Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-09-28
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-09-28
Wortprotokoll
Es wurde erwähnt: Volk und Stände haben im Herbst 2018 mit 73,6 Prozent Ja-Stimmen den Bundesbeschluss über die Velowege angenommen und das Velo damit in der Bundesverfassung verankert. Das ist ein klarer, ein deutlicher Auftrag, den wir von der Bevölkerung erhalten haben; Herr Ständerat Germann hat darauf hingewiesen. Ich denke, es ist wichtig, dass wir uns vielleicht auch noch die Geschichte kurz in Erinnerung rufen.
Lanciert wurde die Velo-Initiative im März 2015. Das Parlament stellte dann der Velo-Initiative einen direkten Gegenentwurf gegenüber. Was Sie im direkten Gegenentwurf ganz klar änderten: Sie wollten keine neuen, zusätzlichen[NB]Subventionen für das Velo und für die Velowegnetze sprechen. Gleichzeitig haben Sie dann aber ganz klar gesagt - und so steht es auch in der Botschaft zum direkten Gegenentwurf -, dass sich der Bund eigentlich in Analogie zum FWG für die Infrastruktur eines Velowegnetzes engagieren und auch Verpflichtungen übernehmen soll, in Respektierung der verschiedenen Staatsebenen und auch der verschiedenen Aufgaben und Kompetenzaufteilungen.
Was Sie hier vor sich haben, ist eigentlich die Ausführungsgesetzgebung zum direkten Gegenentwurf, der damals, wie gesagt, von Volk und Ständen doch mit grosser Mehrheit angenommen worden ist. Ich bitte, das im Hinterkopf zu behalten. Wenn Sie jetzt sagen, man hätte den Kantonen Aufgaben gegeben, ohne sie zu finanzieren, obwohl man damals gesagt hat, man wolle keine neuen Subventionen, dann ist man hier vielleicht plötzlich ein bisschen in einem Widerspruch. Der Beschluss, den Sie der Bevölkerung vorlegten, besagte: keine neuen Subventionen! Die Kompetenzen sollen analog zum FWG beibehalten werden. Es geht hier eigentlich vor allem darum, in der Planung die Kantone und die Gemeinden in die Pflicht zu nehmen, wie das beim FWG auch der Fall ist, an der Kompetenz nichts zu ändern, hingegen bei der Planung dann auch noch gewisse Grundsätze für ein Velowegnetz festzulegen. Das ist genau das, was wir tun. Ich werde sicher noch in der Detailberatung darauf zu sprechen kommen, wenn Sie einverstanden sind.
Monsieur Juillard, concernant l'article 6 lettre a, je vais prendre position durant la discussion par article.
Aber hier geht es vorerst einmal darum, das Eintreten zu beschliessen. Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten.
Es haben Verschiedene unter Ihnen gesagt, dass sich das Velo in unserem Land grosser Beliebtheit erfreue; das betrifft die Freizeit, aber auch den Alltag. Das Velo wird für den Arbeitsweg oder auch den Schulweg genutzt. Und im Corona-Jahr hat die Zahl der Veloverkäufe gegenüber dem Vorjahr um 40 Prozent zugenommen. Das Velo ist eine umweltfreundliche und gesunde Alternative. Es hat aber auch das Potenzial, zur Behebung gewisser Verkehrsprobleme beizutragen. Das ist ein wichtiger Beitrag, den wir überall dort, wo es Verkehrsprobleme gibt, dringend brauchen. Durch eine vermehrte Benutzung des Velos kann nämlich eine Entlastung für den gesamten Verkehr erreicht werden.
Leider hat diese starke Zunahme bei der Zahl der Velofahrerinnen und Velofahrer auch zu einer Zunahme der Zahl getöteter und schwerverletzter Velofahrender geführt, auch im letzten Jahr. Diese Entwicklung betrachtet der Bundesrat mit Sorge. Mit dem Veloweggesetz möchte er daher auch einen Beitrag zu einer sichereren Veloverkehrsinfrastruktur leisten.
Ich komme jetzt kurz zum Inhalt des Veloweggesetzes. Der Entwurf ist in der Vernehmlassung auf grosse Zustimmung gestossen. Wie gesagt, es geht hier eigentlich darum, jetzt Artikel 88 der Bundesverfassung in einem Ausführungserlass umzusetzen. Dabei orientiert sich der Gesetzentwurf, den wir Ihnen vorlegen, am FWG, das bekanntlich seit über vierzig Jahren in Kraft ist. Gleichzeitig berücksichtigen wir hier mit diesem Gesetz die spezifischen Anforderungen des Veloverkehrs.
In diesem Sinne bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Salzmann abzulehnen. Dieser Antrag verlangt nämlich vom Bundesrat, den Entwurf analog dem bisherigen FWG auszugestalten. Das ist aber genau das, was wir gemacht haben. Wir haben uns auf das FWG gestützt. Zudem haben wir die Frage geprüft - Herr Ständerat Engler hat darauf hingewiesen -, ob wir den neuen Erlass zum Velo direkt in das FWG aufnehmen oder ein separates Veloweggesetz machen wollen. Der Bundesrat ist zum Schluss gekommen, dass es halt doch spezifische Fragestellungen gibt, die einzig die Veloinfrastruktur betreffen, weshalb es von Vorteil ist, das in einem separaten Gesetz zu regeln.
Es sollen dabei aber der Aufbau, das Vorgehen - ich komme später noch darauf zurück -, die Beschwerdelegitimation und die Zusammenarbeit mit den Fachorganisationen analog zum FWG gestaltet sein, das wir seit vierzig Jahren kennen. Da haben wir nichts Neues erfunden. Auch an der Kompetenzverteilung haben wir nichts geändert, auch nicht bei der Frage, welche Aufgaben den Kantonen und Gemeinden zufallen. In Bezug auf die Finanzierung gibt es gewisse Möglichkeiten für Bundesbeiträge im Rahmen der Agglomerationsprogramme, das wurde erwähnt. Auch das ist aber nicht eine völlig neue Frage, sondern es war ja, wie Sie es auch gesagt haben, bisher zum Teil schon möglich, im Rahmen von Agglomerationsprogrammen auch die Frage der Veloinfrastruktur aufzunehmen.
Worum geht es hier? Es geht wie beim FWG um eine Grundsatzgesetzgebung, in der eben die übergeordneten Grundsätze für die Planung und den Erhalt von Velowegen formuliert werden. Gleichzeitig wird hier die Unterstützung der Kantone und der Gemeinden durch den Bund geregelt. Zudem sind in diesem Gesetzentwurf die Aufgaben des Bundes im Bereich der Velowege festgehalten. Die detaillierteren Regelungen, die über die Grundsätze hinausgehen, also die eigentliche Planung und Erstellung von Velowegen, bleiben den Kantonen vorbehalten - das möchte ich schon noch einmal deutlich festhalten, Herr Ständerat Germann. Dieses Gesetz beinhaltet die Verpflichtung, die Planung solcher Velowegnetze oder Veloinfrastrukturen aufzunehmen. Wie aber dann die konkrete Umsetzung, der Bau dieser Velowegnetze passiert - daran ändern wir nichts -, das bleibt im Ermessen und in der Kompetenz der Kantone.
Velowegnetze im Sinne dieses Gesetzes sind zusammenhängende und durchgehende Verkehrswege für Velofahrerinnen und Velofahrer mit der entsprechenden Infrastruktur. Man muss zwischen Velowegnetzen für den Alltag und solchen für die Freizeit unterscheiden. Je nach Nutzung sind die Anforderungen zum Teil unterschiedlich.
Ich möchte gerne noch etwas zur Planungspflicht sagen, die ein Kernstück des Gesetzes ist. Auch hier besteht eine Analogie zum Fuss- und Wanderweggesetz. Die Kantone werden verpflichtet, ihre Velowegnetze in behördenverbindlichen Plänen festzulegen. Der Bund verpflichtet die Kantone also dazu, Velowegnetze zu planen. Das schafft Planungssicherheit. [PAGE 992] Das ermöglicht auch die Koordination mit anderen Vorhaben, die auch raumwirksam sind. Eine Verpflichtung zum Bau von Velowegnetzen besteht mit diesem Gesetz nicht. Es ist wichtig, dass Sie das gehört haben. Wir haben da eine ganz klare Unterscheidung. Die Kantone sind für den Bau der Velowegnetze zuständig. Sie bestimmen, was in welcher Reihenfolge wie gebaut wird.
Wie aber eingangs erwähnt, ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit dem Bundesrat ein grosses Anliegen. Die Unfallursachen beim Veloverkehr sind sicher vielfältig. Aber es ist unbestritten, dass die Infrastruktur hier eine ganz entscheidende Rolle spielt. Viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, die bei der Abstimmung über den Bundesbeschluss ein Ja in die Urne gelegt haben, taten das in der Erwartung, dass die Veloinfrastruktur in der Schweiz aufgewertet wird. Einige von Ihnen haben das auch gesagt: Im Unterschied zum Bahnbereich sind wir in diesem Bereich nicht Spitzenreiter in Europa, wie wir gestern wieder feststellen konnten. Hier haben wir wirklich noch Aufholbedarf.
Velowegnetze sollen sorgfältig geplant und gebaut werden. Deshalb sind in diesem Gesetz auch gewisse Planungsgrundsätze festgehalten, auf die wir dann allenfalls auch in der Detailberatung zu sprechen kommen.
Ich bitte Sie also, auf diese Vorlage einzutreten. Die Vorlage ist in der Vernehmlassung auf grosse Zustimmung gestossen. Eine Rückweisung bringt nichts Neues, weil wir hier analog zum FWG vorgegangen sind. Gleichzeitig wollen wir aber auch den spezifischen Anforderungen des Velos Rechnung tragen, das mit dem Velo-Artikel nun wirklich auch in der Bundesverfassung das Gewicht erhält, das es als Transportmittel haben soll.
Wir bitten Sie, auf diese Vorlage einzutreten. Ich werde dann in der Detailberatung auch zu den Fragen der Ersatzpflicht, zur Information des Bundes sowie zur ganzen Frage der Fachorganisationen und der Beschwerdelegitimation Stellung nehmen.