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Schilliger Peter · Nationalrat · 2021-09-22

Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-22

Wortprotokoll

Mit der Motion wird beabsichtigt, dass der Bundesrat für die Führung der bundesnahen Betriebe die rechtlichen Grundlagen dahingehend ergänzt, dass für die Wahl von Verwaltungsräten, bei der Definition der Eignerstrategie und im Umgang mit Interessenkonflikten klare Vorgaben bestehen. Es geht um die Verbesserung der Governance, wie dies in den Empfehlungen der OECD von 2015 eingefordert wird. Der Bundesrat soll in der schwierigen Rolle als Eigner und als Besteller die treuhänderischen Pflichten übernehmen, dies auch im Sinne des Parlamentes, der gesamten Wirtschaft und der Bevölkerung.

Die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion zeigt uns jedoch nicht genügend auf, ob der Bundesrat diese Treuhandfunktionen ernst nimmt und sich der heiklen Rollen in der Auftragserfüllung bewusst ist. Zudem muss darauf hingewiesen werden, dass der Bund für Kantone und Gemeinden in der Umsetzung seiner Rolle eine wichtige Funktion hat. Der Bundesrat stützt sich in seinen Aussagen auf den von ihm in Auftrag gegebenen Expertenbericht ab. Dieser weist aber [PAGE 1821] schwergewichtige methodische und inhaltliche Schwachstellen auf. Es beginnt damit, dass nur Betroffene oder Direktinvolvierte befragt wurden, keine Best Practice angewendet und keine anerkannten externen Experten zur Erarbeitung der Studie herangezogen wurden. Zudem wurden bei der Analyse sehr zentrale Aspekte aus nachvollziehbaren Gründen ausgeklammert. Die Überprüfung der OECD-Richtlinie 2015 war zudem nicht expliziter Prüfgegenstand und wurde in der Studie nur am Rand erläutert. Zentrale Forderungen der OECD von 2015, nämlich klare Rechenschaftsberichte insbesondere zwischen Verwaltungsrat und Eignervertretung, hohe Transparenz und Effizienz, Wahrnehmung der treuhänderischen Funktion, Management von Zielkonflikten sowie höchste Corporate Governance, wurden im Expertenbericht weder geprüft noch behandelt.

Es ist nachvollziehbar, dass die befragten, direkt involvierten Parteien keinen deutlichen Korrekturbedarf sehen. Das käme ja einem Schuldeingeständnis gleich. Tatsache ist aber, dass mit der Beibehaltung des dualen Modells die Interessenkonflikte zementiert und nicht gelöst werden, insbesondere die Konflikte, die aufgrund der Mehrfachrolle als Regulator, Aufsichtsstelle, Eigentümervertreter und Auftraggeber entstehen. Der Expertenbericht stellt zudem die Frage - offensichtlich schienen die Experten das zu bezweifeln -, ob der Bund personell und fachlich ausreichend gerüstet sei, um seine Rolle als Eigentümervertreter wahrzunehmen. Auch darauf geht der Bundesrat nicht ein.

Als aktuelle Bewertung nenne ich zwei Gründe, welche für die Annahme der Motion sprechen.

1.[NB]Im Frühjahr 2021 wurde Ständerat Christian Levrat zum neuen Verwaltungsratspräsidenten der Post AG ernannt. In den Medien wurde darauf die Frage diskutiert, ob diese Wahl aufgrund einer breiten Auslegeordnung von Fachkenntnissen oder Führungskompetenzen oder aufgrund politischer Einflussnahme geschehen sei. Die Bewertung überlasse ich Ihnen, jedem Einzelnen.

2.[NB]Im Bericht "Eignerstrategie des Bundesrates für die verselbstständigten Einheiten des Bundes" vom 26. Mai 2021 nimmt der Bundesrat zu Mängeln, die im Corporate-Governance-Expertenbericht aus dem Jahr 2019 genannt wurden, Stellung. Im Bereich Definition der Eignerstrategie macht der Bundesrat den Vorschlag, dass die jeweilige Strategie nach jeweils zwei Zielperioden überprüft werden soll, also alle acht Jahre. Entschuldigen Sie, Herr Bundesrat: Mehr Freiheit geht ja wirklich nicht.

Niedergeschriebene und klar definierte Grundlagen in der Führung von staatsnahen Betrieben sind in der heutigen Betrachtung der Corporate-Governance-Regeln zwingend und müssen angegangen werden. Viele Dank für Ihre Unterstützung.