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Dittli Josef · Ständerat · 2021-09-28

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-28

Wortprotokoll

Der Kanton Tessin hat am 22. März 2017 die Standesinitiative "Sicherere Strassen jetzt!" eingereicht. Die Initiative verlangt, dass für den alpenquerenden Transitverkehr Mindeststandards bei den Sicherheitssystemen der Lastwagen eingeführt werden. So sollen Lastwagen und Cars künftig nur noch auf Transitstrassen durch die Alpen fahren dürfen, wenn sie mit modernen Fahrassistenzsystemen ausgerüstet sind.

Am 8. Januar 2018 beschloss Ihre Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, der Initiative Folge zu geben. Am 6.[NB]November 2018 folgte ihr die Schwesterkommission. In der Wintersession 2018 wurde die Schwesterkommission beauftragt, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten. Die KVF-N hat den Vorentwurf angenommen und eine Vernehmlassung durchgeführt. Diese hat vom 5. Juni bis am 30. September 2020 stattgefunden. In der Vernehmlassung hat sich allerdings keine klare Tendenz für oder gegen den Entwurf der Kommission ergeben.

Die KVF-N hat den Vernehmlassungsbericht über den Vorentwurf zur Umsetzung der Standesinitiative Tessin an ihrer Sitzung vom 18. Januar dieses Jahres zur Kenntnis genommen. Mit 15 zu 10 Stimmen hat sie beschlossen, am Vorentwurf festzuhalten und dem Nationalrat einen Entwurf zur Revision des Strassenverkehrsgesetzes zu unterbreiten. Gleichzeitig hat sie dem Bundesrat Bericht und Erlassentwurf zur Stellungnahme vorgelegt. Der Bundesrat empfahl in seiner Stellungnahme vom 24. Februar dieses Jahres die Vorlage zur Annahme, beantragte aber eine gewichtige Änderung: Er beantragte, auf die Möglichkeit einer zeitlich befristeten Ausnahmeregelung beim Binnenverkehr zu verzichten; ich komme darauf zurück. Der Nationalrat hat der Vorlage am 3. Juni 2021 mit 112 zu 77 Stimmen zugestimmt.

Zur Vorlage des Nationalrates: Das Strassenverkehrsgesetz soll so geändert werden, dass für schwere Motorwagen zum Sachen- oder Personentransport auf den Transitstrassen im Alpengebiet Mindeststandards für die Ausrüstung mit unfallvermindernden Assistenzsystemen gelten. Für [PAGE 1009] bestimmte nicht grenzüberschreitende Transporte soll der Bundesrat eine längere Frist vorsehen. Der Nationalrat ist der Ansicht, dass die vorgeschlagene Änderung des Strassenverkehrsgesetzes das Gefahrenpotenzial des Schwerverkehrs verringert und dass auf diese Weise der hohe Sicherheitsstandard auf den Schweizer Strassen weiter verbessert werden kann.

Zu den Erwägungen Ihrer Kommission: Ihre Kommission führte zuerst eine Anhörung mit einer Delegation des Kantons Tessin durch. Anschliessend wurde mit 7 zu 4 Stimmen Eintreten beschlossen und die Detailberatung durchgeführt. Die Mehrheit Ihrer Kommission teilt das Anliegen der Vorlage. Die weitere Verbesserung der Verkehrssicherheit ist ihr ein grosses Anliegen. Eine Minderheit ist für Nichteintreten.

Zur vorgeschlagenen Lösung: Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, in allen Punkten dem Nationalrat zu folgen. Die Forderung der Initiative, für schwere Motorwagen zum Sachen- oder Personentransport im alpenquerenden Verkehr auf Transitstrassen Mindeststandards festzulegen, wird mit der vorgeschlagenen Änderung des SVG erfüllt. Die betroffenen Fahrzeuge müssen fünf Jahre nachdem unfallvermindernde Assistenzsysteme obligatorisch geworden sind, mit solchen Systemen ausgerüstet sein, um auf den Transitstrassen im Alpengebiet zu verkehren. Die Frist von fünf Jahren erlaubt den Fahrzeughaltern eine sorgfältige mittel- bis langfristige Planung, welche den neuen Vorschriften Rechnung trägt.

Grundsätzlich sind Unternehmen mit Fahrzeugflotten älteren Datums von den vorgeschlagenen Massnahmen stärker betroffen als Unternehmen mit Lastwagen jüngeren Datums. Zudem ist festzuhalten, dass Fahrzeuge im internationalen Verkehr aufgrund ihrer hohen Kilometerleistungen und des damit verbundenen Einsparpotenzials - Stichworte: geringerer Treibstoffverbrauch, LSVA - tendenziell moderner sind als Fahrzeuge, die mit deutlich weniger Laufleistung im Binnenverkehr eingesetzt werden. Bereits heute achten im grenzüberschreitenden Verkehr tätige Unternehmen eher darauf, moderne und möglichst umweltfreundliche Fahrzeuge einzusetzen. Die Unternehmen könnten mit dem Einsatz moderner Fahrzeuge die Kosten, die auf langen Fahrten anfallen, niedriger halten, als wenn sie ältere Fahrzeuge für den grenzüberschreitenden Verkehr einsetzen.

Die neue Regelung dürfte deshalb von diesen Unternehmen nicht als einschneidende Massnahme eingestuft werden und eine gute Akzeptanz finden. Damit wird eine verhältnismässige Massnahme umgesetzt, indem bei der Typengenehmigung und Fahrzeugprüfung für schwere Motorwagen zum Sachen- und Personentransport internationale Normen für Assistenzsysteme übernommen werden. Zudem ist die strengere Ausrüstungspflicht auf bestimmte, wenn im internationalen Verkehr auch bedeutende Strecken beschränkt. Assistenzsysteme helfen, die Verkehrssicherheit zu verbessern.

Nun zum strittigen Punkt der Vorlage: Der Nationalrat und die Kommissionsmehrheit haben in Artikel 45a Absatz 3 dem Bundesrat die Möglichkeit einer längeren Frist für alpenquerende, nicht grenzüberschreitende Transporte eingeräumt, welche die in den Alpenkantonen tätigen Speditionsunternehmen entlasten und die Versorgung der Berggebiete sicherstellen würde. Der Bundesrat beantragt, Artikel 45a Absatz 3 zu streichen. Eine Privilegierung des Binnenverkehrs, wie in der Vorlage vorgesehen, sei mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz nicht vereinbar. Eine starke Minderheit der Kommission fordert hingegen eine Konkretisierung von Artikel 45a Absatz 3. Anstelle einer Kompetenzdelegation an den Bundesrat über eine Kann-Formulierung soll eine Muss-Formulierung mit einer Frist von fünf Jahren ins Gesetz geschrieben werden.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 4 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten und in der Detailberatung dem Nationalrat zu folgen.