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Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2021-09-27

Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-27

Wortprotokoll

Die Schweizer Polizei soll mit dem Prümer Abkommen wichtige Informationen rascher erhalten. Heute können die schweizerischen Polizeibehörden für die Erlangung von Informationen zu DNA-Profilen oder Fingerabdruckdaten auf internationaler Ebene nicht auf einen automatisierten Abgleich mit anderen nationalen Datenbanken in Europa zurückgreifen. Sie müssen also in jedem Land einzeln nachfragen, ohne zu wissen, ob ein Land über relevante Informationen verfügt, und ohne Garantie, eine Antwort zu erhalten. Die Vernetzung der entsprechenden schweizerischen Informationssysteme mit jenen von anderen europäischen Staaten, wie es die Prümer Zusammenarbeit vorsieht, kann diese Lücke schliessen. Sie wird es erlauben, innert kurzer Zeit festzustellen, welche ausländischen Behörden über relevante Informationen verfügen, und sich positiv auf die Ermittlung und Identifizierung gesuchter, vermisster oder verstorbener Personen sowie auf die entsprechende Informationsbeschaffung auswirken.

Am 27. Juni 2019 wurde das Abkommen zur Beteiligung an der Prümer Zusammenarbeit in Brüssel unterzeichnet. Es handelt sich dabei nicht um eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes; die Beteiligung ist für die Schweiz deshalb freiwillig. Allerdings ist es wichtig zu wissen, dass heute schon praktisch alle europäischen Staaten DNA-Profile, Fingerabdrücke und Fahrzeugdaten über die Prümer Zusammenarbeit austauschen.

Steht die Schweiz hier abseits, dürfte sich dies künftig negativ auf den polizeilichen Informationsaustausch mit den EU-Mitgliedstaaten auswirken, da Kriminalität bekanntlich nicht vor den Landesgrenzen haltmacht. Umso wichtiger ist deshalb bei der Kriminalitätsbekämpfung die internationale Zusammenarbeit. Diese soll mit dem Prümer Abkommen und dem Eurodac-Protokoll verstärkt und damit der Informationsaustausch zwischen den Schweizer Strafverfolgungsbehörden und denjenigen der EU-Mitgliedstaaten künftig effizienter und schneller werden. Dadurch erhält die Polizei wesentliche Informationen rascher.

Finden Schweizer Ermittlungsbehörden heute DNA-Spuren an einem Tatort, werden diese zuerst mit der nationalen DNA-Datenbank abgeglichen. Gibt es keinen Treffer, können die DNA-Spuren mit den Datenbanken anderer Länder abgeglichen werden. Heute ist ein solcher Abgleich aufwendig und langwierig: Die Anfrage muss via Interpol an alle Länder einzeln verschickt werden. Mit dem Prümer Abkommen wird mit einer einzigen Anfrage künftig ein automatisierter Abgleich der Datenbanken aller beteiligten EU-Länder ausgelöst. Ergibt eine DNA-Spur oder ein Fingerabdruck in der Datenbank eines anderen Landes einen Treffer, erhalten die Schweizer Strafverfolgungsbehörden direkt eine Meldung und können bei diesem Land weitere Informationen anfordern.

Das Abkommen ist ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von organisierter und transnationaler Kriminalität sowie von Terrorismus und verbessert die Sicherheit in unserem Land. Die Einhaltung des Datenschutzes war in der Kommission auch ein Thema. Es wurde uns versichert, dass der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte in seiner Aufsichts- und Kontrollfunktion in der ganzen Phase der Botschaftserstellung involviert war.

Die Umsetzung des Prümer Abkommens ist eine Voraussetzung für die Inkraftsetzung des Eurodac-Protokolls. Dieses sieht vor, dass Strafverfolgungsbehörden auf die Datenbank zugreifen können, in der die Fingerabdrücke von Personen gespeichert sind, die in einem Dublin-Staat ein Asylgesuch gestellt haben oder die beim Versuch aufgegriffen worden sind, unerlaubt in den Dublin-Raum einzureisen. Der Zugriff auf diese Datenbank ist lediglich zur Prävention und Aufdeckung schwerwiegender Straftaten sowie in Fällen gestattet, in denen der Verdacht auf einen terroristischen Hintergrund besteht.

Ihre Kommission ist einstimmig auf das Geschäft eingetreten und hat den Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit zur Umsetzung des Programms Prüm Plus, welcher das Prümer Abkommen, das Eurodac-Protokoll und das Abkommen "Preventing and Combating Serious Crime" beinhaltet, in der Gesamtabstimmung einstimmig mit 22 zu 0 Stimmen angenommen.

Damit der internationale Datenaustausch von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden verstärkt wird und die Schweizer Polizei rascher zu den wichtigen Informationen zum Aufklären von Straftaten und Verbrechen kommt, empfiehlt Ihnen Ihre Kommission einstimmig, auf das Geschäft einzutreten und den drei Bundesbeschlüssen zuzustimmen.

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