Cavalli Franco · Nationalrat · 2002-12-12
Cavalli Franco · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-12-12
Wortprotokoll
Es handelt sich hier um einen der wichtigsten Diskussionspunkte. Ich hoffe, dass die Fraktionsbeiträge und die weitere Diskussion nicht mehr vor stark gelichteten Reihen stattfinden, weil es sich wirklich um einen zentralen Punkt dieser Vorlage handelt.
Mit dem Eventualantrag - wenn der Antrag der Minderheit II (Rossini) nicht angenommen wird - beantragt die Minderheit III und mit ihr die SP-Fraktion, den ganzen Absatz 4 zu streichen. Warum? Man muss sich vergegenwärtigen, was diese sehr rasche Einführung der monistischen Finanzierung bedeutet. Die monistische Finanzierung ist ein Schlagwort, das vor allem Journalisten, die wenig von den Problemen verstehen, benützen. Aber die monistische Finanzierung im stationären Bereich ist im Grunde genommen nichts anderes als die Aufhebung des Kontrahierungszwanges für den ambulanten Bereich. Gestern haben wir diese Aufhebung verworfen - nachdem diese Frage zuerst eine grosse Begeisterungswelle in der Presse ausgelöst hatte -, weil wir realisiert haben, was für Probleme damit verbunden sind. Man muss sich vorstellen: Monistische Finanzierung heisst, dass die Kantone nur noch zu bezahlen haben; das ganze Geld geht an die Krankenkassen. Die Krankenkassen entscheiden dann, welche Spitäler noch betrieben werden können, welche Spitäler nicht mehr betrieben werden können und wer noch in welches Spital gehen darf.
Man sagt uns, das sei notwendig, weil wir momentan mit dem Problem konfrontiert seien, dass vor allem die ambulanten Kosten explodierten, nämlich um 15 bis 17 Prozent pro Jahr. Die Kantone zwingen uns Spitalärzte, immer weniger Behandlungen im Spital stationär durchzuführen und alles, was nur möglich und manchmal sogar unmöglich ist, ambulant durchzuführen, bevor der Patient hospitalisiert wird oder nachdem er hospitalisiert war. Wenn eine Leistung im Spital stationär durchgeführt wird, muss der Kanton 50 Prozent zahlen; wenn die genau gleiche Leistung ambulant durchgeführt wird, muss die Krankenkasse alles bezahlen. Es gibt diese paradoxe Verschiebung der Kosten vom stationären zum ambulanten Bereich. Das ist der Hauptgrund für die Kostenexplosion. Deswegen sagt man uns: Dieses Problem können wir nur lösen, indem wir eine monistische Spitalfinanzierung einführen, mit der die Krankenkassen alles bezahlen werden. Das stimmt nicht. Dieses Problem können wir genauso gut auch anders lösen.
Die Kommission hat ein Postulat beschlossen, mit dem sie den Bundesrat beauftragen möchte, zusammen mit der monistischen Finanzierung auch diese Frage zu studieren. Dieses Problem können wir genau gleich lösen, indem wir überall im Gesundheitssystem ein dual-fixes System einführen. Wenn wir sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich und vielleicht auch in den Pflegeheimen ein dual-fixes System haben, dann gibt es diese Verschiebung der Kosten nicht mehr. Somit hätten wir dieses Problem gelöst. Dann bleibt nur noch die andere Begründung, d. h., man will den Krankenkassen die ganze Macht geben. Die Kantone müssen nur noch zahlen, die Krankenkassen entscheiden. Ich glaube aber nicht, dass wir damit so schnell einverstanden sein können.
Herr Rossini und die Minderheit II sagen: Wenn man sich schon für das monistische Finanzierungssystem entscheidet, dann soll der Staat allein die Kostenträgerschaft übernehmen, weil die Spitäler momentan meistens den Kantonen oder dann den Gemeinden gehören. Für den Fall, dass man nicht akzeptiert, dass der Kanton allein der Kostenträger ist, beantragt die Minderheit III, den ganzen Absatz 4, der unausgegoren ist, einfach zu streichen.