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Knecht Hansjörg · Ständerat · 2021-09-28

Knecht Hansjörg · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-09-28

Wortprotokoll

Im Nichteintretensvotum habe ich es bereits erwähnt: Mit dieser Vorlage werden die Binnentransporteure erheblich geschädigt. Da ihre Fahrzeuge im Vergleich zu jenen im internationalen Verkehr wesentlich weniger Kilometer pro Jahr zurücklegen, werden sie auch weniger schnell erneuert, das liegt in der Natur der Sache. Der Fuhrpark ist also generell etwas älter und verfügt momentan noch seltener über die neuesten Assistenzsysteme. Diese haben für mich aber nicht die gleiche Bedeutung, da die Fahrten sehr viel kürzer sind. Wenn jetzt ein Chauffeur vom Kanton Uri ins Tessin fährt, hat er beispielsweise eine Fahrzeit von 30 bis 90 Minuten. Vorher belädt er das Fahrzeug, nachher entlädt er das Fahrzeug. Diese Chauffeure haben einen viel abwechslungsreicheren und aktiveren Arbeitsalltag als die internationalen Chauffeure, welche oftmals praktisch neun Stunden am Stück hinter dem Steuer sitzen und unterwegs sind. Und all diese Faktoren beugen der Unaufmerksamkeit oder einem Sekundenschlaf während der Fahrt vor und senken somit auch die Unfallgefahr.

Folglich kann hier für die Ausrüstung mit den neuesten Assistenzsystemen die notwendige Zeit eingeräumt werden. Deshalb ist in meinem Minderheitsantrag eine zusätzliche Frist von fünf Jahren vorgesehen. Aufgrund der längeren Haltungsdauer der Fahrzeuge ist diese Zusatzfrist notwendig. Der Nationalrat wie auch die Mehrheit der Kommission haben die Problematik der Binnentransporteure zumindest teilweise erkannt. Es soll daher für die betroffenen Kantone eine Ausnahmeregelung ermöglicht werden. [PAGE 1013]

"Für alpenquerende, nicht grenzüberschreitende Transporte, die für die Wirtschaft der Südschweiz oder des Wallis von besonderer Bedeutung sind, sowie für mit diesen Transporten direkt zusammenhängende Leerfahrten kann der Bundesrat eine längere Frist vorsehen." Diese Kann-Bestimmung liest sich zwar sehr schön, jedoch ist sie nur eine Beruhigungspille, ein Placebo. Wie nämlich der Bundesrat in den Unterlagen selbst antönt, wird er diese Klausel kaum je anwenden, denn er möchte keinen Konflikt mit der EU riskieren. Die Bestimmung wird folglich toter Buchstabe bleiben. Wohlgemerkt, dieser Konflikt wäre eigentlich gar nicht nötig, wenn die Vorlage abgelehnt würde. Aber wenn man schon an der Vorlage festhält, sind die Binnentransporteure auf eine solche Ausnahmeregelung angewiesen. Also gilt es sicherzustellen, dass sie auch wirklich zur Anwendung kommt. Das gelingt nur mit einer Muss-Bestimmung.

Weiter bin ich auch der Überzeugung, dass die Position des Bundesrates gegenüber der EU mit einer Muss-Bestimmung gestärkt wird. Bei einer Kann-Bestimmung wendet der Bundesrat die Klausel entweder nicht an, was für die Binnentransporteure verheerend wäre, oder er muss der EU erklären, wieso er sie anwendet. Es ist den Beziehungen der Schweiz zur EU wesentlich zuträglicher, wenn sich der Bundesrat nicht rechtfertigen muss. Dies erreicht man mit einer Muss-Bestimmung. Wer keine Wahl hat, dem kann auch kein Vorwurf gemacht werden.

Ich bitte Sie deshalb, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.