Knecht Hansjörg · Ständerat · 2021-09-28
Knecht Hansjörg · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-09-28
Wortprotokoll
Warum empfehle ich Ihnen, nicht auf diese Vorlage einzutreten? Es gibt Vorlagen, welche eine Verbesserung bringen. Dann gibt es Vorlagen, welche nichts bringen, und schliesslich solche, die vor allem schaden. Diese Vorlage, meine ich, schadet. Sie erhöht die Verkehrssicherheit nämlich nicht. Stattdessen bringt sie eine Menge Ärger und Probleme.
Die Befürworter der Standesinitiative versprechen sich von der Vorlage eine Verbesserung der Verkehrssicherheit. So sollen besonders Auffahrunfälle von übermüdeten LKW- oder Carfahrern durch die entsprechenden Fahrassistenzsysteme verhindert werden. Ich stimme mit den Befürwortern überein, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet sein muss. Die schrecklichen Unfallbilder der letzten Jahre lassen niemanden kalt. Nur, gut gemeint ist eben nicht gut gemacht. Eine Vorlage sollte nach ihren realen Auswirkungen und Resultaten beurteilt werden und nicht nach ihren theoretischen Absichten.
Die Standesinitiative wurde im März 2017, das heisst vor bald fünf Jahren, eingereicht. Seitdem haben sich die Verhältnisse verändert. Die Fahrzeuge des internationalen Verkehrs legen jedes Jahr viele tausend Kilometer zurück. Die Haltedauer ist folglich kurz, und die alten Fahrzeuge werden schnell ersetzt, so etwa alle sieben Jahre. Die meisten dieser Fahrzeuge sind daher bereits mit den entsprechenden Assistenzsystemen ausgerüstet oder werden es innert der in der Vorlage vorgesehenen Frist von fünf Jahren sein, was angesichts der langen Fahrzeiten der Chauffeure und des entsprechenden Anstiegs des Risikos eines Unfalls aus Unaufmerksamkeit durchaus begrüssenswert ist.
Aber wie erwähnt: Die Erneuerung mit den entsprechenden Assistenzsystemen geschieht ohnehin, auch ohne diese Vorlage. Zudem verstösst die Vorlage gegen das Landverkehrsabkommen mit der Europäischen Union. Hier wird unnötigerweise ein Konflikt angezettelt, denn die EU wird mit der General Safety Regulation ohnehin selbst entsprechende Regelungen bezüglich Assistenzsystemen einführen. Für die Vorlage wesentliche Regelungen treten für die Typengenehmigungen ab 2022 und für neue Fahrzeuge ab 2024 in Kraft. Die Standesinitiative rennt hier also offene Türen ein.
Zu beachten ist auch die aufwendige Umsetzung. Ich meine, dass wir unsere Ressourcen zielführender einsetzen können.
Den grössten Nachteil würden aber die schweizerischen Binnentransporteure erleiden. Die Kilometerleistung ihrer Fahrzeuge pro Jahr ist in der Regel geringer; ihre Fahrzeuge werden folglich nicht so schnell ersetzt. Die Fahrer sind allerdings aufgrund der kürzeren Fahrzeiten und des abwechslungsreicheren Arbeitsalltags auch nicht so sehr auf die Assistenzsysteme angewiesen. Der Rhythmus ist bei den einheimischen Transporteuren ein gänzlich anderer. Monotonie tritt kaum auf. Die Fahrer sitzen nicht stundenlang hinter dem Steuer, sondern sie fahren in kürzeren Abständen verschiedene Orte an, um ihre Ware zu entladen. Die Gefahr, dass ihre Aufmerksamkeit leidet, besteht also deutlich weniger oder kaum. Deshalb beantrage ich auch, dass für solche Binnentransporte eine zwingende Ausnahmeregelung geschaffen werden muss, sollten Sie Eintreten auf diese Vorlage beschliessen.
Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass die internationalen Transportunternehmen die von der Vorlage vorgegebenen Richtlinien ohnehin erfüllen werden. Hingegen würden die Binnentransporteure in erhebliche Schwierigkeiten gebracht. Um sie zu schützen, müsste ein unnötiger Konflikt mit der EU riskiert werden. Alles in allem gibt es mit dieser Vorlage eigentlich nur Verlierer und keine Gewinner.
Darum bitte ich Sie, nicht einzutreten.