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Gysin Remo · Nationalrat · 2002-12-11

Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-12-11

Wortprotokoll

Darf ich Sie bitten, Seite 17 aufzuschlagen: Ich spreche zu Absatz 6 gemäss der Mehrheit. Ich habe auch nur eine kleine Änderung vorzuschlagen. Ich möchte den ersten Satz in eine verbindlichere Form bringen: "Der Bundesrat kann Grundsätze zur kantonalen und interkantonalen Planung erlassen." Neu sollte der Satz lauten - das ist mein Antrag -: "Der Bundesrat erlässt Grundsätze zur kantonalen und interkantonalen Planung."

Ich begründe das wie folgt: Es ist klar, dass die Planung bedürfnisorientiert sein soll und zur Vermeidung von Überangeboten beitragen soll. Hiermit ist sie ein Sparinstrument; das setze ich als Kenntnis voraus. Wenn nun aber jeder Kanton für sich plant, gibt es 26 Teile, die sich nicht zu einem optimalen Ganzen zusammenführen lassen. Die Planungen der Kantone werden nicht einmal, untereinander vergleichbar sein, wenn sie nicht den gleichen Parametern, den gleichen Planungskriterien folgen. Auch der Föderalismus braucht Unterstützung, damit er funktioniert. Diese möchte ich ihm hier mit meinem Antrag geben.

Der Bund soll deswegen Grundsätze zur kantonalen und interkantonalen Planung erlassen. Er sollte dies nicht nur tun können, sondern er sollte dies auch tatsächlich im Interesse der Kantone und des Gesundheitssystems tun müssen. Es hat keinen Sinn, eine Kompetenz zu geben und die Umsetzung dem Bundesrat zu überlassen, der in diesen Fragen zögerlich ist. Es ist ein Bedürfnis der Kantone, dass sie Planungen haben, die untereinander vergleichbar sind. Hiermit schafft der Bund Anreize zur gemeinsamen Planung. Das will er hier ja auch tun, über die einzelnen Kantonsgrenzen hinaus. Er ermöglicht damit - das ist mir wichtig, das ist eine minimale Forderung - tatsächlich auch die Vergleichbarkeit der kantonalen Planungen. Wie gesagt, dazu braucht es minimale Übereinstimmungen, und diese sind in der Definition der Planungskriterien zu finden.

Ich bitte Sie zu beachten, dass es hier nicht um eine Bundesplanung geht; es geht um die kantonale Planung. Die Kompetenz bleibt bei den Kantonen, aber der Bund soll hier überhaupt erst die Rahmenvoraussetzungen schaffen, damit die Kantone kompatibel, miteinander vergleichbar und hiermit eben auch koordinierbar planen können. Ich hoffe, dass das nicht ein umstrittenes Begehren ist und dass ich hiermit Ihre Unterstützung finde.