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Matter Thomas · Nationalrat · 2021-09-28

Matter Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-09-28

Wortprotokoll

Gemäss der bundesrätlichen Botschaft unterliegen Erträge von inländischen Fonds - anders als jene von ausländischen Fonds - weiterhin der Verrechnungssteuer. Bedauerlich ist, dass der Bundesrat im Zuge der laufenden Reform nicht auch das Verrechnungssteuerregime für Anlagefonds an die Hand genommen hat. Diese Reform schwächt den schweizerischen Fondsplatz. Schweizer Fonds sind im Vergleich zu ausländischen Fonds schon heute klar benachteiligt, und der Fondsstandort Schweiz ist unterentwickelt und geschwächt. Wird die Verrechnungssteuer auf Obligationenzinsen abgeschafft, verschärft dies die Situation für Fonds zusätzlich.

Ein möglicher Ansatz, um dies zu korrigieren, wäre, die Ausschüttung von Erträgen aus Anlagefonds nur noch so weit der Verrechnungssteuer zu unterstellen, als die Fonds selbst die Verrechnungssteuer zurückfordern. Nach Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Obligationen beträfe dies im Wesentlichen noch die Verrechnungssteuer auf Dividenden von inländischen Gesellschaften. Schweizerische Fonds wären damit aus steuerlicher Sicht gegenüber ausländischen Fonds, wie zum Beispiel jenen in Luxemburg, nicht noch zusätzlich benachteiligt.

Deshalb bitte ich Sie, bei Artikel 5c Buchstabe d die Mehrheit der Kommission zu unterstützen. Bezüglich der übrigen Minderheitsanträge in diesem Block bitte ich Sie ebenfalls, der Mehrheit zu folgen, und ich bitte Sie, den Einzelantrag Gredig abzulehnen.