preparatory:AB 289693
Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2021-09-28
Wortprotokoll
Mit der parlamentarischen Initiative wird eine Elternzeit zu gleichen Teilen von zweimal 14 Wochen gefordert. Die Mutterschaftsentschädigung und der Vaterschaftsurlaub sollen ersetzt werden.
Die Forderung ist erstens an eine Bedingung geknüpft, nämlich, dass es die Elternzeit für Väter oder für den zweiten Elternteil nicht bedingungslos gibt, sondern in Abhängigkeit von der Erwerbstätigkeit der Mutter. Zweitens stellt die Forderung Väter und Mütter - oder Elternteile - gleich: Es ist ein Primat der Gleichstellung. Wir leben im 21. Jahrhundert, beide Elternteile sollen 14 Wochen erhalten.
Das Parlament wird sich immer wieder mit dem Thema beschäftigen, auch beschäftigen müssen, solange der für junge Eltern unbefriedigende Zustand anhält, solange die heutige Situation mit einer Mutterschaftszeit von 14 Wochen, einem zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub und keiner weitergehenden Möglichkeit, die Kinderbetreuung in dieser ersten wichtigen Phase auf beide Eltern zu gleichen Teilen aufzuteilen, besteht.
Das Modell, das der Staat heute unterstützt, teilt den Geschlechtern klare Rollen zu: die Mutter zuhause in den Zwangsferien, der Vater nach einem kurzen Urlaub zurück am Arbeitsplatz. Was der Gesetzgeber hier betreibt, ist aktiv gendern, er schafft Geschlechterrollen. Der Gesetzgeber fördert aktiv das traditionelle Familienmodell, und das im 21.[NB]Jahrhundert. Das ist nicht mehr zeitgemäss.
Was wird mit einem 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub ermöglicht? Gedacht ist er für die Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit. Es ist eine Errungenschaft, sicherlich. Es hat aber auch eine Nebenwirkung: Die Verantwortung wird hier nämlich klar zugeteilt. Die Erwerbstätigkeit wird ermöglicht, aber eben nicht für jene Person, die zuhause bleibt, sondern im Gegenteil für den Partner, der zur Arbeit geht. Wenn Männer Väter werden, wird für sie gesorgt, ihre Partnerin kann sich 14 Wochen um das kleine Wesen, das neue Familienmitglied, kümmern. Frauen aber werden alleingelassen, wenn sie Mütter werden, denn was ist nach diesen 14 Wochen? Kinderbetreuungseinrichtungen übernehmen die Tagesbetreuung oft erst ab dem Alter von 20 Wochen. Damit aber die Mutter - und nicht nur der Vater - berufstätig sein kann oder beide Elternteile berufstätig sein können, braucht es einen Partner, eine Partnerin, der oder die genauso in die Verantwortung genommen wird. Das sollten wir ermöglichen. Was der Gesetzgeber heute tut, ist, das aktiv zu verhindern - mit einer einseitigen Mutterschaftszeit, einem kurzen Vaterschaftsurlaub und keiner Elternzeit.
Es wird niemand gezwungen werden, ein egalitäres Rollenmodell zu leben. Man muss das nicht tun. Aber die Debatten zur Altersvorsorge, die Debatten zu den Ergänzungsleistungen oder zu den Ausbildungskosten zeigen es immer deutlich: Als Staat haben wir ein grosses Interesse daran, dass nicht nur Männer und kinderlose Frauen, sondern auch Mütter wirtschaftlich eigenständig sind und bleiben. Der Staat hat ja in ihre Ausbildungen investiert, und sie brauchen die Erwerbstätigkeit und die wirtschaftliche Eigenständigkeit für eine eigene Altersvorsorge. Denn wenn sie diese nicht haben, sind sie im Alter oder bei einer Trennung finanziell schlechtergestellt oder werden fällig für Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe. Das zahlt wiederum der Staat. Und mittlerweile sagt ja auch das Bundesgericht, dass Mütter nach einer Trennung wieder arbeiten müssen - dann muss man das auch ermöglichen.
Natürlich sind es verschiedene Bausteine, die dafür verantwortlich sind, dass es heute nicht klappt. Es ist nicht nur die fehlende Elternzeit, die einseitige Mutterschaftszeit, es hapert auch an der Vereinbarkeit, an den fehlenden Tagesstrukturen, den Kosten, und es ist auch eine Wertefrage. Aber es ist eben schon auch die Frage, welche Anreize und Möglichkeiten der Gesetzgeber gibt.
Der Status quo ist auch volkswirtschaftlich unerwünscht. Die Wirtschaft ist auf Arbeitskräfte angewiesen, welche ihre Erwerbstätigkeit ausbauen möchten, und ich möchte gerne noch einmal in Erinnerung rufen, dass es heute 10 bis 15 Prozent der Mütter sind, die sagen: Ich bin unfreiwillig unterbeschäftigt, ich würde gerne mehr arbeiten, es ist aber nicht möglich, weil es nicht vereinbar oder schlicht unbezahlbar ist. Und dieser Zustand ist haltlos.
Damit die Erwerbstätigkeit beider Eltern nach der Geburt eines Kindes möglich ist, braucht es für jene Paare, die sich Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung aufteilen möchten, eine Regelung, die das auch ermöglicht. Das ist heute nicht der Fall. Und für die Unternehmerinnen und Unternehmer braucht es eine Regelung, die effektiv der Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit dient - deshalb die Verknüpfung mit der Erwerbstätigkeit des Partners.
Ich danke Ihnen, wenn Sie diese Überlegungen in Betracht ziehen und der parlamentarischen Initiative Folge geben. Die Kommissionsmitglieder werden in der Kommission Gelegenheit haben, diese parlamentarische Initiative zu sistieren und erst dann zu beraten, wenn die Kosten-Nutzen-Schätzungen zu verschiedenen Elternzeitmodellen vorliegen. Der Nationalrat hat in der letzten Woche mit 110 zu 67 Stimmen ein entsprechendes Postulat der Kommission angenommen. Besten Dank für Ihre Unterstützung.