Rechsteiner Paul · Ständerat · 2021-09-28
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-28
Wortprotokoll
Ich versuche, es kurz zu machen. Das hier ist die Folgediskussion zur vorhin diskutierten Bestimmung.
Hier, bei Artikel 18, geht es um das sogenannte Verbandsbeschwerderecht, das in der Botschaft vorgeschlagen wird und das auch dem entspricht, was beim Abstimmungskampf im Abstimmungsbüchlein zu lesen war. Dort ging es um eine parallele Gesetzgebung zum FWG. Das bedeutet halt auch, dass beim Veloverkehr die gleichen Prinzipien wie bei den Wanderwegen Anwendung finden sollen.
Wenn es um das Verbandsbeschwerderecht geht, dann ist immer wieder festzustellen, dass es hier im Saal nicht besonders populär ist. Wenn es hier einen Popularitätstest zum Beschwerderecht des VCS gäbe, dann wüssten wir, wie dieser herauskäme. Aber die Bevölkerung hat das anders beurteilt. In Tat und Wahrheit ist das Verbandsbeschwerderecht ein bewährtes Instrument im Heimatschutzrecht, im Umweltschutzrecht. Die Erfolgsquote der Beschwerden der Umweltorganisationen ist ausserordentlich hoch. Als versucht wurde, gut zehn Jahre ist es her, das Verbandsbeschwerderecht mit einer Volksinitiative abzuschaffen, ist diese Initiative in der Volksabstimmung spektakulär gescheitert. Das Volk hat dem Verbandsbeschwerderecht eine viel grössere Bedeutung zugemessen, als es in den politischen Debatten hier jeweils der Fall ist.
Es geht um ideelle Interessen. Die Erfahrung zeigt, dass Beschwerden dazu führen, dass in der Regel eine Einigung gefunden werden kann. Es geht darum, dass Interessen eingebracht werden können. Die Verbände haben hier eine Bedeutung - das ist mit dem vorherigen Entscheid auch unterstrichen worden -, die sehr positiv ist.
Wo wären wir bei den Wanderwegen, wenn es diese Vereinigung nicht gäbe? Entsprechendes gilt letztlich auch für den Veloverkehr. In der Volksabstimmung über den Verfassungsartikel ist ausdrücklich gesagt worden, und der Verfassungsartikel ist ja mit grosser Mehrheit akzeptiert worden, dass die Gesetzgebung dann eben auch analog zum FWG ausgestaltet werden müsse. Daraus folgt, dass hier der Entwurf des Bundesrates anzunehmen ist.
Ich bitte Sie deshalb, hier dem Minderheitsantrag und damit dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.