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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-09-27

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-09-27

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Der Bundesrat verneint im Bericht zur sogenannten lebenslangen Freiheitsstrafe einen dringenden Handlungsbedarf, dies, weil das geltende Strafrecht bereits heute erlaubt, besonders schwere Straftaten angemessen zu bestrafen und dem Schutzbedürfnis der Gesellschaft hinreichend Rechnung zu tragen. Trotzdem empfiehlt Ihnen der Bundesrat die Annahme der Motion.

Warum? Die Postulate 18.3530 und 18.3531 verlangten unter anderem die Prüfung von drei konkreten Reformvorschlägen. Der Bundesrat lehnte diese Vorschläge in seinem Bericht über die lebenslange Freiheitsstrafe aus unterschiedlichen Gründen ab. Unter anderem wäre es unzulässig, wenn man eine bedingte Entlassung aus der lebenslangen Freiheitsstrafe komplett ausschliessen würde. Auftragsgemäss prüfte der Bundesrat aber auch weitere Revisionsmöglichkeiten. Dabei kam er zum Schluss, dass punktuelle Anpassungen bei der lebenslangen Freiheitsstrafe prüfenswert wären. Namentlich könnte die Zeitdauer, ab der eine bedingte Entlassung aus einer lebenslangen Freiheitsstrafe möglich ist - heute ist dies ab 15 Jahren der Fall -, moderat angehoben werden, um diese Entlassung besser von der bedingten Entlassung aus einer 20-jährigen Freiheitsstrafe abzuheben. Der Bundesrat hat im Bericht zudem einen Weg aufgezeigt, wie allenfalls das Verhältnis der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Verwahrung vereinfacht werden könnte.

Ich möchte hier aber klar sagen: Diese Möglichkeiten sind von eher untergeordneter Bedeutung. Deshalb hat der Bundesrat mit dem Postulatsbericht nicht gerade selbst ein Gesetzgebungsprojekt angestossen. Ständerat Caroni hat die Anpassungsmöglichkeiten dann sofort mit einer Motion aufgegriffen. Der Bundesrat will punktuellen Verbesserungen des Systems nicht im Wege stehen. Letztlich müssen aber Sie entscheiden, ob Sie eine Gesetzesrevision für notwendig erachten.

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