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Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2021-09-27

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-27

Wortprotokoll

Ich mache es sehr kurz. Das Résumé der Debatte zeigt, dass die Mehrheit im Bereich von Artikel 19 Absatz 2 Litera d im Vergleich zum geltenden Recht eine leichte Veränderung will. Heute sagt man, die Beteiligung bei Innosuisse-Projekten sei hälftig auszugestalten. Wenn man jetzt aber die Prozentsätze 40 bis 60 Prozent nimmt, dann ist gegenüber dieser hälftigen Finanzierung natürlich kein eigentlicher Mehrwert geschaffen. Wenn Sie hingegen der Mehrheit folgen, dann kann die Tendenz eben effektiv in Richtung von etwas weniger Beteiligung der Industriepartner gehen; dies aus dem Grund, dass man auch Rücksicht auf die neuen Disziplinen und Bereiche nimmt, in denen die effektiven Leistungen der Drittpartner nicht ganz so einfach zu erbringen sind wie in jenen Branchen, die sehr wertschöpfungsintensiv sind. Alle anderen Details entnehmen Sie bitte der Detailberatung in der ersten Beratung gemäss dem Amtlichen Bulletin.

Wichtig scheint mir zu sein: Egal, welchen Prozentsatz man hier nimmt, die Antwort auf die Frage aus der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation, wie man den vierjährigen Zahlungsplan einrichtet, und die Budgetberatung sind unabhängig davon auszugestalten. Das ist nicht Teil dieses Geschäfts, sondern wir beraten jene Geschäfte jeweils alle vier Jahre respektive das Budget jährlich. Dort kann man die Anpassungen machen. Das hier ist kein Finanzbeschluss, sondern der gesetzliche Rahmen.

Im Übrigen möchte ich Sie noch darauf aufmerksam machen, dass der Ständerat Artikel 19 Absatz 3ter eingefügt hat, dies vor dem Hintergrund, dass die direkte Finanzierung bei Projekten keine gesetzliche Grundlage hat. Es geht dabei vor allem um Beiträge an Unternehmungen ausserhalb des Forschungsbereichs. Der Absatz ist notwendig, weil wir ja bei Horizon Europe, soweit wir das heute abschätzen können, nicht direkt mitmachen können. Es ist also eine sinnvolle Ergänzung, die von der nationalrätlichen Kommission auch nicht bestritten wurde. Deshalb mache ich auch zuhanden der redaktionellen Verantwortlichen darauf aufmerksam, dass man bei Absatz 5 Absatz 3ter einfügen müsste bzw. dass die betreffende Referenz korrekt zu ergänzen wäre.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.