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Germann Hannes · Ständerat · 2021-09-28

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-09-28

Wortprotokoll

Das neue Veloweggesetz setzt einerseits einen eindeutigen Verfassungsauftrag des schweizerischen Stimmvolkes um, der aus dem klaren Volks-Ja zur Velo-Initiative respektive zum Gegenvorschlag hervorgegangen ist. Andererseits versucht es auf den starken Trend in der Gesellschaft zu reagieren, sich vermehrt mit dem Fahrrad fortzubewegen. Hieraus ergeben sich nun hohe Ansprüche an den Staat.

Der Bundesrat gibt mit dem neuen Veloweggesetz diese Ansprüche weiter an die Kantone und an die Gemeinden. So ist auch die Planungspflicht zu deuten, die in der heutigen Vorlage, wie erwähnt, an die nächsten Staatsebenen delegiert wird. Immerhin basiert das neue Bundesgesetz auf den bewährten föderalen Grundsätzen. So bleibt sichergestellt, dass vor Ort in den Kantonen und in den Gemeinden denn auch adäquate Lösungen umgesetzt werden. Immerhin sei daran erinnert, dass die Kantone und die Gemeinden letztlich auch die Umsetzung selber finanzieren müssen, und das ist in diesem Sinne doch ein recht starker Auftrag des Bundes.

Sie wissen es, ich bin auch Präsident des Schweizerischen Gemeindeverbandes, und darum habe ich natürlich diese Vorlage noch einmal speziell durch die Gemeindebrille betrachtet. Die Gemeinden werden zwar mit dem neuen Veloweggesetz planerisch und finanziell zusätzlich belastet, doch ist es immerhin ihnen überlassen, wie sie die neuen[NB]gesellschaftlichen Ansprüche zusammen mit den Kantonen umsetzen. Es gibt bei der Vorlage aber noch viel Korrekturbedarf.

Ich möchte an dieser Stelle auch erwähnen, dass der Anspruch auf eine sichere und umfassende Veloinfrastruktur bereits heute von vielen Städten und Gemeinden eingelöst wird. Im Bereich der Veloinfrastruktur ist in der Schweiz in den letzten Jahren doch einiges passiert, und zwar nicht nur in den vermeintlich velofreundlichen Grossstädten, wo einfach Autospuren wegrationalisiert und dann für den Langsamverkehr zur Verfügung gestellt werden. So geht es natürlich etwas einfacher, aber meistens braucht es auch grössere Investitionen. In diesem Sinne rennt das Bundesgesetz also offene Türen ein, und das ist gut so.

Erlauben Sie mir immerhin den Hinweis, dass ich als Grenzbewohner auch immer wieder mit dem Rad im benachbarten Deutschland unterwegs bin und feststelle, dass dort die Velowege ungleich besser vernetzt sind. Das stellt jeder fest, der mal im Ausland unterwegs war. Eigentlich sollten wir trotz sehr engen Raumverhältnissen in unserem Land eben auch das Optimum herausholen, und dazu braucht es eine gute Zusammenarbeit der drei Staatsebenen.

In diesem Sinne kann ich durchaus für Eintreten plädieren, ich meine aber, dass es entweder über die Rückweisung oder dann in der Detailberatung angezeigt ist, einige Korrekturen anzubringen. Ich verweise hier insbesondere auf die Planungsgrundsätze in Artikel 6. Diese sollten nicht so absolut festgesetzt sein, damit den kantonalen und kommunalen Umsetzungsstellen ein möglichst grosser Spielraum bleibt. Das Gleiche gilt dann auch bezüglich der Ersatzpflicht in Artikel 9, bei der mindestens ein ausgewiesenes öffentliches Interesse für einen angemessenen Ersatz bestehen sollte.

In Artikel 17 wird mit der Version des Bundesrates hingegen direkt die Gemeindeautonomie tangiert, und zwar negativ. Es ist nun wirklich nicht am Bundesrat respektive an uns als Gesetzgeber, zu beurteilen, ob die Gemeinden Fachstellen einrichten müssen; Sie wissen, die Gemeinden haben unterschiedliche Bedürfnisse und sind unterschiedlich gross. Wenn schon, muss das Sache der Kantone bleiben; sie organisieren sich selber, zusammen mit den Gemeinden. Das wäre gemäss dem Antrag der Kommission dort angesiedelt. Es hat den Bund aus föderalen Gründen wie gesagt nichts anzugehen, vor allem auch, weil er ja keinerlei finanzielle Mittel für eine solche Fachstelle zur Verfügung stellt.

Ebenso gilt es die Rolle der Fachorganisationen einzuordnen, die als Einzige im neuen Veloweggesetz direkt von Bundesgeldern profitieren sollen, indem Beratungsdienste zuhanden der Gemeinden finanziert werden sollen. Ich weiss nicht, ob unser Staat künftig so funktioniert, dass der Bund irgendwelche Interessengruppen finanziell alimentiert, die dann den Gemeinden erklären, was sie zu tun haben. Ich finde, so, wie das in Artikel 17 festgehalten ist, geht es nicht.

Aber auch in Artikel 18 schiesst der Bundesrat über das Ziel hinaus. Es ist richtig, dass sich die Fachorganisationen bei der Planung von Veloinfrastruktur grundsätzlich einbringen können. Das schliesst aber dann aus meiner Sicht eine offizielle Beschwerdelegitimation gemäss Artikel 18 Absatz 1 Litera b und Absatz 3 aus. Diese muss gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit beseitigt werden, sonst ist das für mich ein absolutes No-Go. Wenn die Fachorganisationen, also zum Beispiel der VCS oder eine andere Organisation, bei der Planung mitarbeiten und Gemeinden beraten, geht es nicht an, dass sie nachher, wenn man das dann nicht genau so umsetzt, wie sie es empfohlen haben, auch noch Beschwerdeführer sind. Ich meine, dass wir hier private Interessengruppen gegenüber den staatlichen Institutionen, und das sind Kantone und Gemeinden nun mal, überhöhen. So etwas geht für mich gar nicht. Wenn es hier keine Korrektur gibt, kann ich dieser Vorlage nicht zustimmen. Das wäre eine gravierende Missachtung einer zeitgemässen Corporate Governance, und diesen Fehler sollten wir hier drin nicht machen.

Ich danke Ihnen für das Eintreten, allenfalls für die Rückweisung. Ich fordere Sie auf, wenn wir die Detailberatung machen, die betreffenden Korrekturen anzubringen.