Lexipedia

Stark Jakob · Ständerat · 2021-09-27

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-09-27

Wortprotokoll

Worum geht es? Versorgungsstörungen und Marktrückzüge nehmen bei kostengünstigen Arzneimitteln seit Jahren zu. In einem Bericht über die Versorgungssicherheit bei lebenswichtigen Medikamenten kam das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung im Mai dieses Jahres zum Schluss, dass seit Langem eingeführte, nicht patentgeschützte, kostengünstige und für die medizinische Grundversorgung unabdingbare Wirkstoffe und[NB]Fertigarzneimittel immer mehr vom Schweizer Markt verschwinden. Die dreijährlichen Preissenkungen des Bundesamtes für Gesundheit schaffen also bei den preisgünstigen Arzneimitteln mit einem Fabrikabgabepreis von unter 20 Franken ein[NB]Problem für die Versorgung von Patientinnen und Patienten.

Um welche Arzneimittel geht es? Es geht um rezeptpflichtige und frei verkäufliche Arzneimittel, die lebenswichtig sind, wie Antibiotika, Blutdrucksenker usw., sowie um weitere wichtige Arzneimittel zur Dauermedikation wie Psychopharmaka, Arzneimittel zur Regulierung der Schilddrüsenfunktion und um Cholesterinsenker. Aber es geht auch um pflanzliche Arzneimittel sowie um Arzneimittel zur Selbstmedikation bei vorübergehenden Leiden wie Fieber, Schmerzen, Magenverstimmung, Schnupfen usw.

Die laufenden Preisüberprüfungen bei Fabrikabgabepreisen unter 20 Franken stoppen - dieses Ziel soll mit der Motion erreicht werden. Es soll erreicht werden, dass die laufenden Überprüfungen des Jahres 2021 für die Arzneimittel der Spezialitätenliste per sofort gestoppt werden, wenn sämtliche Präparate einer Einheit unter einem Fabrikabgabepreis von 20 Franken liegen. Bis zum Vorliegen einer angepassten Regelung sollen die Preise auf dem Niveau von 2018 belassen werden. Das hat zum Ziel, als Sofortmassnahme zu verhindern, dass mit der laufenden Preisüberprüfung per 1. Dezember 2021 noch mehr günstige Arzneimittel verschwinden, weil sie in der Schweiz nicht mehr wirtschaftlich angeboten werden können.

Beim Kriterium der Wirtschaftlichkeit berücksichtigt das BAG zu Unrecht die hohen Produktions-, Zulassungs- und Vertriebskosten für den kleinen Schweizer Markt nicht. Sie sind im Vergleich mit dem europäischen Durchschnitt um rund 20 Prozent höher. Dazu kommt der Aufwand für die Dreijahresüberprüfungen des BAG.

Ich gebe Ihnen ein konkretes Beispiel: Im Jahr 2013 wurde der Preis eines gebräuchlichen und preisgünstigen Arzneimittels gegen Schmerzen und Fieber, das in Europa produziert wird und einen seit über fünfzig Jahren bekannten Wirkstoff enthält, vom BAG nach der jeweiligen Darreichungsform um 16, um 30 bzw. um 66 Prozent gesenkt. 2018 wurden die Preise beim gleichen Produkt um weitere 3 Prozent gesenkt. Seit 2018 gilt in der Schweiz ein Preis pro Tablette, d. h. pro Einnahme, von weniger als 10 Rappen. Im Rahmen der jetzt laufenden Preisüberprüfung 2021 will das BAG nun eine weitere Preissenkung von über 8 Prozent durchsetzen.

Damit wäre das Schweizer Preisniveau tiefer als in neun vergleichbaren europäischen Ländern. Die Schweiz würde mit ihrem viel kleineren Marktvolumen und den hohen lokalen Vertriebskosten für diesen Arzneimittelhersteller an Priorität verlieren, und es bestünde bei diesem vom BWL als lebenswichtig eingestuften Arzneimittel mittel- oder langfristig die konkrete Gefahr eines Versorgungsengpasses. Ich frage Sie: Welches Unternehmen kann weiter in ein Land liefern, in dem die Preise über drei Jahre zunächst um 3, dann um 8 Prozent sinken, während in neun europäischen Ländern mit viel grösseren Märkten höhere Preise bezahlt werden?

Was ist das Kernproblem? Das Kernproblem der Schweiz ist: Die Preise von günstigen Arzneimitteln tendieren gegen null, wenn ihre Wirtschaftlichkeit im Bereich sehr tiefer Tagestherapiekosten gleich wie für innovative Arzneimittel der jüngsten Generation berechnet wird. Das Regelwerk für die Spezialitätenliste sieht hier keinen Stoppmechanismus vor.

Ein weiteres Problem bei der Versorgungssicherheit mit dem erwähnten Wirkstoff ist, dass die Versorgung weltweit kritisch ist. Infolge der Corona-Pandemie stieg die Nachfrage stark an, was zu höheren Preisen der Grundprodukte führte. Das verteuert wiederum die Herstellungskosten der Fertigspezialitäten. Längst hätte der Bundesrat somit Normen erlassen sollen, um die Erforderlichkeit, die Geeignetheit und die Verhältnismässigkeit von Preissenkungen bei günstigen Arzneimitteln mit einem Preis unter 20 Franken der Versorgungssicherheit für Patientinnen und Patienten und dem Kostenniveau in der Schweiz gegenüberzustellen. Schliesslich geht es ja darum, bei lebenswichtigen Wirkstoffen die Abhängigkeit von China zu vermindern und Arzneimittel zu bevorzugen, deren Produktion sicher ist, weil sie wesentlich auf US-amerikanische und französische Produktionsstätten, aber auch auf inländische Unternehmen abstellt.

Zur Frage des Aussetzens der Preissenkungen bei gefährdeter Versorgungssicherheit: In seiner Antwort auf meine Motion stellt der Bundesrat fest, dass das BAG auf Preissenkungen verzichten könne, sofern die Versorgungssicherheit gefährdet sei. So habe das BAG in den Jahren 2017 bis 2020 in 26 Fällen auf eine Preissenkung verzichtet. Doch das sind gerade einmal 0,72 Prozent aller Fälle. Angesichts der immer grösser werdenden Versorgungsengpässe zeigt sich, dass diese seltenen Eingriffe offensichtlich nicht geeignet waren, die prekäre Situation zu entschärfen - im Gegenteil: Sie wurde immer schlimmer.

Ein Stopp der Überprüfungen des Jahres 2021 für Arzneimittel, die weniger als 20 Franken kosten, ist möglich. Das EDI kann die laufende Preisüberprüfung bei Arzneimitteln unter 20 Franken sehr wohl per sofort stoppen. Es wäre nicht das erste Mal. Das EDI hat als Folge eines Bundesgerichtsentscheids, der neben dem Auslandpreisvergleich auch den therapeutischen Quervergleich für erforderlich erklärte, schon einmal alle Preisüberprüfungen gestoppt. Sie wurden damals für alle Arzneimittel so lange ausgesetzt, bis im Juni 2016 eine neue Regelung vorlag.

Seit 2016 werden vom Parlament differenzierte Preisbildungssysteme verlangt. Ich erinnere an die Interpellation Eberle 16.3428, "Überprüfung der Medikamentenpreise. Wird die gegenläufige Kostenentwicklung berücksichtigt?". Unzählige parlamentarische Vorstösse monierten seither die Versorgungsengpässe bei Arzneimitteln und die Marktrückzüge, ohne Erfolg. Zahlreiche Arbeitsgruppen wurden und werden eingesetzt, Gesetzesanpassungen wurden und werden in Aussicht gestellt, doch nichts Konkretes ist geschehen.

Die Situation hat sich verschärft. Es geht nun mit der Motion darum, dass der Bundesrat zwei in seiner Kompetenz stehende gezielte Massnahmen praktisch und schnell umsetzt und damit im Bereich der Versorgungssicherheit der Schweizer Bevölkerung mit preisgünstigen Arzneimitteln unter 20 Franken endlich Remedur schafft.

Eine gesetzliche Grundlage für die Überprüfung alle zehn Jahre existiert. Der Bundesrat führt in seiner Motionsantwort aus, es fehle an einer gesetzlichen Grundlage für den Stopp der Überprüfung der Arzneimittelpreise unter 20 Franken. Für einen gänzlichen Verzicht auf Preisüberprüfungen in diesem Segment mag das Argument stimmen. Artikel 32 Absatz 2 KVG sieht jedoch vor, dass die "Wirksamkeit, die [PAGE 974] Zweckmässigkeit und die Wirtschaftlichkeit der Leistungen [...] periodisch überprüft" werden. Nicht das Gesetz, sondern die bundesrätliche Verordnung verlangt also eine Überprüfung der Arzneimittel alle drei Jahre. Es liegt somit in der klaren Verordnungskompetenz des Bundesrates, zur Verbesserung der Versorgungssicherheit der Schweizer Bevölkerung mit günstigen Arzneimitteln, zur Wahrung der Verhältnismässigkeit und zur Senkung des unnötigen Verwaltungsaufwands mit einer sofort umsetzbaren Anpassung von Artikel 65d Absatz 1 KVV zu beschliessen, Arzneimittel mit einem Fabrikabgabepreis von unter 20 Franken nur noch alle zehn Jahre einer Preisüberprüfung zu unterziehen.

Zum Schluss möchte ich darauf hinweisen, dass namhafte Organisationen aus dem Gesundheitsbereich die Motion unterstützen, weil sie deren Zielsetzung als wichtig und dringend erachten, nämlich die Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit bewährten preiswerten Medikamenten sicherzustellen und die Abhängigkeit von chinesischen und anderen asiatischen Märkten zu reduzieren.

Ich beantrage Ihnen die Annahme der Motion. Mein Votum ist etwas lang geworden, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.