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Baumann Stephanie · Nationalrat · 2002-12-11

Baumann Stephanie · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-12-11

Wortprotokoll

Wir haben hier im Nationalrat vor einem Jahr eine Motion mit dem Titel "Für eine Aufwertung der Krankenpflege" (00.3521) überwiesen. In dieser Motion waren verschiedene Massnahmen aufgelistet, welche alle zum Ziel hatten, dem Personalnotstand in der Pflege entweder kurz- oder auch längerfristig begegnen zu können. Gefordert wurde zum Beispiel, die Stellung der Pflege im Krankenversicherungsgesetz zu verbessern und damit auch das Image der Pflegeberufe aufzupolieren.

Der erste kleine Schritt wurde heute bereits stillschweigend bei Artikel 2 getan, indem wir neben den medizinischen Untersuchungen und Behandlungen im Gesetz jetzt neu auch die Pflegemassnahmen erwähnen. Bei Artikel 39 wäre jetzt der zweite kleine Schritt fällig: Hier wird nämlich definiert, welche stationären Einrichtungen zugelassen werden dürfen, und zu den Anforderungen für die Zulassung gehört gemäss dem Gesetz, dass die ärztliche Betreuung gewährleistet wird und dass das erforderliche Fachpersonal vorhanden sei.

Meine Minderheit beantragt, dass die Bestimmung hier präzisiert wird, indem der Bundesrat die Minimalbedingungen für dieses erforderliche Fachpersonal festlegen soll. Wir haben anlässlich der Beratung der erwähnten Motion hier drin ja alle beteuert, dass uns die Pflegequalität am Herzen liegt. Qualität kann aber nur sichergestellt werden, wenn auch genügend gut ausgebildete und erfahrene Pflegefachkräfte angestellt werden. Wenn der Qualitätsstandard nicht kantonal oder von Institution zu Institution unterschiedlich berücksichtigt und unterschiedlich beurteilt werden soll, wenn Pflegequalität in der ganzen Schweiz, in allen Spitälern und Heimen gleich hoch gehalten werden soll, braucht es dafür einheitliche Vorgaben. Wir kennen heute verschiedene Systeme zur Leistungserfassung im stationären Pflegebereich.

Weltweit werden diese Qualitätssysteme zurzeit eingeführt. Dank dieser Datenerfassung sind jetzt auch Aussagen darüber möglich, wie viele Fachkräfte für die qualitativ gute Pflege bei einem bestimmten Patientensegment vorhanden sein sollten. Die Grundlagen sind also vorhanden, damit der Bundesrat einheitliche Bestimmungen erlassen kann.

Ich bitte Sie deshalb, diese Präzisierung hier in den Gesetzestext aufzunehmen.