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Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · 2021-09-22

Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · Freiburg · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-22

Wortprotokoll

Seit jeher leben die Menschen in der Schweiz mit den Risiken von Schnee, Fels und Wasser. In unserem Alpenland tun wir gut daran, uns bestmöglich gegen die Gefahren der Natur zu schützen.

Es ist bekannt: Auch Erdbeben sind ein grosses Katastrophenrisiko für unser Land. Von grösseren Schäden blieb die Schweiz zum Glück seit vielen Jahrzehnten verschont. Es mag sein, dass es uns darum etwas am Bewusstsein für dieses Risiko mangelt. Doch das Schadenpotenzial ist riesig: Schätzungen zufolge ist bei einem starken Beben mit einer Magnitude 6 mit Elementarschäden von 5 bis 10 Milliarden Franken zu rechnen. Bei sehr starken Beben der Magnitude 6,5 bis 7 - Basel wurde im 14. Jahrhundert von einem solchen erschüttert - könnten schnell einmal Schäden im Umfang von 100 Milliarden Franken entstehen. Sie sehen, die Tragweite ist enorm.

Das Wallis und die Region Basel liegen in akut erdbebengefährdeten Zonen. Diese Regionen sind aus tektonischen Gründen besonders gefährdet. Ein Blick auf die Gefahrenkarte verdeutlicht uns aber, dass auch die dicht besiedelten Gebiete in der Zentralschweiz, im Mittelland und um Zürich von Erdbeben schwer getroffen werden könnten. Da landesweit eine erhebliche Erdbebengefährdung besteht, wurde die Idee einer staatlich organisierten Erdbebenversicherung in der Schweiz schon mehrmals diskutiert. Eine obligatorische Erdbebenversicherung war bisher nicht mehrheitsfähig, weder auf Bundes- noch auf kantonaler Ebene.

Mit der Motion 20.4329 der UREK-S liegt uns nun ein alternativer Ansatz vor, eine Eventualversicherung für den Fall eines grossen Schadens. Worum geht es dabei? Heute haben Hauseigentümer die Möglichkeit, ihre Liegenschaften mit einer privaten Versicherung gegen Schäden durch Erdbeben abzusichern. Aktuell aber sind nur etwa 10 Prozent der Eigentümer dagegen versichert. Eine weitere Absicherung besteht mit dem Erdbebenpool der kantonalen Gebäudeversicherungen. Mit den darin vorhandenen 2 Milliarden Franken bietet dieser Pool allerdings nur eine geringe Reserve für den Katastrophenfall.

Im Gegensatz dazu würden im System der Eventualverpflichtung alle Hauseigentümer verpflichtet, im Fall einer Erdbebenkatastrophe solidarisch mit einer zweckgebundenen Einmalprämie für die Schäden zu haften. Die Prämie würde also nicht alljährlich und nicht von vornherein fällig, sondern erst, wenn ein grosser Schaden eingetreten ist. Das System hat den Vorteil, dass so nur die Generation zur Einzahlung in die Versicherung verpflichtet wird, die auch tatsächlich von einer Katastrophe betroffen ist. Die Berechnung der Prämie würde über einen bestimmten Prozentsatz der versicherten Summe aller Eigentümer in der Schweiz erfolgen. Dank diesem solidarischen System wären die effektiven Kosten für die einzelnen Eigentümer relativ überschaubar.

Dieser alternative Ansatz überzeugte die Mehrheit der UREK. Die Kommission stimmte der Motion mit 15 zu 10 Stimmen zu. Verwiesen wurde insbesondere auf das hohe Schadenpotenzial im Katastrophenfall. Es sind diese enormen Dimensionen, welche dafür sprechen, dass unser Land Vorkehrungen für dieses grosse Risiko trifft. Doch die Verantwortung soll nicht einfach an die Kantone und an die Privaten abgeschoben werden.

Auf Gesetzesebene gelten seit 2003 bauliche Vorschriften für den Erdbebenschutz. Allerdings erfüllt ein Grossteil der Immobilien und Infrastrukturen unseres Landes diese nicht, da sie älter sind als die Vorschriften. Ausserdem sind auch moderne Bauten nicht restlos vor Schäden geschützt. Auch wenn die Bauten nicht einstürzen, besteht doch ein erhebliches Restrisiko für grosse Schäden an der Bausubstanz.

In der Kommission wurde argumentiert, dass mit einer Eventualverpflichtung die individuellen Prämien relativ überschaubar seien, zumal diese auch nur beim Eintreten einer Katastrophe fällig würden. Die Höhe der Prämie könnte ausserdem vom angerichteten Schaden abhängig gemacht werden. Die Eventualverpflichtung zeichnet sich also durch eine beträchtliche Flexibilität aus, und die Kosten-Nutzen-Verhältnisse sind vergleichsweise gut. Darum ist dieser Mechanismus in den Augen der Mehrheit der UREK für die Eigentümer zumutbar.

Ausserdem ist zu bemerken, dass der Ansatz aus der ständerätlichen Kommission kommt. Die Vertreterinnen und Vertreter der Kantone stimmten diesem Vorschlag im Plenum mit 25 zu 18 Stimmen zu. Dies ist als Zeichen zu deuten, dass mit der Eventualverpflichtung ein Vorschlag vorliegt, der auch eine Mehrheit der Kantone überzeugen könnte.

Eine Minderheit Ihrer Kommission sprach sich gegen die Motion aus. Für sie liegt die Verantwortung für mögliche Erdbebenschäden bei den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern. Sie argumentiert, dass heute schon private Versicherungslösungen bestünden, weshalb keine staatliche Versicherung notwendig sei. Vertreter der Minderheit sehen zudem die Ansiedelung einer Erdbebenversicherung auf nationaler Ebene kritisch, da die Kompetenz bei anderen Naturgefahren bei den Kantonen liege.

Es ist klar, dass, Stand heute, Fragen zur genauen Ausgestaltung einer solchen Eventualversicherung offen sind. Die UREK-N ist aber der Ansicht, dass sich eine genauere Ausarbeitung des Vorschlages lohnt.

Im Namen der Mehrheit der Kommission beantrage ich Ihnen daher die Annahme der Motion. [PAGE 1815]