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Flach Beat · Nationalrat · 2021-09-27

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2021-09-27

Wortprotokoll

Auch die grünliberale Fraktion ist in der Kommission eingetreten und hat diese drei Abkommen unterstützt.

Lassen Sie mich noch ein paar Überlegungen anfügen, die vielleicht noch nicht genannt worden sind. Worum es genau geht, haben Sie bereits von den Kommissionssprechern sowie von den Fraktionssprecherinnen und -sprechern gehört, und die Bundesrätin wird das gewiss auch noch einmal ausführen.

Wesentlich an diesen Abkommen ist eigentlich die Erkenntnis, dass wir in einer globalisierten Welt leben, dass die Kriminalität und der Terrorismus ebenfalls globalisiert sind, dass wir alle - einschliesslich ebendieser Kriminellen und Terroristen - über alle Landesgrenzen hinweg vernetzt und [PAGE 1925] tätig sind und dass wir auch kulturell, gesellschaftlich, sozial und vor allen Dingen wirtschaftlich darauf angewiesen sind, dass wir ohne Grenzen miteinander kommunizieren, "geschäften" und uns austauschen können. Selbstverständlich nutzen eben auch Kriminelle oder Terroristen das aus. Entsprechend müssen unsere Polizei- und Ermittlungsbehörden sowie unsere Staatsanwaltschaften die Möglichkeit haben, ebenfalls international und in Zusammenarbeit mit anderen rechtsstaatlichen Behörden hier in Europa oder auch in den USA zu agieren - das kann man machen, das muss man sogar machen.

Der Austausch von DNA-Daten bzw. das Abfragen, ob jemand irgendwo verzeichnet ist, und der Einbezug von DNA-Daten zur Ergänzung oder zur Feststellung einer Identität sind eine Grundvoraussetzung dafür, dass die Strafverfolgungsbehörden überhaupt tätig sein können, dass man weiss, wen man vor sich hat und wo er allenfalls schon einmal erfasst worden ist.

Das Hauptabkommen Eurodac beinhaltet auch einige datenschutzrechtliche Grundsätze, hinter die sich die Schweiz stellen kann und die wichtig sind. Es ist nicht so, dass es eine Datenkrake gibt, die einfach Daten sammelt, und dass dann überall Daten von allen Bürgerinnen und Bürgern oder von Durchreisenden vorliegen, die irgendwo einmal erfasst bzw. festgehalten worden sind. Es geht vielmehr darum, Straftaten zu verhindern. Es geht auch nicht darum, irgendeine riesige Datenbank zu äufnen, auf die jeder einfach zugreifen kann. Es ist wesentlich, dass der Zugriff auf diese Daten geregelt ist und auch festgehalten wird. Das heisst, es kann nicht einfach irgendjemand, der gerade Lust dazu hat, unbesehen in die Datenbank hineingehen und mal schauen, ob es etwas zu einer bestimmten Person oder zu einem bestimmten Fahrzeug oder Fahrzeughalter gibt. Solche Tätigkeiten werden registriert.

Beim Datenschutz gehört es zum Wichtigsten, zu wissen, wer auf eine Datenbank zugreift; das ist wesentlich für den Datenschutz. Auch hier in der Schweiz ist es wesentlich, dass unser Datenschutzbeauftragter hier involviert ist und entsprechend ein Augenmerk darauf haben wird.

Zu guter Letzt muss man allerdings auch sagen, dass auch mit dem Prümer Abkommen, das ja kein EU-Abkommen ist, sondern ein Abkommen, das freiwillig abgeschlossen wird, natürlich weiterhin einige schwarze Flecken bestehen werden. Unser direkter Nachbar Italien ist noch nicht dazu bereit, auch Griechenland nicht; und mit dem Vereinigten Königreich muss ein neues Abkommen geschlossen werden, wobei es bei diesen Arbeiten auch harzt. Gerade im Hinblick auf unsere südliche Grenze wäre es, denke ich, sehr hilfreich, wenn sich der Bundesrat entsprechend dafür einsetzen würde, damit auch Italien möglichst schnell mit uns auf Augenhöhe kooperieren kann und damit ein gemeinsamer Abruf von DNA- bzw. Fahrzeug- und Fahrzeughalterdaten zur Ermittlung von Personen, zur Verhinderung von Straftaten und vor allem zur Festsetzung von Tätern und zur Verfolgung von Verbrechen ermöglicht werden kann.

Ich bitte Sie, einzutreten und allen drei Abkommen zuzustimmen.

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