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Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2021-09-22

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-22

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion wird auf diese Vorlage eintreten. Für das grundsätzliche Anliegen der parlamentarischen Initiative, eine moderate Anhebung der massgebenden Umsatzgrenze auf 200[NB]000 Franken für die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht für Sport- und Kulturvereine sowie weitere Institutionen, hegen wir Sympathie. Damit unterstützen wir die wichtige Arbeit, die ehrenamtlich tätige, nicht gewinnstrebige Vereine sowie gemeinnützige Institutionen für die Gesellschaft leisten. Wir entlasten sie von den administrativen und finanziellen Pflichten der Mehrwertsteuerpflicht. Für Milizorgane, die oft über keine speziellen Steuerkenntnisse verfügen, macht das in einem begrenzten Umfang Sinn. Bei einer Umsatzgrenze von 200[NB]000 Franken wären 106 Vereine und Institutionen oder 13 Prozent der aktuell obligatorisch Steuerpflichtigen steuerbefreit. Die Steuerausfälle von rund einer Million Franken sind tragbar.

Allerdings haben wir auch Verständnis für die Bedenken bezüglich Wettbewerbsverzerrungen, die bereits im bestehenden Recht existieren und mit einer Anhebung der Umsatzgrenze noch vergrössert werden. Ehrenamtlich geführte, nicht gewinnstrebige Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen erbringen zwar typischerweise vor allem von der Steuer ausgenommene Leistungen, die für die Umsatzgrenze nicht massgeblich sind. Darunter fallen beispielsweise Leistungen an Basaren, Flohmärkten, Tombola- und Lottoveranstaltungen, vor Publikum erbrachte Leistungen wie Tanz und Theater, Betreuung von Kindern und Jugendlichen, Startgelder für Sportanlässe oder Behindertentransporte in Spezialfahrzeugen. Die Liste geht noch weiter, sie ist in den Unterlagen enthalten. Steuerbar sind jedoch Werbeleistungen, Sponsoring oder gastgewerbliche Leistungen, sei dies in einer Buvette, einer Festwirtschaft oder an Verkaufsständen. Um diese Leistungen geht es auch bei der Beurteilung der Umsatzgrenze, denn mit diesen Angeboten stehen die Vereine und Institutionen teilweise im Wettbewerb mit steuerpflichtigen Unternehmen, insbesondere im Bereich des Gastgewerbes und der Werbung.

Der Fussballclub, der die Umsatzlimite nicht erreicht, kann sein Buvette-Angebot ohne Mehrwertsteuer verkaufen, während das Restaurant nebenan seine Leistungen mit Mehrwertsteuer verrechnen muss. Daher kann es mit dieser Vorlage nur um eine kleine Erhöhung dieser Umsatzgrenze gehen. Auch so kann dem doch breit abgestützten Anliegen, den Vereinen etwas mehr Spielraum bis zur Erreichung der Umsatzlimite zu geben, Rechnung getragen werden. Sollten weitergehende Vorschläge kommen, wie sie im Rahmen der Kommissionsberatungen diskutiert wurden, so lehnen wir diese dezidiert ab.

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