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Dobler Marcel · Nationalrat · 2021-09-28

Dobler Marcel · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-28

Wortprotokoll

Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat an ihrer Sitzung vom 23. Juni dieses Jahres diese parlamentarische Initiative vorgeprüft. Die Initiative verlangt, das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge dahingehend zu ändern, dass die Klimaverträglichkeit der Anlagen der Vorsorgeeinrichtungen verstärkt wird. Diese sollen verpflichtet werden, die Klimaverträglichkeit ihrer Anlagen regelmässig zu messen, ihre Versicherten diesbezüglich jährlich zu informieren und Massnahmen zu ergreifen, um die Klimaverträglichkeit ihrer Anlagen zu verbessern.

Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die Anlagerisiken direkt von den Vorsorgeeinrichtungen und somit von den Versicherten sowie von den Rentenbezügerinnen und Rentenbezügern getragen werden. Es wäre inkonsequent und problematisch, von den Pensionskassen zu verlangen, sämtliche Anlagerisiken zu tragen und die Renten zu gewährleisten, gleichzeitig aber ihren Handlungsspielraum weiter einzuschränken. [PAGE 1970]

Natürlich weckt diese parlamentarische Initiative auch Begehrlichkeiten in anderen Bereichen. Es könnte verlangt werden, Firmen mit nachgewiesener Lohngleichheit oder auch Firmen mit einer existierenden Frauenquote zu bevorzugen. Auch könnte man fordern, Anlagen in Firmen, die Waffen herstellen, zu unterbinden. Selbst wenn die Renditen bei diesen Unternehmungen in ähnlichem Umfang ausfielen, würden diese Einschränkungen erhebliche Verwaltungsaufwände zur Folge haben und somit die Erträge mindern.

Daher und um die Renten der beruflichen Vorsorge zu schützen, sollen aus Sicht der Kommissionsmehrheit keine Vorgaben zu nachhaltigen Anlagen eingeführt werden. Die Vorsorgeeinrichtungen sind bereits heute verpflichtet, ihr Vermögen so zu verwalten, dass eine angemessene Verteilung der Risiken gewährleistet ist. Sobald Risiken erkannt würden, müssten ihnen die Vorsorgeeinrichtungen angemessen Rechnung tragen. Dies gelte auch für die vorhersehbaren und quantifizierbaren Klimarisiken. In den letzten Jahren hätten die nachhaltigen Anlagen in den Portfolios der Vorsorgeeinrichtungen deutlich zugenommen.

Die Kommissionsminderheit erachtet die mit der parlamentarischen Initiative beantragten Massnahmen als relativ milde. In ihren Augen könnte so das Bewusstsein der Pensionskassen für nachhaltige Investitionen geschärft und der Anteil nachhaltiger Anlagen in den Portfolios der Vorsorgeeinrichtungen erhöht werden. Die Minderheit ist zudem der Auffassung, dass das Renditeprofil nachhaltiger Anlagen nicht schlechter als dasjenige traditioneller Investitionen ist und dass die Renten der zweiten Säule mit diesen Massnahmen somit keinen grösseren Risiken ausgesetzt wären.

Mit 15 zu 10 Stimmen beantragt Ihnen die Kommission, der Initiative keine Folge zu geben.