein Nullwachstum hätten, dann würde die Schuldenquote von 28,1 auf 27,5 Prozent sinken, also gerade mal um 0,6 Prozentpunkte. Haben wir jedoch, wie teilweise prognostiziert, gleichzeitig ein BIP-Wachstum von 4 Prozent, dann sinkt die Schuldenquote deutlich stärker auf 26,5 Prozent, das heisst also dreimal schneller. Selbst wenn ich nominal keine Schulden abbauen würde, sinkt die Schuldenquote bei einem solchen Wirtschaftswachstum um mehr als 1 Prozentpunkt.
Diese Vergleiche zeigen uns, womit eine Schuldenlast wirklich abgebaut wird, nämlich durch Wirtschaftswachstum. Ich frage deshalb den Bundesrat, ob er seine Absicht, die Ausschüttungen der SNB für den Schuldenabbau zu verwenden, vor dem Hintergrund der grossen Herausforderungen, die uns die Klimakrise und der dramatische Verlust an Biodiversität stellen, nicht noch einmal überdenken will. Ich frage den Bundesrat, ob es nicht sinnvoller wäre, diese zusätzlichen finanziellen Mittel für dringend notwendige Investitionen in den Klimaschutz und in den Erhalt der Biodiversität zu verwenden, also in Projekte, welche den Menschen und der Umwelt zugutekommen und dazu beitragen, unsere Wirtschaft auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zu bringen.
Wir müssen das Finanzhaushaltgesetz im Zusammenhang mit dem Abbau der sogenannten Corona-Schulden sowieso anpassen. Denn die geltende Regelung hätte vermutlich grosse Sparmassnahmen zur Folge. Es wäre doch eine gute Gelegenheit, das Finanzhaushaltgesetz in Bezug auf diese Kontrollstatistiken etwas zu entrümpeln. Man könnte sich zum Beispiel auf das erfolgreiche und gut durchdachte Kernelement der Schuldenbremse konzentrieren, das heisst auf den Ausgabenplafond in Abhängigkeit von der Konjunktur, basierend auf dem Konjunkturfaktor. Den Rest, die gesetzlichen Regelungen zu den Kontrollstatistiken, könnten wir uns eigentlich gut sparen, zumal ja der Bundesrat sowieso nach Gutdünken Ausgaben und Einnahmen mal als ordentlich, mal als ausserordentlich klassiert.
Vielen Dank, Herr Bundesrat, wenn Sie sich diese Überlegungen in einer ruhigen Minute noch einmal zu Gemüte führen, bevor Sie die Botschaft zum Abbau der Corona-bedingten Verschuldung verfassen.