Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-09-28
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-09-28
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat sehr viel Verständnis für diese Standesinitiative Tessin. Frau Ständerätin Z'graggen, Sie haben es gesagt: Es ist kein Zufall, dass die Initiative aus dem Kanton Tessin kommt, denn Erfahrungen mit schwierigen und, ja, auch gefährlichen Situationen sind dort sicher besonders virulent. Aber, das haben Sie auch noch erwähnt, Frau Ständerätin Z'graggen, es gibt auch andere Kantone - Sie haben Ihren Heimatkanton erwähnt -, die davon natürlich ebenso betroffen sind. Deshalb unterstützen Sie ja auch diese Standesinitiative, so wie das der Bundesrat auch tut.
Es ist so, die Sicherheit des Schwerverkehrs ist dem Bundesrat ein zentrales Anliegen. Seit dem katastrophalen Brand im Gotthardtunnel hat der Bundesrat auch viel unternommen, um die Sicherheit des Schwerverkehrs zu verbessern. Es wurden bis jetzt sieben Schwerverkehrskontrollzentren an strategisch sehr wirksamen Orten in Betrieb genommen. Das achte Zentrum, jenes in Giornico, wird spätestens im Jahr 2023 in Betrieb genommen werden. Ausserdem unterstützt der Bund die Kantonspolizeien bei der Durchführung von sogenannten Unterwegskontrollen ausserhalb der Schwerverkehrskontrollzentren. Gleichzeitig investiert der Bund auch in die Verbesserung der Sicherheit der Strasseninfrastrukturen und der Tunnels.
Trotz dieser Massnahmen will der Bundesrat die Sicherheit des Schwerverkehrs aber noch weiter erhöhen mit der Einführung von Müdigkeits- und Geschwindigkeitsassistenzsystemen, Reifendruckkontrollsystemen, Notbremslichtern, Rückfahr- und Totwinkelassistenten und Kollisionswarnsystemen. Alle diese Systeme sind in der EU beschlossene Sache. Der Bundesrat wird diese Systeme in der Schweiz im Gleichschritt mit der EU einführen. Das wird die Sicherheit natürlich flächendeckend erhöhen. Die Inkraftsetzung ist für das Jahr 2023 vorgesehen.
Nun, wir sind der Meinung, dass diese Standesinitiative nach wie vor Sinn macht und dass sie die Sicherheit verbessert. Zwei Fragen sind jetzt aufgeworfen worden.
Ich würde gerne zuerst zur Frage von Herrn Ständerat Bauer Stellung nehmen. Sie haben gefragt, warum es nur das Tessin und das Wallis und warum es nur alpenquerende Transporte betreffen soll. In Ihrem Kanton, und Sie haben auch noch den Kanton Freiburg erwähnt, gibt es vielleicht auch solche gefährlichen Situationen. Genau deshalb sieht Artikel 45a Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes vor: "Der Bundesrat kann nach Anhörung der betroffenen Kantone die Ausrüstungspflicht [...] aus Sicherheitsgründen auf weitere Strecken ausdehnen." Wenn Sie der Meinung sind, Sie hätten dort eine besondere Situation: Der Bundesrat hat selbstverständlich auch für Ihren Kanton die Möglichkeit, auf diese Sicherheitsvorschriften zurückzugreifen. Das ist klar. Es ist sicher eher spezifisch, aber nicht nur auf die mit der Alpenquerung verbundenen Kantone gemünzt. Auch für andere Kantone gibt es diese Möglichkeit.
Die zweite Frage, die Sie auch im Rahmen der Detailberatung noch besprechen werden, ist, ob man den Binnenverkehr privilegieren kann. Herr Ständerat Burkart hat schon die richtige Frage gestellt. Wenn es Ihnen um die Sicherheit geht, dann, sorry, geht es einfach um die Sicherheit. Dann sagen Sie nicht, beim Binnenverkehr ist die Sicherheit nicht so wichtig - und beim grenzüberschreitenden Verkehr ist sie es dann plötzlich. Da müssten Sie sagen: "Wir hätten gerne eine leichte Diskriminierung des grenzüberschreitenden Verkehrs, und wir ziehen dort die Schrauben etwas stärker an." Wenn Sie über die Sicherheit sprechen, dann gibt es kaum Gründe, weshalb Sie hier Binnenverkehr und grenzüberschreitenden alpenquerenden Verkehr unterschiedlich behandeln sollten. Hinzu kommt, dass wir eigentlich der Meinung sind, dass wir in der Schweiz sehr gut ausgerüstet sind, sehr sichere Lastwagen haben, diesem Thema auch schon lange eine hohe Priorität einräumen und das Bewusstsein auch bei unseren [PAGE 1012] Chauffeuren und natürlich auch bei den Lastwagenführern durchaus vorhanden ist.
Wir werden es anschauen. Ich kann es schon vorwegnehmen: Der Bundesrat kann mit dem Entwurf Ihrer Kommission leben, aber bei dieser fixen Privilegierung müsste man ehrlicherweise sagen, dass es um etwas anderes geht, nicht um die Sicherheit. Das dürfen Sie tun, aber dann lösen Sie das Problem nicht, und Sie schaffen dann noch neue Probleme. Ich werde mich in der Detailberatung noch ganz kurz dazu äussern.
Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten.