Mettler Melanie · Nationalrat · 2021-09-28
Mettler Melanie · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2021-09-28
Wortprotokoll
Die Kommissionsminderheit bittet den Rat, der parlamentarischen Initiative Fischer Roland Folge zu geben. Die Minderheit erachtet die in der parlamentarischen Initiative vorgeschlagenen Massnahmen als relativ milde; sie folgen dem bereits bestehenden System der Kriterien für die Anlage von Pensionskassengeldern. Wir reden hier also nicht von einem komplett neuen Ansatz bei den Qualitätskriterien, welche an Pensionskassenanlagen gestellt werden.
Was in dieser parlamentarischen Initiative steht, ist relativ einfach: Die Pensionskassen sollen verpflichtet werden, ihre Anlagen zu messen. Das gehört zu ihrem Tagesgeschäft. Damit kann das Bewusstsein der Pensionskassen für nachhaltige Investitionen geschärft und der Anteil nachhaltiger Anlagen in den Portfolios der Vorsorgeeinrichtungen erhöht werden.
Die Minderheit ist zudem der Auffassung, dass das Renditeprofil nachhaltiger Anlagen nicht schlechter ist als dasjenige traditioneller Investitionen und dass die Renten der zweiten Säule mit diesen Massnahmen somit keinen grösseren [PAGE 1969] Risiken ausgesetzt werden - im Gegenteil, es werden sogar Risiken minimiert.
Wir haben hier eine internationale Verpflichtung. Die internationale Staatengemeinschaft setzt sich dafür ein, dass das Netto-null-Ziel verfolgt wird, weil immense Risiken auf uns, auf unsere Kinder und auf die folgenden Generationen zukommen. Diese Risiken sind nicht nur, aber auch finanzökonomisch bedingt und betreffen die gesamte Gesellschaft, den gesamten Wohlstand.
Die Kommissionsminderheit will, dass diese Risikoabschätzung auch in die Qualitätsvorgaben für Anlagevermögen der Pensionskassen aufgenommen wird. Die Schweizer Regulierung ist üblicherweise nicht dafür bekannt, bei neuen Entwicklungen und progressiven Richtungsentscheiden pionierhaft voranzuschreiten. Aber in diesem Fall ist es einfach so, dass es Transitionsrisiken gibt, wenn man hinterherhinkt. Die Banken hingegen haben beispielsweise längst gemerkt, dass es vorteilhaft ist, sich hier in Stellung zu bringen.
Weiter ist es nicht so, dass sich die Pensionskassen aktuell in einem komplett rechtsfreien Raum bewegen. Wir haben bereits Rahmenbedingungen für sie. Vermutlich sind Einschränkungen in der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge bezüglich der Anlagekategorien deutlich einschränkender für die Renditen der Pensionskassen, als es eine Vorgabe wäre, welche die Klimaverträglichkeit fördert. Sie haben Verpflichtungen, die sie einhalten müssen und die dazu dienen, dass die Vorsorge für die nächsten Generationen gewährleistet ist und den Risiken Rechnung getragen werden kann.
Die Ziffern 1 und 2 dieser parlamentarischen Initiative sind überhaupt kein Problem. Da geht es um Transparenz und Berichterstattung, damit bereits vorhandene Informationen breiter zugänglich sind. Ziffer 3 lässt sich aktiv steuern. Die Pensionskassen hinterlassen gerade im Immobilienbereich riesige Risiken, indem diese Immobilien nicht klimaverträglich und vor allem den Entwicklungen der Zukunft gegenüber nicht robust aufrechterhalten oder gebaut werden. Der Klimaverträglichkeitstest hat gezeigt, dass die Pensionskassen heute noch stark in den Kohlesektor investieren. Im Bereich der Kohlekraftkapazität investieren sie sogar deutlich stärker als Finanzinstitute, die an diesem Test teilgenommen haben.
Hingegen sind die Mittel viel zu wenig in erneuerbare Energien investiert. Die parlamentarische Initiative könnte mit entsprechender Investitionskapazität gerade auch im Inland dazu beitragen, dass die Stromlücke in der Schweiz zum Beispiel mit Spargeldern der Schweizer Bevölkerung geschlossen wird.
Die parlamentarische Initiative verhindert und verbietet nichts. Es geht nur darum, die Transparenz zu erhöhen und die Rahmenbedingungen für die Pensionskassen so zu setzen, dass den grossen Risiken, die auf uns zukommen, Rechnung getragen wird.