Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-09-23
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-09-23
Wortprotokoll
Es ist so, dass in der Vergangenheit Blaulichtfahrende vereinzelt wegen Raserfahrten, die das Gericht als nicht mehr verhältnismässig eingestuft hat, verurteilt worden sind. Es kam damals die Befürchtung auf, dass Fahrerinnen und Fahrern von Blaulichtdiensten die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erschwert werde oder diese kaum mehr möglich sei. Deshalb - der Motionär, Herr Nationalrat Feller, hat darauf hingewiesen - hat der Bundesrat einen Bericht erstellt, Ende März ist er publiziert worden. Dort ist er auf die verschiedenen Fragestellungen eingegangen.
Monsieur le conseiller national Feller, ce que je peux vous dire, c'est que le Conseil fédéral n'a pas seulement fait un rapport. Il est en train de préparer une révision de la loi sur la circulation routière où il tiendra compte de cette problématique.
Ich kann Ihnen jetzt schon sagen, dass der Bundesrat plant, die Botschaft zur Revision des Strassenverkehrsgesetzes noch in diesem Jahr zu verabschieden. Deshalb würde ich Ihnen beliebt machen, diese Motion nicht anzunehmen.
Sie haben das Strassenverkehrsgesetz zur Hand und sehen, was der Bundesrat dort konkret vorgesehen hat. Wenn Sie nicht einverstanden sind oder Ihnen das nicht genügend weit geht, können Sie dies dort aufnehmen. Der Bundesrat anerkennt nämlich, dass es in Einzelfällen zu einem Interessenkonflikt zwischen einer raschen Auftragserfüllung und dem Einhalten der Verkehrsregeln kommen kann.
Als Gemeinderätin war ich ja einmal Feuerwehrchefin; ich kenne diese Situation. Ich denke, wir müssen die Situation klären und im Auge behalten, was es für die Einsatzleute bedeutet, wenn sie rasch vor Ort sein müssen und sich gleichzeitig an die Tempolimiten halten müssen. Aber wir sind der Meinung, dass wir bei der Revision des Strassenverkehrsgesetzes, die wir jetzt vorlegen, verschiedene Massnahmen vorgesehen haben, die genau dem entgegenkommen: Wir heben z. B. die Mindeststrafe bei Raserdelikten auf oder schaffen den Automatismus ab, wonach bei bestimmten Geschwindigkeitsüberschreitungen, z. B. von 50 Kilometern pro Stunde und mehr innerorts, immer ein Raserdelikt vorliegt. Damit erhalten die Vollzugsbehörden mehr Ermessensspielraum und können Einzelfälle wie eine Einsatzfahrt besser berücksichtigen.
Um der besonderen Situation der Blaulichtfahrenden Rechnung zu tragen, sollen die Strafbehörden ausserdem die Strafe künftig zwingend mildern müssen, wenn eine Verkehrsverletzung begangen wurde, die unverhältnismässig war. Wir haben der Situation der Blaulichtfahrenden wirklich Rechnung getragen. Ein Blaulichtfahrer kann künftig wegen einer Raserfahrt auch nur eine Busse bekommen. So können wir den Interessenkonflikten, die dort entstehen, etwas gegenüberstellen.
Deshalb möchte Ihnen der Bundesrat, bevor er jetzt noch weitere Massnahmen für die Blaulichtfahrenden oder eine Beschränkung des richterlichen Ermessens prüft, die genannte Revision unterbreiten. Dann können Sie Ihre Meinung dort einbringen, und wir werden dann evaluieren, wie sich diese Änderungen in der Praxis bewähren.
Das ist der Grund, weshalb wir Ihnen empfehlen, die Motion abzulehnen. Mit dem konkreten Gesetzesprojekt können Sie diese Fragen viel schneller beantwortet erhalten.