Kälin Irène · Nationalrat · 2021-09-27
Kälin Irène · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion · 2021-09-27
Wortprotokoll
Immer wieder reden und streiten wir hier drin über Transparenz - eine der grossen Stützen unseres politischen Systems, eine wichtige Voraussetzung für das Vertrauen der Bevölkerung in unser System, kurz: ein Grundpfeiler unserer Demokratie.
Transparenz der Verwaltung, darum geht es hier und heute erneut, ist die Grundvoraussetzung dafür, dass die Öffentlichkeit, interessierte Kreise, von Entscheiden direkt Betroffene und die Medien ihre Rechte und ihre Funktion der Aufsicht über den Staat effektiv wahrnehmen können. Deshalb geht es hier, wenn wir über die Gebührenfreiheit für Auskunftsgesuche reden, nicht um ein Detail, wie man meinen könnte oder wie manche behaupten; es geht um ein staatspolitisch höchst relevantes Grundprinzip: die Transparenz der Macht.
Der Grundstein der staatlichen Transparenz wurde in dieser Sache, die wir hier erneut beraten müssen, 2006 mit dem Öffentlichkeitsgesetz gelegt. Seither ist jedes Dokument der Verwaltung grundsätzlich öffentlich, wenn es nicht im höheren Interesse als geheim klassifiziert wird, und das ist richtig so. Allerdings gibt es Hürden: Behörden können bis heute ihren Aufwand in Rechnung stellen und mit Gebühren den Zugang zu Informationen erschweren. Das will die Vorlage ändern. Neu soll der Zugang zu amtlichen Dokumenten im Grundsatz kostenlos werden. Kosten sollen nur noch in Ausnahmefällen erhoben werden können, und auch dann soll ein Kostendeckel von 2000 Franken gelten. Das ist wichtig und gerade in der heutigen Zeit richtig. Denn Transparenz darf nicht an Kostenhürden scheitern, schon gar nicht an willkürlichen Gebühren, bei denen niemand so recht sagen kann, wie sie zustande kommen.
Die Bürgerinnen und Bürger und die Medien müssen ihre Aufsichtsfunktion in Bezug auf den Staat uneingeschränkt wahrnehmen können, in dieser Frage waren wir uns hier drinnen grossmehrheitlich einig. Aber wie so oft tun wir uns schwer mit der Transparenz. In diesem Fall tut sich der Ständerat schwer damit: Unser Schwesterrat ist nicht auf die Vorlage eingetreten, und zwar mit dem fadenscheinigen Vorwand, ein Paradigmenwechsel könnte zu einem markanten Anstieg der Zahl der Gesuche um Akteneinsicht führen. Das kann sein oder auch nicht. Aber gerade in Krisenzeiten, wie wir sie heute durchleben und erleben, muss das staatliche Handeln verständlich, transparent und nachvollziehbar sein. Die grüne Fraktion kann sich deshalb die Kehrtwende unseres Schwesterrates nicht erklären, grundsätzlich nicht und aus aktuellem Anlass noch viel weniger. Denn Transparenz ist wichtiger denn je.