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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2021-09-27

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-09-27

Wortprotokoll

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat diese Motion am 17. Mai behandelt. Die Lex Koller ersetzte 1983 die Lex Friedrich, benannt nach Bundesrat Rudolf Friedrich, ihrerseits Nachfolgeerlass der Lex Furgler, nach Bundesrat Kurt Furgler. Bereits in den 1960er- und 1970er-Jahren gab es mit der Lex von Moos, benannt nach Bundesrat Ludwig von Moos, und der Lex Celio, nach Bundesrat Nello Celio, ähnliche Erlasse. Seit ihrem Inkrafttreten 1985 wurde die Lex Koller mehrmals angepasst. Im Rahmen einer Gesetzesanpassung wurde 1997 der Erwerb von Geschäftsliegenschaften vollständig liberalisiert. Seit 2005 dürfen Personen im Ausland auch Anteile an börsenkotierten Schweizer Immobiliengesellschaften kaufen, wie es bei Immobilienfonds schon immer der Fall war.

Am 10. März 2017 schickte der Bundesrat eine Vorlage, die nebst der Beseitigung einiger kleiner Schwachstellen im Gesetz die Lockerungen von 1997 und 2005 wieder rückgängig machen wollte, in die Vernehmlassung. Leider hat der Bundesrat dann am 20. Juli 2018 kommuniziert, dass er auf die Revision des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verzichten möchte. Die Begründung war, dass die Vorlage in der Vernehmlassung zu wenig Unterstützung erhalten habe.

Die Kommission ist sich sehr wohl bewusst, dass verschiedene Elemente der Revision des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland umstritten sind, möchte sich aber nicht von vornherein einer Diskussion verschliessen, sondern die diesbezügliche Diskussion in den parlamentarischen Gremien führen. Es gibt zahlreiche Punkte, die man im Rahmen einer solchen Beratung im Parlament diskutieren müsste. Die Kommission beantragt deshalb, dass der Bundesrat diese Botschaft, die bereits vorliegt und in der Vernehmlassung war, dem Parlament unterbreitet, damit wir in den parlamentarischen Gremien diese Diskussion entsprechend führen können.

Ein heutiges Ja zu dieser Motion ist ein ergebnisoffenes Ja. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass die Beratung einer Reform der Lex Koller ein dringendes und wichtiges Anliegen wäre. Die Minderheit ist der Meinung, dass eine Reform der Lex Koller eine Zwängerei wäre und der Mehrheit der Vernehmlassungsantworten widersprechen würde.

Die Kommission hat der Motion mit 16 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen zugestimmt.