Fischer Roland · Nationalrat · 2021-09-28
Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2021-09-28
Wortprotokoll
Das Klimaübereinkommen von Paris, welches die Schweiz am 6. Oktober 2017 ratifiziert hat, verlangt, dass die Finanzströme in Einklang mit dem Netto-null-Ziel gebracht werden. Das heisst, dass im Jahr 2050 weitgehend keine Aktivitäten mehr über die Kapitalmärkte finanziert werden sollten, welche Treibhausgasemissionen verursachen. Das In-Einklang-Bringen der Finanzströme betrifft in der Schweiz insbesondere auch die Pensionskassen. Die jüngsten Klimaverträglichkeitstests des Bundesamtes für Umwelt zeigen, dass die Pensionskassen sowohl bei Investitionen in Unternehmensanleihen und in börsenkotierte Aktien als auch bei Investitionen in Immobilien noch weit vom Netto-null-Ziel entfernt sind. Die Pensionskassen bewegen sich noch nicht auf einem Pfad, welcher die Erderwärmung auf 1,5 Grad beschränkt.
Die Pensionskassen sind eine sehr wichtige Gruppe von Anlegern auf den Finanzmärkten. Sie verfügen über Anlagen von mehr als 1 Billion Franken, hauptsächlich Obligationen, Aktien und, was für die Klimaziele besonders wichtig ist, Immobilien. Es handelt sich bei den Pensionskassen zudem um eine Kategorie von Anlegern, welche Sparguthaben nicht aufgrund einer freiwilligen Präferenzentscheidung anlegen. Pensionskassen legen vielmehr Vermögen an, weil der Gesetzgeber das so will. Und wenn der Gesetzgeber schon zum Anlegen verpflichtet und dazu Vorschriften macht und wenn sich der Gesetzgeber zugleich im Rahmen des Pariser Klimaübereinkommens dazu verpflichtet hat, die Finanzströme auf netto null Treibhausgasemissionen auszurichten, dann ist es doch naheliegend, dass er dafür sorgt, dass die Anlagen der Pensionskassen mit dem Netto-null-Ziel des Pariser Klimaübereinkommens übereinstimmen.
Die Anlagepolitik ist zudem bereits reglementiert. Es gibt bereits Bestimmungen über zulässige Anlagen und Beschränkungen für Anlagekategorien für die Pensionskassen. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Anlagen der Pensionskassen bei der weltweiten Umsetzung des Pariser Klimaübereinkommens hohen sogenannten Transitionsrisiken ausgesetzt sind. Diese Risiken entstehen bei der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft und sind womöglich auf den Märkten noch nicht in den Preisen und Zinsen reflektiert. Wenn man der Logik der Anlagevorschriften folgt, wonach eine gewisse Risikobeschränkung verfolgt werden soll, dann müssen hier diese Transitionsrisiken unbedingt ihren Niederschlag finden.
Ich komme kurz zu den Forderungen im Einzelnen.
Die Messung der Klimaverträglichkeit: Beim Klimaverträglichkeitstest 2020 des Bundesamtes für Umwelt nahmen nur 82 Prozent der Pensionskassen teil. Die Auswertungen geben deshalb nur ein unvollständiges Bild der Klimaverträglichkeit in der beruflichen Vorsorge wieder.
Dann die Information der Versicherten: Heute sind die Pensionskassen nicht dazu verpflichtet, die Klimaverträglichkeit ihrer Anlagen offenzulegen und ihren Versicherten zu kommunizieren. Untersuchungen zeigen jedoch, dass eine Mehrheit der Versicherten nachhaltige Anlagen wünscht.
Zum Schluss die Verbesserung der Klimaverträglichkeit: Die Umsetzung des Pariser Klimaübereinkommens macht es notwendig, dass auch die Anlagepolitik der Pensionskassen konsequent auf die Erreichung des Netto-null-Ziels ausgerichtet ist. Es besteht dringender Handlungsbedarf beim Klimaschutz, und mit der Umlenkung der Investitionen der Pensionskassen kann die Schweiz einen wesentlichen Beitrag zur Ausrichtung der internationalen Finanzströme in Richtung netto null beitragen.
Ich bitte Sie deshalb, meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben.