Dittli Josef · Ständerat · 2021-09-28
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-28
Wortprotokoll
Hier sind wir jetzt also bei diesem strittigen Artikel. Die Kommissionsmehrheit räumt, wie vom Nationalrat beschlossen, in diesem Artikel dem Bundesrat die Möglichkeit einer längeren Frist für alpenquerende, nicht grenzüberschreitende Transporte ein. Mit dieser sollen die in den Alpenkantonen tätigen Speditionsunternehmen entlastet werden. Die Versorgung der Berggebiete soll ohne Nachteile sichergestellt werden. Der Bundesrat beantragt, dass Artikel 45a Absatz 3 gestrichen wird. Eine Privilegierung des Binnenverkehrs, wie in der Vorlage vorgesehen, sei mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz nicht vereinbar und liesse sich auch materiell nicht begründen. Eine starke Minderheit fordert eine Konkretisierung von Artikel 45a Absatz 3. Sie will bei der Ausnahmeregelung nicht nur eine Kann-Formulierung, sondern eine Muss-Formulierung mit einer Frist von fünf Jahren.
Zu den Argumenten der Kommissionsmehrheit: Die vom Nationalrat beschlossene und von der Mehrheit beantragte Lösung räumt dem Bundesrat die Möglichkeit einer Fristverlängerung um ein paar wenige Jahre ein, nicht mehr und nicht weniger. Es geht also nicht darum, etwas nicht zu tun, sondern darum, es zu tun, einfach allenfalls später. Ohne die vorgesehene Sonderregelung für Binnentransporte wären schweizerische Unternehmen von der eingeführten Massnahme stärker betroffen als ausländische Unternehmen. Es geht dabei vor allem um Stein- und Holztransporte und um weitere Transporte im Bauwesen, welche in den Passkantonen der Alpentransversalen stattfinden. Da auf Kurzstrecken das Unfallrisiko weitaus geringer ausfällt als auf Langstrecken, ist eine solche vorübergehende Ausnahme auch zu vertreten. Am Gotthardtunnel gibt es bereits heute, ebenfalls aus Sicherheitsgründen, ein Tropfenzählersystem. Es existiert seit dem Brand von 2001 im Tunnel. Lastwagen, die nicht zum internationalen Transitverkehr gehören, sondern ins Tessin fahren, erhalten eine Ausnahme. Sie sind mit einem Schild markiert, auf dem ein S steht. Dieser S-Verkehr wird beim Tropfenzählersystem am Gotthard bevorzugt, weil er für die Wirtschaft der Südschweiz wichtig ist.
Die vorgeschlagene Lösung ist analog zur Verordnung über den S-Verkehr vom 20. September 2002. Im Gegensatz zum Tropfenzählersystem ist aber nicht nur die Südschweiz, also das Tessin und die Mesolcina, betroffen, sondern auch das Wallis mit dem Simplonpass und dem Grossen Sankt Bernhard.
Aus Sicht der Kommissionsmehrheit wird diese schweizerische Fristverlängerung kaum zu nennenswerten Problemen führen, da mit dem S-Regime ja bereits seit Jahren ein analoges System unbestritten ist. Sollte die Regelung gemäss Bundesrat für alle einheitlich eingeführt werden, würde man also vor allem das lokale Gewerbe der betroffenen Kantone bestrafen.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen also, dem Nationalrat zu folgen. Die Entscheidung wurde in der Kommission mit 6 zu 5 Stimmen getroffen. Eine starke Kommissionsminderheit beantragt Ihnen, Artikel 45a Absatz 3 griffig und verbindlich zu formulieren: "Für alpenquerende, nicht grenzüberschreitende Transporte, die für die Wirtschaft der Südschweiz oder des Wallis von besonderer Bedeutung sind, sowie für mit diesen Transporten direkt zusammenhängende Leerfahrten muss der Bundesrat eine Frist von mindestens 5 Jahren vorsehen." Hierzu wird Ihnen der Minderheitssprecher gleich selber die Begründung abgeben. Der Bundesrat will keine Ausnahmeregelung.