Rieder Beat · Ständerat · 2021-09-23
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-23
Wortprotokoll
Dieses Geschäft ist völlig unbestritten. Herr Nationalrat Addor verlangt mit seiner Motion, den Bundesrat zu beauftragen, eine Änderung des Ordnungsbussengesetzes vorzulegen, mit der die Pflicht der Person, die die Ordnungsbusse verhängt, auf der Quittung oder dem Bedenkfristformular ihren Vor- und Nachnamen anzugeben, durch die Pflicht ersetzt wird, lediglich ihre Matrikelnummer anzugeben. Diese Motion wurde am 6. Mai 2020 eingereicht. Der Nationalrat hat sie am 25. September 2020 angenommen. Ihre Kommission hat sie an der Sitzung vom 9. August 2021 beraten und empfiehlt Ihnen ohne Gegenstimme, sie anzunehmen.
Es ist so, dass hier eine gewisse Vertraulichkeit zum Schutz der Personen, die Ordnungsbussen verteilen, im Rahmen der Verhängung der Busse durchaus angebracht ist. Immerhin sei vermerkt, dass dieser Vertraulichkeitsschutz anschliessend in einem allfälligen Beschwerdeverfahren, in welchem der Gebüsste dann Einsprache oder Beschwerde einlegen kann, nicht mehr gegeben wäre und der Gebüsste somit dann auch Kenntnis davon erlangen würde, welche Person die Ordnungsbusse verhängt hat. Im Übrigen ist es aber unbestritten, dass hier diesen Personen in der ersten Phase mit Blick auf die Kenntnis ihrer Identität ein gewisser Schutz zu gewähren ist.
Die Kommission unterstützt das Anliegen daher und beantragt ohne Gegenstimme Annahme der Motion. Weil es sich beim Ordnungsbussengesetz um ein besonderes Strafrechtsverfahren handelt, hat die Kommission das Anliegen der Motion bereits im Rahmen der Detailberatung des Geschäftes 19.048, "Strafprozessordnung. Änderung", umgesetzt, welches derzeit in der Kommission hängig ist. Sie geht davon aus, dass der Bundesrat am Ende der Beratungen der Strafprozessordnung in seinem jährlichen Bericht dann diese Motion abschreiben könnte. Wir sind also sehr schnell unterwegs. Falls unser Rat hier jetzt dieser Motion zustimmt, könnte man das Anliegen des Motionärs bereits bei der Revision der Strafprozessordnung hineinnehmen und die Motion erledigen.[GZ]
Wir beantragen Ihnen einstimmig Annahme der Motion.