Maurer Ueli · Bundesrat · 2021-09-28
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-09-28
Wortprotokoll
Sie haben es gehört, die Vorlage hat eine lange Geschichte. Sie behandeln Vorstösse, die in den Jahren 2011, 2015 und 2017 eingereicht wurden. Man könnte also sagen, dass im Laufe der Zeit der Berg eine Maus geboren hat. Was heute vorliegt, ist nicht mehr so, wie es war, als Sie es einmal gefordert haben.
Um das auch noch zu sagen: Nicht ich bin es, der Ihnen auf Biegen und Brechen, wie Frau Ryser das gesagt hat, etwas verkaufen will, sondern wir erfüllen schlicht und einfach Aufträge des Parlamentes, die uns gegeben wurden. Was wir Ihnen vorlegen, hat alle Prozesse unseres demokratischen Systems - Vernehmlassung usw. - durchlaufen. Es ist also eine ausgewogene Vorlage, die von der Mehrheit so akzeptiert wird.
Um was geht es, ganz kurz gesagt? Es geht darum, dass Finanzierungsgeschäfte, die heute im Ausland stattfinden, in die Schweiz zurückkommen. Das ist der Sinn und Zweck der Vorlage. Wir möchten also Arbeit und Finanzierungsgeschäfte in die Schweiz zurückholen. Heute finden diese Geschäfte im Ausland statt, weil es dort bessere steuerliche Rahmenbedingungen gibt. Die Vorlage will die Rahmenbedingungen in der Schweiz verbessern, sodass diese Finanzierungsgeschäfte zurückkommen. Das ist auch die Gesamtsicht, die der Bundesrat im Auge hat, wie sie auch von Ihnen gefordert wurde. Wir werden, wie gesagt wurde, kurzfristig etwas verlieren, aber wir gehen davon aus, dass durch das Zurückholen der Geschäfte in die Schweiz schon nach fünf Jahren der positive Effekt in unserem Land grösser ist; in den Kantonen und Gemeinden dürfte dieser Effekt noch früher eintreffen.
Insgesamt ist es also eine Vorlage, die absolut im Plus liegt. Es wird mehr Arbeit und Einkommen in der Schweiz geben. Die Aussagen, die hier gemacht wurden, wonach die Vorlage Hunderte von Millionen Franken koste, ist schlichtweg falsch. Es ist eine Vorlage, die den Wirtschafts- und Finanzierungsstandort Schweiz stärkt. Hier wieder das grosse Bild: Die Schweiz ist im Fremdkapitalmarkt eigentlich unterentwickelt; zu wenige solcher Finanzierungen finden in der Schweiz statt. Sie wandern ins Ausland ab, und damit geht auch Schweizer Geld ins Ausland. Mit dieser Aktion, mit dieser Gesetzesänderung möchten wir das zurückholen.
Es gibt zwei Elemente in diesem Bereich, das sind die Verrechnungssteuer und die Umsatzabgabe. Zuerst kurz zur Verrechnungssteuer: Wir kennen das, der Fremdkapitalmarkt wird mit einer Verrechnungssteuer von 35 Prozent auf inländischen Obligationenzinsen belastet. Diese 35 Prozent können zurückgefordert werden. Das ist das, was ausländische Kapitalgeber stört. Sie geben Geld, eine Steuer wird zurückbehalten, die sie dann später wieder einfordern müssen. Das ist im Ausland nicht so, es ist dort entsprechend einfacher. Das ist ein wichtiger Grund, warum diese Finanzierungen eben nicht in der Schweiz stattfinden, und aus diesem Grund möchten wir hier auf die Verrechnungssteuer verzichten.
Parallel dazu geht es um die Umsatzabgabe. Sie haben es gehört: Es ist auch ein Hindernis für den Handel mit Obligationen, wenn hier noch eine Umsatzabgabe bezahlt werden muss. Also versuchen wir, die Hindernisse, die heute in der Schweiz bestehen, abzubauen, auszuräumen, damit es wieder interessant wird, in der Schweiz entsprechende Emissionen zu tätigen. Wir haben das auch ausführlich mit den grösseren Unternehmen in der Schweiz besprochen. Diese haben uns eigentlich alle versichert, dass sie diesen Handel zurück in die Schweiz bringen werden, wenn die Möglichkeit besteht. Es stärkt also den Wettbewerb.
Die Zinsen auf den Bankkonti inländischer Personen werden weiter mit einer Verrechnungssteuer belastet. Hier kommen wir zu den Rückweisungsanträgen, die ja ein Meldeverfahren fordern. Der Bundesrat hat das in der Vernehmlassung auch als Variante dargelegt, und es wurde klar abgelehnt. Diese Diskussion führen wir ja schon lange, hier geht es eigentlich um die Frage des inländischen Bankkundengeheimnisses. Das möchte der Bundesrat mit dieser Vorlage nicht antasten. Ich bitte Sie also, die Rückweisungsanträge abzulehnen. Wir haben diese Diskussion mit der Branche wirklich während einiger Zeit geführt, und die Resultate aus der Vernehmlassung waren so eindeutig, dass es wohl keinen Sinn macht, jetzt das Gegenteil von dem zu machen, was die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer gefordert hat. Es waren eine Partei und zwei Kantone, die ein Meldeverfahren gefordert haben. Der Rest hat die Vorlage des Bundesrates, wie sie jetzt vorliegt, entsprechend unterstützt.
Noch zu den Auswirkungen, das wurde jetzt auch mehrmals angesprochen: Wir gehen davon aus, dass es kurzfristig Mindereinnahmen von etwa 170 Millionen Franken gibt, dass es aber bereits nach fünf Jahren ins Positive kippt, weil die Arbeitsplätze zurück in die Schweiz kommen. Es wurde auch von Herrn Matter gesagt, dass durch die Verbesserung des Fremdkapitalmarktes in der Schweiz vermutlich auch die öffentliche Hand die Gelegenheit haben wird, Geld günstiger anzulegen, weil mehr Geld vorhanden sein wird. Wir haben das geschätzt und sind auf einen Umfang von ungefähr knapp 100 Millionen Franken gekommen, in dem dann auch die öffentliche Hand profitieren könnte. Die Vorlage hat eigentlich eine Reihe von möglichen positiven Aspekten; das geht also somit auf.
Noch zu den Rückweisungsanträgen Ryser und Badran Jacqueline: Die Steuerausfälle, die wir berechnet haben, finden Sie in der Botschaft. Das ist eine recht komplexe Rechnung, [PAGE 1946] die sich nicht nur aus Verrechnungssteuern zusammensetzt, sondern auch aus Vermögenssteuern und Einkommenssteuern. Daraus ergibt sich diese Komplexität. Wir gehen davon aus, dass dieser Betrag ins Positive kippen wird.
Es ist auch keine Vorlage für den Prinzen von Katar, wie das Frau Badran gesagt hat. Wir waren ja damals froh, dass im Zusammenhang mit "Too big to fail" die Grossbanken auch ausländische Kapitalgeber gefunden haben, die bereit waren, Risikokapital zu zeichnen. Es war also eine Folge unserer Too-big-to-fail-Auflagen, welche dazu geführt haben, dass ausländische Investoren sich hier beteiligt haben.
Es ist auch kein Geschenk für die Reichen, sondern es ist eine Verbesserung für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Das Paket als Ganzes ist ausgeglichen. Es gibt nicht Hunderte von Millionen Franken Ausfälle, sondern wir erfüllen Ihren Auftrag - stark reduziert aufgrund der Geschichte, die dahintersteckt. Es ist eine vernünftige Vorlage mit einem insgesamt positiven Aspekt für den Finanzplatz und Wirtschaftsstandort Schweiz, wie das schon mehrmals gesagt wurde. In Bezug auf diese positiven Aspekte gibt es durchaus Studien; wir haben in der Kommission darauf hingewiesen.
Das wären die Gründe, und ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.