Engler Stefan · Ständerat · 2021-09-27
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-27
Wortprotokoll
Ich spreche zuerst für die Mehrheit. Sie betrachtet es als eine unnötige zusätzliche Regulierung, wenn wir quasi exterritorial bestimmen, was im Samnaun- oder im Lötschental gelten soll, wenn sich dort eine Parlamentariergruppe trifft. Wir sind der Überzeugung, dass das Hausrecht und das Hoheitsrecht der jeweiligen Kantone hinreichend sind, um den benötigten Schutz für die Mitglieder des Parlamentes zu gewährleisten. Wenn es so ist, wie Herr Kollege Hefti vermutet - das ist in aller Regel der Fall -, dass nämlich dort für Zusammenkünfte auch eine Zertifikatspflicht gilt, dann ist diese Bestimmung unnötig. Wir haben für das Parlamentsgebäude Regeln aufzustellen. Man kann dafür oder dagegen sein - ich habe auch zugestimmt. Aber ausserhalb des Parlamentsgebäudes sollen das Hausrecht und die Hoheit der Kantone Vorrang haben.
Zu meinem Antrag zu Absatz 4: Ich möchte bei dem Thema anknüpfen, zu dem bereits verschiedene Redner Stellung genommen haben, nämlich bei der ursprünglichen Absicht des Bundesrates, einander mit der Zertifikatspflicht besser zu schützen, und der Konsequenz, die wir mit dieser parlamentarischen Initiative daraus ziehen.
Wir sind uns ja eigentlich einig, dass wir weiter gehen, als wir müssten. Herr Kollege Noser, wir sind weder ein Kino noch ein Fitnesscenter, noch sind wir ein Restaurant. Im Restaurant innerhalb des Parlamentsgebäudes gilt selbstverständlich die gleiche Zertifikatspflicht wie in einem Landgasthof. Insofern machen wir hier mehr, als wir müssten. Vor allem Kollege Jositsch hat die Gründe angeführt, weshalb wir mit dem 3G-Zertifikat den Zugang zum Parlamentsgebäude kontrollieren möchten.
Es gibt arbeitsrechtliche Themen, die im Bericht unserer Kommission meiner Meinung nach etwas kurz beleuchtet sind. Die arbeitsrechtliche Seite muss auch die privaten Arbeitgeber beschäftigen, falls sie darüber nachdenken, von den Mitarbeitenden in einer privaten Unternehmung ein Zertifikat zu verlangen. Ich frage mich, ob es wirklich so einfach ist, die Mitarbeiter zu verpflichten oder im Weigerungsfall anzuordnen, dass sie von zuhause aus arbeiten. Bezüglich des Parlamentsgebäudes wurde gesagt, dass die betreffenden Personen ja in der Bibliothek arbeiten könnten; da bin ich mir nicht ganz so sicher, ob das arbeitsrechtlich auch standhält.
Unser Thema ist aber ein anderes, nämlich die Ausübung der politischen Rechte als gewählte Volksvertreterinnen und Volksvertreter. Ich bin geimpft und kann das also relativ entspannt beurteilen. Immerhin hat der Bundesrat selber - Kollege Hegglin hat darauf hingewiesen - am 11. August 2021 [PAGE 972] in den Erläuterungen zur Zertifikats-Zugangsbeschränkung gesagt: Der Bundesrat bezeichnet eine Zertifikats-Zugangsbeschränkung für politische Versammlungen der Legislative auf eidgenössischer, kantonaler oder kommunaler Ebene als unzulässig. Der Bundesrat schützt somit die Ausübung der politischen Rechte, indem deren Wahrnehmung nicht an irgendwelche Voraussetzungen geknüpft wird.
Jetzt muss man wissen: Wenn wir diese Vorlage so verabschieden, wie sie uns unterbreitet wurde, wird das auch Signale an die Gemeinden und an die Kantone senden. Wir werden also den Gemeinden und den Kantonen mitgeben, sie hätten zu überprüfen, ob sie den Zugang zu ihren Parlamentsgebäuden oder zu den Gemeindeversammlungen nicht auch mit einer Zertifikatspflicht einschränken müssten.
Das war der Grund, weshalb ich mir mit Kollegen zusammen die Überlegung gemacht habe, ob es nicht Lösungen und Massnahmen gäbe, die weniger weit als die 3G-Zertifikatspflicht gehen und dem Verhältnismässigkeitsprinzip mehr entsprächen, in dem Sinne, dass die mildeste mögliche Massnahme zu treffen ist. Daraus ist die Idee entstanden, zusätzlich zur 3G-Pflicht Parlamentsmitgliedern auch dann den Zugang zu ermöglichen, wenn sie eine Maske tragen. Das Maskentragen ist Ausdruck der Eigenverantwortung, wie sie Herr Kollege Rieder angerufen und reklamiert hat. Das Parlamentsmitglied hat dann die Möglichkeit, wenn es am Montag ins Parlament kommt, durch einen Test im Haus innerhalb weniger Stunden ein Zertifikat zu erhalten, das es ihm ermöglicht, sich die nächsten zwei Tage im Haus auch ohne Maske aufzuhalten. Im Sinne des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes würde ich den Mitgliedern des Parlamentes diese zusätzliche Option einräumen. Wo mehrere Möglichkeiten bestehen, soll für den angestrebten Erfolg nicht die schärfste, sondern die mildeste Massnahme gewählt werden können.