Ryser Franziska · Nationalrat · 2021-09-28
Ryser Franziska · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2021-09-28
Wortprotokoll
Die Verrechnungssteuer dient der Steuerehrlichkeit. Sie ist eine reine Sicherungssteuer. Wer seine Vermögenseinnahmen korrekt anmeldet, erhält die Verrechnungssteuer wieder zurück. Wir Grünen finden es deshalb falsch, diese Sicherungssteuer für Unternehmen und ausländische Anlegerinnen und Anleger abzuschaffen, ohne diese Lockerungen im Steuersicherungssystem zu kompensieren.
Ich habe es in der Eintretensdebatte bereits gesagt: Der Entwurf des Bundesrates ist sehr einseitig. Und trotzdem hat die Kommissionsmehrheit noch an verschiedensten Orten zusätzliche Lockerungen eingebaut, die neue "Steuerumgehungs-Trickli" ermöglichen. So auch in Artikel 4 Absatz[NB]1 Buchstabe d: Die Kommissionsmehrheit will die Verrechnungssteuer auf Ersatzzahlungen ausschliesslich auf inländische Finanzintermediäre beschränken.
Ich bitte Sie, meiner Minderheit zu folgen und diese Einschränkung abzulehnen. Hier soll eine heute bewährte Praxis der Steuerverwaltung aufgehoben werden.
Um was geht es? Es geht hier nicht um den Fremdkapitalmarkt, der im Zentrum dieser Vorlage steht, sondern um Dividenden, auf denen die Verrechnungssteuer weiterhin normal zu entrichten ist. Bei Wertpapierleihen werden Wertpapiere wie Aktien über einen bestimmten Zeitraum "ausgeliehen". Fallen in dieser Zeit Erträge an, so gehören diese dem ursprünglichen Besitzer. Der Entleiher überweist dem Verleiher nach Ablauf der Frist also nicht nur die Wertpapiere, sondern auch alle Erträge, beispielsweise Dividenden, die in dieser Zeit angefallen sind. Dafür werden künstliche Dividendenzahlungen getätigt. Diese Dividendenzahlungen gibt es dann also zweimal: ein erstes Mal vom Unternehmen an den aktuellen Besitzer und ein zweites Mal vom Entleiher an den Verleiher. Die Steuerverwaltung sieht aber nicht, welche die ursprüngliche Dividendenzahlung mit Verrechnungssteuer und welche nur die künstliche Dividendenzahlung ohne Verrechnungssteuer war. Bei beiden Dividendenzahlungen schickt die Zahlstelle ganz normal einen Rückerstattungsantrag für die Verrechnungssteuer mit. Findige Steueroptimiererinnen und Steueroptimierer können nun zweimal die Verrechnungssteuer zurückfordern, obwohl diese nur einmal abgeführt wurde.
Dieses Problem ist nicht neu, und die Lösung dafür ist auch schon bekannt: Es wird einfach auf beiden Dividenden die Verrechnungssteuer erhoben. Dann kann auch auf beiden Zahlungen die Verrechnungssteuer zurückgefordert werden. Das ist heute bereits gelebte Praxis, die nun im Gesetz festgehalten werden soll. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat dieses Vorgehen mit den betroffenen Banken entwickelt und setzt es seither mehr oder weniger erfolgreich um.
Die Kommissionsmehrheit will dieses Vorgehen nun aber auf inländische Finanzinstitute beschränken. Das Resultat? "Securities lendings" könnten so einfach über ausländische Institute abgewickelt werden, und die Verrechnungssteuer könnte ohne Probleme zweimal zurückgefordert werden - ein weiteres Einfallstor für kreative Steuerumgehungsaktivitäten.
Es geht hier um ein Problem, das bereits bekannt ist und für welches eine praktikable Lösung existiert. Für diese Praxis soll jetzt einfach eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen werden, damit diese auch gegenüber ausländischen Finanzinstituten mit einer höheren Compliance umgesetzt werden kann. Es wäre verantwortungslos, hier bewusst einen neuen Spielraum zu schaffen, um die Verrechnungssteuer auf Dividenden zu umgehen.
Ich bitte Sie daher, meiner Minderheit und damit dem Bundesrat zu folgen.