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Engler Stefan · Ständerat · 2021-09-28

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-28

Wortprotokoll

Ich muss hier etwas ausholen. Der 2. Abschnitt dieses Entwurfes befasst sich mit der Frage der Planung, Erstellung und Erhaltung des Velowegnetzes. Als übergeordnete Grundsätze legt der Entwurf in Artikel 6 im Interesse - und das steht im Zentrum - sicherer und attraktiver Velowege Qualitätskriterien und Anforderungen fest. Je nachdem, welchem Zweck der Veloweg dient - vor allem dem Alltagsverkehr oder dem Freizeitverkehr -, verändert sich auch die jeweilige Priorität dieser Anforderungen. Mit Ausnahme vielleicht der Anforderung der Durchgängigkeit, die man auf Plänen festhalten kann und die aus Plänen erkennbar ist, lassen sich alle übrigen Kriterien nur beurteilen, wenn die örtlichen Verhältnisse bekannt sind. Das erfordert auch eine massgeschneiderte Planung, die Rücksicht auf die Gegebenheiten nimmt.

In der Kommission gab zu reden, es wurde jetzt auch von Herrn Kollege Dittli ins Feld geführt, was verhältnismässig sei und was nicht. Diese verfassungsmässige Anforderung an jede staatliche Tätigkeit hat die Kommission mit dem Einschub des Adverbs "möglichst" in Artikel 6 Literae b und d zusätzlich betonen wollen. Sie hätte sich auch auf den Standpunkt stellen können, das öffentliche Interesse und die Beachtung des Verhältnismässigkeitsprinzips seien sowieso zu beachten, weil sie aus der Verfassung heraus das staatliche Handeln bestimmen.

Unter Litera c steht, dass Velowege "möglichst sicher" sein sollen und der Veloverkehr, "wo möglich und angebracht", getrennt vom übrigen Verkehr geführt werden soll. Damit hat der Bundesrat diese Einschränkung ja eigentlich bereits vorweggenommen.

Aus Artikel 6 Litera c lesen Sie auch heraus - das wurde in der Eintretensdebatte etwas unterschiedlich bewertet -, dass dieses Gesetz den Kantonen nicht vorschreibt, Velowege zu bauen, die nicht auch für andere Zwecke benutzbar wären. Velowege können sich auch auf Strassen erstrecken, Strassen mit Randstreifen, auf Meliorationsstrassen beispielsweise, auf Wege, je nachdem, wie die Verhältnisse sind und ob sie es erlauben.

Es hat seinen Grund, dass ich das sage: Bei der jetzt umstrittenen Bestimmung in Artikel 6 Litera a geht es darum zu interpretieren, was "durchgängig" bedeutet. Bei Buchstabe a ist in der Kommission eine Differenz zurückgeblieben. Artikel 6 Litera a gibt für die Planung als Anforderung für attraktive Velowege vor: Sie sollen "zusammenhängend und durchgehend" sein und "die wichtigen Orte [...] erschliessen". Zusammenhängend und durchgehend sollen Velowege sein, und sie sollen die wichtigen Ziele erschliessen, die in den Artikeln 3 und 4 bezeichnet sind. Wir haben vorhin von den Sportanlagen gesprochen, die im Rahmen des Alltagsverkehrs erschlossen sein sollen. Für den touristischen Freizeitverkehr möchte man natürlich auch die touristischen Highlights durch Velowege erschlossen sehen.

Kollege Hegglin hat mir vorhin vorgeschwärmt, wenn er mit seiner Frau in Frankreich dem Rhein entlang unterwegs ist, treffe er Velowege an, die von einer ganz anderen Qualität seien als generell unsere Velowege. Auch Kollege Germann, der um den Bodensee fährt, hat festgestellt, dass in anderen Ländern den Qualitätsanforderungen und auch der touristischen Bedeutung von Velowegen schon viel früher Beachtung geschenkt wurde. Beim Mountainbiken hat die Schweiz früh einen Trend erkannt und sich entsprechend darauf eingestellt.

Soll ein Veloweg attraktiv sein, muss er selbstverständlich sicher sein. Das ist die oberste Anforderung, die ein Veloweg zu erfüllen hat, sei dies im städtischen Verkehr, im Agglomerationsverkehr oder im Freizeitverkehr. Velowege sind nur attraktiv für die Benützenden, wenn sie ungeachtet von Kantons- und Gemeindegrenzen miteinander verbunden sind. Ein Veloweg, der an der Gemeindegrenze aufhört und nicht weiterführt, ist nicht attraktiv. Daher kommt die Forderung des Gesetzes, dass die Velowege untereinander verbunden sind. Die einzelnen Teilstücke schliesslich sollen nicht durch Unterbrüche den Veloverkehr "auffahren" lassen. Unterbrüche von Velowegen auf gewissen Strecken sind für die Benützenden keine sehr erfreuliche Tatsache. Deshalb ist zu unterscheiden zwischen der Anforderung der Verbundenheit der[NB]Velowegstrecken innerhalb des Netzes und der Anforderung der Durchgängigkeit, bezogen auf die einzelnen Wegstrecken.

Der Anspruch der Durchgängigkeit verlangt nicht, dass über die ganze Wegstrecke ein homogener Veloweg bestehen müsste, wie beispielsweise bei einem Radweg, der ausschliesslich für die Benützung durch Velofahrerinnen und Velofahrer reserviert ist. Vielmehr kann die Wegstrecke durchaus auch eine unterschiedliche Verkehrsführung aufweisen wie auf Streckenabschnitten, die vom motorisierten Strassenverkehr, aber auch vom Veloverkehr benützt werden.

Wo Durchgängigkeit aufgrund der Topografie gar nicht möglich ist oder wo andere Hindernisse es zu schwierig machen würden, einen Veloweg anzulegen, dort bleibt, davon gehe ich aus, eine entsprechende Streckenführung von vornherein ausser Betracht. Kein Kanton und keine Gemeinde plant einen Veloweg im Wissen darum, dass die topografischen Verhältnisse einen unverhältnismässigen Aufwand nach sich ziehen würden, um z. B. ein Tobel überqueren zu können. Bei geeigneten Strecken ist es hingegen ein Muss, dort muss die Durchgängigkeit vorhanden sein. [PAGE 994]

Wenn Sie der Mehrheit der Kommission folgen und damit im Grundsatz unterbruchsfreie Velowege fordern, dann leisten Sie einen entscheidenden Beitrag für ein Velowegnetz, das unterbruchsfrei und entsprechend auch attraktiv ist. In dem Sinne möchte ich Sie bitten, bei Litera a der Mehrheit der Kommission zu folgen, weil es sich um einen Grundsatz für attraktive Velowege handelt: Sie sollen zusammenhängend, durchgehend erschlossen sein.

In den Literae b bis e geht es dann mehr um die Konkretisierung dieser Grundsätze. Hier ist die Kommission auch darauf eingeschwenkt, eine Relativierung vorzunehmen, indem der Grundsatz der Verhältnismässigkeit gelten soll.