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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-09-27

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-09-27

Wortprotokoll

Ich danke zunächst für die gute Aufnahme der Vorlage, dieses Prümer Abkommens. Das ist nicht ganz selbstverständlich bei Polizeivorlagen, und ich weiss das sehr zu schätzen. Also vielen Dank!

Sie haben es gehört: Das Prümer Abkommen vereinfacht für die Schweizer Strafverfolgungsbehörden die internationalen Abfragen zu Tatortspuren oder Personen mittels DNA-Profilen und Fingerabdrücken sowie Abfragen von Fahrzeug- und Fahrzeughalterdaten und macht diese Abfragen effizienter und schneller. In einem ersten Schritt wird mit einer einzigen Abfrage ein automatisierter Abgleich der nationalen Datenbanken ausgewählter europäischer Länder ausgelöst. So kann eruiert werden, welche Länder über möglicherweise wichtige Informationen zu einem konkreten Fall verfügen. Wenn beispielsweise eine DNA-Spur oder ein Fingerabdruck in der Datenbank eines anderen Landes einen Treffer auslöst, erhalten die Schweizer Strafverfolgungsbehörden direkt eine Meldung und können bei diesem Land in einem zweiten Schritt sofort mehr Informationen anfordern. Heute ist das kompliziert: Man muss bei allen Ländern separat abfragen, und man ist nicht sicher, ob man überhaupt eine Antwort bekommt.

Ermittlungen können so entscheidend beschleunigt und Verbindungen zwischen Straftaten in der Schweiz und Straftaten im Ausland schneller und effizienter festgestellt werden. Ausserdem lassen sich Seriendelikte und die Vorgehensweise krimineller Organisationen rascher erkennen und aufdecken. Durch die Prümer Zusammenarbeit können sich auch[NB]neue[NB]Ansätze für Ermittlungen in noch ungelösten Fällen ergeben.

Es wurde erwähnt: Das Prümer Abkommen ist keine Schengen-Weiterentwicklung. Die Schweiz beteiligt sich deshalb freiwillig an diesem Abkommen. Da aber praktisch alle europäischen Länder DNA-, Fingerabdruck- und Fahrzeuginformationen via Prümer Abkommen abfragen, werden die Schweizer Anfragen via Interpol-Kanal nicht mehr prioritär oder gar nicht behandelt. Künftig dürften die Antworten auf dem Interpol-Kanal noch länger auf sich warten lassen. Bei den angefragten Ländern generiert eine solche Anfrage ja auch deutlich mehr Aufwand im Vergleich[NB]zur[NB]Prümer[NB]Zusammenarbeit, die vollautomatisch funktioniert.

Mit der technischen Realisierung der Prümer Zusammenarbeit wird zusätzlich das mit den USA abgeschlossene Abkommen "Preventing and Combating Serious Crime" umgesetzt. Diese vom Bundesrat bereits im Jahr 2012 genehmigte Zusammenarbeit verfolgt die gleichen Ziele wie das Prümer Abkommen, ist aber auf den Austausch von DNA-Profilen und Fingerabdrücken beschränkt. Der Austausch wird über die gleiche technische Infrastruktur wie der Austausch mit den europäischen Ländern stattfinden. Ausserdem ist die Umsetzung dieses Abkommens eine der Bedingungen, damit die Schweiz weiterhin am Visa Waiver Program teilnehmen kann.

Die Umsetzung des Prümer Abkommens ermöglicht auch die Inkraftsetzung des Eurodac-Protokolls. Dieses Protokoll sieht vor, dass Strafverfolgungsbehörden neu auf die Eurodac-Datenbank zugreifen können. In dieser sind Fingerabdrücke von Personen gespeichert, die in einem Dublin-Staat ein Asylgesuch gestellt haben oder beim Versuch aufgegriffen worden sind, unerlaubt in den Dublin-Raum einzureisen. Der Zugriff auf diese Datenbank ist für die Strafverfolgungsbehörden ausschliesslich zur Prävention und Aufdeckung schwerwiegender Straftaten und in Fällen gestattet, in[NB]denen[NB]der[NB]Verdacht[NB]auf einen terroristischen Hintergrund besteht.

Ich bitte Sie, auf die Vorlagen einzutreten und ihnen zuzustimmen.