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Keller Peter · Nationalrat · 2021-09-27

Keller Peter · Nationalrat · Nidwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-09-27

Wortprotokoll

Es geht um eine letzte, allerdings entscheidende Differenz, nämlich um das Bandbreitenkonzept für die Beteiligung an den Gesamtkosten von Innovationsprojekten. Das geltende Gesetz sieht eine je 50-prozentige Finanzierung durch die Innosuisse bzw. durch den Projektverantwortlichen vor, wobei bereits heute Abweichungen möglich sind. Ziel dieser Gesetzesänderung ist eine grössere Flexibilität als heute. Der Bundesrat schlägt neu eine Beteiligung zwischen 40 und 60 Prozent vor, wobei unter bestimmten Voraussetzungen, wie sie unter Artikel 19 Absatz 2bis beschrieben sind, zusätzliche Abweichungen nach unten und nach oben erlaubt wären.

Die Mehrheit des Nationalrates und der WBK-N möchte allerdings die Bandbreite bei 30 bis 50 Prozent ansiedeln, d. h. eine Finanzbeteiligung der Innosuisse von 50 bis 70 Prozent. [PAGE 1916] Meine Minderheit hält diese Bandbreite für nicht ausgewogen, sie geht zu einseitig zulasten des Bundes. Man muss sich auch fragen, ob eine so hohe Finanzbeteiligung der Innosuisse überhaupt noch dem Sinn der Innovationsförderung entspricht, oder anders gesagt: Wie innovativ und damit wie markttauglich ist ein Projekt noch, wenn es zu 70 Prozent durch den Staat finanziert werden muss? Wie soll ein solches Projekt je auf eigenen Füssen stehen, wenn es dazu nicht nur staatliche Krücken, sondern auch noch einen staatlichen Rollator braucht?

Der Anteil der Eigenmittel ist ein wichtiges Selektionskriterium, das wir nicht leichtfertig beschneiden sollten. Dazu kommt, dass diese neue Bestimmung massive Folgekosten auslösen würde; wir reden hier von rund 150 Millionen Franken, welche in der nächsten BFI-Botschaft zusätzlich bereitgestellt werden müssten. Damit würden wir den Handlungsspielraum in der BFI-Gesamtsicht fahrlässig einschränken, oder man müsste die Zahl der unterstützten Projekte entsprechend herunterfahren, was sicher nicht Ziel dieser Übung sein kann.

Insgesamt ist unsere Minderheit der Meinung, dass die Lösung des Bundesrates ausgewogen ist. Wir bitten Sie, die Differenz zu bereinigen und sich dem Bundesrat beziehungsweise dem Ständerat beziehungsweise unserer Minderheit anzuschliessen.