Engler Stefan · Ständerat · 2021-09-28
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-28
Wortprotokoll
Wir beraten das neue Bundesgesetz über Velowege. Dies tun wir als Erstrat. Es liegt vonseiten der Kommission kein Antrag auf Nichteintreten vor, allerdings verlangt eine Minderheit der Kommission nach dem Eintreten die Rückweisung des Geschäfts. Ich erlaube mir, relativ kurz zur Notwendigkeit dieses Gesetzentwurfes wie auch zum Rückweisungsantrag der Kommissionsminderheit Stellung zu nehmen.
Die Vorlage zum Veloweggesetz geht auf eine Volksabstimmung zurück, die vor drei Jahren stattgefunden hat und bei der 73,6 Prozent der Bevölkerung einem Gegenentwurf zur Velo-Initiative zugestimmt haben. Dem Bund kommt neu auch bei Velowegen die Kompetenz zu, eine einfache Grundsatzgesetzgebung zu erlassen und subsidiär zu den Kantonen den Vollzug zu unterstützen sowie zur Koordination und Information beizutragen. Die Kantone bleiben aber zuständig für die Planung, die Anlage im Sinne der Erstellung und die Erhaltung des Velowegnetzes.
Die Vorlage gibt übergeordnete Planungsziele vor und hat das Ziel eines qualitativ hochwertigen und sicheren Velowegnetzes für die Schweiz. Das Gesetz gibt dafür lediglich den Rahmen vor, innerhalb dessen die vorgegebenen übergeordneten Qualitätsziele für Planung, Erstellung und Erhalt der Veloinfrastruktur zu beachten sind, und zwar stufengerecht auf allen Ebenen unseres Staatswesens. Im Konkreten fällt es also in die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden, zu bestimmen, wie gross das Velowegnetz im eigenen Kanton sein soll. Auch über die Ausgestaltung dieses Netzes und damit über die Höhe des finanziellen Engagements, das die Kantone und Gemeinden dafür eingehen wollen, bestimmen letztlich sie.
Das Gesetz lehnt sich formal stark an das Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege an. Warum wurde darauf verzichtet, das Veloweggesetz in dieses Gesetz einzubetten? Das ist das Thema des Rückweisungsantrages, über den ich noch ein paar wenige Worte verlieren werde.
Dass man davon abgesehen hat, liegt an den Anforderungen an die Sicherheit, aber auch an der speziellen und differenzierten Benützung der Wege, an unterschiedlichen Abstimmungsanforderungen auch mit anderen Mobilitätsformen. Insofern lässt sich gut begründen, dass ein eigenes Gesetz geschaffen wurde, um den Gegenentwurf zur Velo-Initiative umzusetzen. Es kommt dazu, dass die Bedeutung des Veloverkehrs wächst. Das lässt sich nicht nur an den verkauften Velos ablesen. Alle, die auf dem Land unterwegs sind, sehen, wie populär das Velofahren als Beitrag an eine nachhaltige Mobilität geworden ist. Diese Gründe haben die Kommissionsmehrheit davon überzeugt, dass es richtig und angemessen ist, für den Veloverkehr ein eigenes Gesetz zu schaffen und von einer Vermischung mit der Fortbewegung zu Fuss abzusehen.
Die mit dieser Vorlage vorgenommenen Anpassungen am Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege und am Bundesgesetz über die Nationalstrassen dienen in erster Linie der Gleichstellung und einer homogenen Gesetzgebung in diesen Bereichen.
Ein Wort noch zum Ergebnis der Vernehmlassung: Das Gesetz fand überwiegend Zustimmung, insbesondere auch seitens der Kantone. Im Rahmen der Anhörungen verdichtete sich dieses grundsätzlich positive Bild. Dass im Detail die Positionen der Automobilverbände, des VCS, des Gemeinde- und des Städteverbandes und der Veloallianz unterschiedlich ausfielen, ist nicht weiter verwunderlich und spiegelt sich auch in einzelnen kontroversen Anträgen.
Somit kann ich Ihnen namens der Kommission beantragen, auf die Vorlage einzutreten und den Rückweisungsantrag abzulehnen.