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Engler Stefan · Ständerat · 2021-09-28

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-28

Wortprotokoll

Kollege Rechsteiner hat es angeführt: Wir kennen im Bundesrecht die Verbandsbeschwerde, nämlich im Bereich des Natur- und Heimatschutzes, des Umweltschutzes, der Preisüberwachung, der Gleichstellung von Mann und Frau, der Behindertengleichstellung und eben auch im Fuss- und Wanderwegrecht. Die Überlegung des Bundesrates dürfte gewesen sein, dass das, was in der Vergangenheit im Fuss- und Wanderweggesetz eigentlich ohne Komplikationen gut funktioniert hat, jetzt auch ins Veloweggesetz übernommen werden kann.

Die Auseinandersetzung in der Kommission drehte sich aber - wie jetzt auch hier im Rat - um die Frage der Governance. Vielleicht müsste man eine Unterscheidung machen zwischen Fachorganisationen, die aufgrund eines Leistungsauftrags tätig sind, und solchen, die das nicht sind. Es sind ja nicht alle privaten Fachorganisationen, die hier gemeint sind, auch Leistungserbringer des Bundes. Es ist durchaus denkbar, dass es auch ausserhalb dieses Kreises Verbände und Fachorganisationen gibt, die die Interessen des Veloverkehrs und der Velowege vertreten und unterstützen. Im Hinblick auf die Beratung im Zweitrat könnte man vielleicht noch einen Blick auf diese Differenzierung werfen, also auf die Unterscheidung zwischen den Fachorganisationen, die aufgrund eines Leistungsauftrags Aufgaben wahrnehmen, und den anderen.

In der Kommission war man der Meinung, dass es in Bezug auf die Governance schwierig zu vermitteln ist, wenn die gleichen Leute, die die Kantone und die Gemeinden im Auftrag des Bundes beraten, gleichzeitig auch noch mit der Keule der Beschwerdeandrohung arbeiten können, um ihren Forderungen mehr Druck zu verleihen. Mich hat das letztlich davon überzeugt, dass keine Ausweitung des Verbandsbeschwerderechts vorzusehen ist. Ich bin allerdings auch der Meinung, dass man beim Fuss- und Wanderwegrecht nicht zurückgehen sollte zu einer Situation, die hinter dem liegt, was heute gilt.

Die Mehrheit der Kommission möchte kein neues Verbandsbeschwerderecht im Bereich des Veloverkehrs.