Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-09-27
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-09-27
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat bereits in seiner Stellungnahme zur Motion 17.3201 gesagt, dass das Recht auf Abschalten der Kommunikationsgeräte ausserhalb der Arbeitszeit bereits geltendes Recht ist.
M. Hurni a aussi cité le Conseil fédéral et ses prises de position antérieures en la matière.
Die wirkliche Frage ist also die Frage der Arbeitszeit. Flexible Arbeitsformen sind im Schweizer Arbeitsrecht möglich, es gibt aber schon heute rechtliche Schranken, wie z. B. die Ferien, die tägliche Arbeitszeit oder eben die wöchentliche Ruhezeit oder auch die Höchstarbeitszeit. Diese Schranken müssen respektiert werden, auch wenn es die neuen Technologien erlauben, überall und jederzeit zu arbeiten.
Vous avez bien sûr raison, Monsieur Hurni, ce n'est pas toujours facile. Est-ce que cela doit être compté sur le temps de travail lorsqu'on lit un message sur Whatsapp ou un courriel, qu'on le fait rapidement, en passant, et qu'ensuite on arrête? Les nouvelles technologies rendent la situation assez difficile, je l'admets tout à fait.
Der Bundesrat leugnet das Problem also nicht. Trotz aller Vorteile birgt das ortsunabhängige Arbeiten das Risiko, dass Kommunikationsgeräte eben nicht mehr ausgeschaltet werden und es dadurch unter Umständen zu Gesundheitsschädigungen kommt. Dieses Problem löst man aber nicht mithilfe neuer gesetzlicher Bestimmungen. Es ist vielmehr so, dass die Unternehmen die bestehenden rechtlichen Grundlagen umzusetzen haben. Es gibt organisatorische und technische Massnahmen, die getroffen werden können - es können beispielsweise auch Geräte blockiert werden -, und das kann auch auf der Ebene der einzelnen Arbeitsverhältnisse im Unternehmen oder in Gesamtarbeitsverträgen erfolgen.
Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass die Motion abgelehnt werden soll.