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AB 289483

Ryser Franziska · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2021-09-28

Wortprotokoll

Hier in Block 2 geht es nicht mehr um das Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer, sondern um das Bundesgesetz über die Stempelabgaben. Ich vertrete hier zwei Minderheiten.

Die Finanztransaktionssteuer ist den rechten Parteien hier im Rat ja schon länger ein Dorn im Auge. Seit 2009 gibt es Versuche, diese Steuer schrittweise abzuschaffen. In klassischer Salamitaktik wollten sie zuerst die Emissions- und dann die Umsatzabgabe kippen. Die SP und die Grünen haben dagegen das Referendum ergriffen und dieses - Sie lesen es heute in der Zeitung - erfolgreich zustande gebracht. Dieses Referendum hatte bereits eine erfreuliche Vorwirkung. Denn kurz nach der Lancierung haben einige Parteien hier im Saal kalte Füsse bekommen. Die Etappen 2 und 3 der Stempelsteuerabschaffung sind faktisch vom Tisch.

Aber bereits wird ein nächster Versuch unternommen. In Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe g soll ein weiteres Finanzprodukt von der Stempelabgabe ausgenommen werden: Obligationen mit Restlaufzeiten von unter zwölf Monaten. Das ist ein weiteres "Salamirädli" bei der Abschaffung der Stempelsteuer. Die Kostenfolge hier ist 5 Millionen Franken jährlich oder, einfach nur so als Vergleich für die Grössenordnung, der Lohn für 50 Pflegestellen.

Sogar der Bundesrat spricht sich gegen diesen Schritt aus. Denn erstens handelt es sich hierbei um ausländische Obligationen. Ihre Befreiung von der Stempelsteuer hat nichts mit dem Ziel der Vorlage, der Stärkung des Fremdkapitalmarktes, zu tun. Zweitens wird dadurch ein weiteres Steuerschlupfloch aufgerissen: Privatpersonen könnten ihre Obligationen kurz vor Ablauf verkaufen, den Kapitalgewinn steuerfrei einstreichen und müssten noch nicht einmal eine Umsatzabgabe bezahlen. Stellen Sie sich das vor: Jeder Monatslohn unterliegt der Einkommenssteuer, auf jedem Einkauf gibt es eine Mehrwertsteuer. Aber Gewinne aus solchen [PAGE 1952] Finanztransaktionen sollen einfach steuerfrei werden? Erklären Sie das bitte einmal den Bürgerinnen und Bürgern da draussen!

Ich bitte Sie, hier Vernunft walten zu lassen und einen weiteren Abbau der Stempelabgabe zu verhindern.

Mit meinem zweiten Minderheitsantrag, zu Artikel 77 Absatz 1bis des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes, bitte ich Sie ebenfalls, dem bundesrätlichen Entwurf zu folgen.

Es geht hier um eine Einschränkung, die die Kommissionsmehrheit aus Misstrauen gegenüber der Steuerverwaltung einfügen will. Im Kampf gegen Dividend Stripping muss die Steuerverwaltung die Gegenparteien von Derivatengeschäften kennen. Dafür muss sie die Transaktionsregister einsehen, wie das heute bereits die Finma oder die Eidgenössische Elektrizitätskommission macht. Die Steuerverwaltung hat dafür zwei Möglichkeiten: Es wird entweder extra eine Schnittstelle eingerichtet, über die sie selbstständig auf das Register zugreifen kann, oder sie fragt einfach die entsprechende Bank an, die ihr dann die Daten weiterleitet, welche sie benötigt. Eine einfache Rückfrage ist die praktikablere Lösung. Wir sprechen von einer überschaubaren Anzahl von Anfragen im tiefen zweistelligen Bereich. Auch die Verwaltung präferiert ein unkompliziertes Vorgehen. Mit der Formulierung der Kommissionsmehrheit wird das aber verunmöglicht.

Wir haben dies in der Kommission ausführlich diskutiert: Das Bankgeheimnis wird auch ohne diesen Zusatz der Kommissionsmehrheit nicht tangiert; es wird nicht aufgeweicht, nicht geritzt. Und trotzdem will die Mehrheit der WAK-N die Verwaltung zum komplizierteren Schnittstellenverfahren zwingen, dies aus Misstrauen bezüglich Datenmissbrauch. Dabei könnte über eine automatische Schnittstelle theoretisch viel einfacher unerlaubt auf Daten zugegriffen werden.

Folgen Sie hier also bitte meinem Minderheitsantrag und damit dem Bundesrat. Stimmen Sie für einen unkomplizierten, unbürokratischen und vor allem technologieoffenen Zugang zum Transaktionsregister. Lehnen Sie diesen Misstrauensabsatz der Mehrheit der WAK-N ab.

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