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AB 288650

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-09-22

Wortprotokoll

Was die Motion fordert, ist mindestens zum Teil deckungsgleich mit der Motion Aebischer Matthias, die wir schon behandelt haben.

Unsere Steuergesetzgebung nimmt mit einer Einkommensprogression genau darauf Rücksicht: Jemand, der nichts verdient, bezahlt auch praktisch nichts - allenfalls eine Personalsteuer in der Gemeinde, aber mehr nicht. Wenn er Einkommen hat, dann wird er gleich behandelt wie sonst jemand.

Die Forderung, hier einen generellen Steuererlass für die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen zu machen, wäre schwierig umzusetzen, denn man müsste zuerst einmal feststellen, wer das überhaupt ist. Ich glaube ferner, das Gegenteil ist der Fall: Diese Leute bezahlen nicht nur keine Steuern, sondern beziehen Fürsorgeleistungen. Das beginnt bei der Prämienverbilligung und geht mit weiteren Unterstützungsmassnahmen weiter. Ich denke, dass in diesem Bereich ein Netz besteht, das dazu führt, dass genau diese Personen nicht belastet, sondern eher unterstützt werden. Denn die Gesetzgebung ist vielfältig: Wir haben hier nicht nur das Steuergesetz, sondern alle möglichen sozialen Unterstützungsmassnahmen.

Ich glaube nicht, dass das etwas bringt. Wenn es hier wirklich Probleme gibt, dann in der Regel nicht wegen der Steuern, die ja gestundet oder erlassen werden können; diese Möglichkeiten bestehen. Die Leute, die hier Probleme haben, haben sie eher mit Arztrechnungen, Zahnarztrechnungen und solchen Dingen. Dort werden sie entsprechend unterstützt, ob sie jetzt Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen sind oder nicht.

Ich glaube, unser soziales Netz in den Gemeinden funktioniert. Es ist nicht notwendig, im Steuergesetz eine zusätzliche Erleichterung zu schaffen, weil die Leute, die in Not sind, wahrscheinlich gar nicht erst Steuern bezahlen.

Ich bitte Sie also, diese Motion nicht anzunehmen. Sie ist nämlich kaum umsetzbar und führt zu hohem bürokratischem Aufwand, ohne einen Nutzen zu haben.

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