Thurnherr Walter · 2021-09-29
Thurnherr Walter · Aargau · 2021-09-29
Wortprotokoll
Der Kommissionssprecher hat die inzwischen jahrelange Debatte zusammengefasst, ich kann mich deshalb kurzfassen. Die Aufsicht ist sehr wichtig, und sie funktioniert aus Sicht des Bundesrates eigentlich gut. Sie ist nicht nur wichtig wegen der Empfehlungen, die am Schluss einer Aufsichtsarbeit gemacht werden und von denen der Bundesrat oft eine ganze Reihe umsetzt, sondern vor allem auch deshalb, weil er sich mit den Sachverhalten auseinandersetzen muss und sie nicht einfach schubladisieren kann.
Die Organisation der Oberaufsicht ist Sache des Parlamentes. Es muss selber entscheiden, wie es diese Aufsicht wahrnehmen will. Der Bundesrat möchte sich explizit deswegen auch nicht zur Frage des Eintretens äussern. Er möchte Sie aber an dieser Stelle für den Fall des Eintretens jetzt schon bitten, entsprechend der Stellungnahme des Bundesrates bei den Artikeln 171a und 171b Ihrer vorberatenden Kommission zu folgen und die Rechte des Bundesrates und der betroffenen Personen bei der Beweiserhebung auch bei Untersuchungen der Aufsichtsdelegationen beizubehalten.