Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-09-28

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-09-28

Wortprotokoll

Auch hier haben Sie eigentlich eine Analogie zum FWG. Ich habe Ihnen vorhin gesagt, dass die Fachorganisation Schweizer Wanderwege pro Jahr 580[NB]000 Franken bekommt; damit wird eben das Know-how dieses Vereins eingekauft. Wenn Sie nun sagen, die Organisation Schweizer Wanderwege sei nicht mehr beschwerdelegitimiert, weil sie Geld bekomme, muss ich fragen: Haben Sie schon einmal gehört, dass der Schweizer Alpenclub, Schweizer Wanderwege oder Naturfreunde Schweiz ihre Beschwerdelegitimation irgendwie übermässig strapaziert hätten? Genau, wie Sie gesagt haben, Herr Ständerat Burkart: Diese Organisationen haben ja eigentlich ein Interesse daran, dass es vorwärtsgeht, sie wollen nicht blockieren. In diesem Sinne, glaube ich, sind Sie vielleicht etwas übervorsichtig oder auch überängstlich, wenn Sie befürchten, dass die Organisationen eine Beschwerde machen und dann[NB]vom[NB]Staat[NB]noch Geld bekommen. Dieses Bild hat sich zumindest in den letzten vierzig Jahren beim FWG nicht so gezeigt.

Allerdings muss ich gleichzeitig auch sagen, dass die Hürde für die Betroffenheit, die im Rahmen einer materiellen Beschwerde nachzuweisen ist, seit der Einführung des FWG vor vierzig Jahren kleiner geworden ist. Deshalb kann man gleichzeitig auch sagen, dass die Beschwerdelegitimation im Rahmen des Veloweggesetzes vielleicht nicht mehr ganz die gleiche Bedeutung hat wie damals beim FWG, denn Fachorganisationen haben bereits heute die Möglichkeit, gegen Planungen oder Projekte Beschwerde einzulegen. Sie müssen einfach jeweils nachweisen, dass eine grosse Zahl ihrer Mitglieder betroffen ist.

Die Beurteilung der Beschwerdeberechtigung ist in der Praxis oft beschwerlich, und sie kann auch zu Verzögerungen führen. Der Bundesrat war eigentlich der Meinung, dass wir mit Artikel 18 ebendiese Frage nach den beschwerdeberechtigten Organisationen vereinfachen können, und zwar so, dass alle die gleichen Voraussetzungen haben. Damit schaffen wir Rechtssicherheit, wir klären auch die Ansprechpartner bei den Behörden. Das vereinfacht und beschleunigt die Prozesse, es vereinfacht das Verfahren, und es erhöht auch die Transparenz.

Ich habe jetzt mehrmals gehört, das sei der Casus Belli. Ich glaube, es wäre schade, wenn dann die ganze Vorlage infrage gestellt wird. Mir scheint das bei der Frage des Verbandsbeschwerderechts aber immer natürlich. Dieses weckt Bilder, starke Urteile und manchmal auch Vorurteile. Wenn Sie aber die Situation beim FWG gesehen haben, dann könnte man hier eigentlich getrost sagen: Man hat gute Erfahrungen gemacht, es gibt keinen Grund, das hier nicht gleich zu handhaben.

Herr Ständerat Engler hat darauf hingewiesen, dass sonst der Zweitrat vielleicht zumindest überlegen müsste, ob es möglich wäre, dass eine Organisation, die als Fachorganisation Geld bekäme, auf eine Beschwerdelegitimation verzichten müsste. Das ist vielleicht etwas, das der Zweitrat noch anschaut. Aber grundsätzlich, glaube ich, hat Ihnen der Bundesrat hier einen Entwurf im Sinne der Klärung der Rechtssicherheit, der Vereinfachung der Verfahren und der Transparenz vorgelegt. Wenn Sie das alles nicht wollen, wäre das zwar schade, aber kein Weltuntergang.