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Fässler Daniel · Ständerat · 2021-09-23

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-23

Wortprotokoll

Ich hatte eigentlich nicht die Absicht, noch etwas zu sagen. Ich habe mich daher nicht als Kommissionsmitglied gemeldet. Wir haben ja letztes Jahr in unserem Rat eine sehr eingehende Debatte über diese Vorlage geführt und die Punkte, die jetzt Ständerat Rechsteiner vorgebracht hat, eigentlich bereits diskutiert. Aber sein Votum motiviert mich jetzt doch, noch etwas dazu zu sagen.

Ich bin, das sei vorweg festgestellt, natürlich äusserst dankbar, dass ich hier drin, in diesem Saal, das gleiche Stimmrecht habe wie ein Ständerat des Kantons St. Gallen. Dass das so ist, ist unseren Gründungsvätern zu verdanken, welche bei der Kreation der Bundesverfassung von 1848 dafür gesorgt haben, dass im Ständerat, unabhängig von der Grösse der Kantone, das gleiche Stimmrecht besteht. Das heisst für mich als Ständerat von Appenzell Innerrhoden, dass ich einen Kanton mit einer halben Standesstimme vertreten darf.

Nun aber zum Geschäft, das wir heute beraten: Wir haben die inhaltliche Debatte geführt. Wir haben vor einem Jahr festgestellt, dass es bei diesem Geschäft nur darum geht sicherzustellen, dass dann, wenn in einem völkerrechtlichen Vertrag Bestimmungen zu finden sind, welche Verfassungscharakter haben, die gleichen Regeln gelten, wie wenn diese Bestimmungen in der Verfassung selber festgeschrieben würden. Für mich ist das eine Selbstverständlichkeit. Ich habe aber bereits vor einem Jahr festgestellt, dass hier Befürchtungen bestehen, dass das Erfordernis des Ständemehrs dazu führen könnte, dass verfassungsrechtliche Verträge in einem obligatorischen Referendum nicht eine Mehrheit von Volk und Ständen finden würden. Das darf uns aber nicht davon abhalten, die Verfassungsnorm zu respektieren und dort, wo es um Verfassungsrecht geht, eben auch zu respektieren, dass nicht nur das Volksmehr, sondern auch das Ständemehr massgebend ist.

Aber heute sollten wir eigentlich keine inhaltliche Debatte mehr führen, sondern nur die Frage stellen: Hat diese Vorlage im weiteren parlamentarischen Prozess eine Chance? Ich setze aufgrund der Entscheidung im Nationalrat dazu selber durchaus auch Fragezeichen. Aber ich glaube, wir tun gut daran, dem Nationalrat und insbesondere der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates nochmals die Chance zu geben, die Entscheidung zu reflektieren und vielleicht auch auf frühere Varianten, die ja im Nationalrat selber zur Diskussion gestanden sind - unser Kommissionsberichterstatter hat es dargelegt -, zurückzukommen.

Ich ersuche Sie, in diesem Sinne am Eintretensbeschluss festzuhalten und der grossen Mehrheit zu folgen.