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Aebi Andreas · Nationalrat · 2021-09-29

Aebi Andreas · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-09-29

Wortprotokoll

Ich eröffne die Sitzung der Vereinigten Bundesversammlung und begrüsse Sie herzlich. Die Mitglieder beider Räte sind reglementsgemäss zur heutigen Sitzung eingeladen worden. Ich stelle fest, dass die absolute Mehrheit der Mitglieder des Ständerates und des Nationalrates anwesend ist. Die Vereinigte Bundesversammlung ist somit verhandlungs- und beschlussfähig.

Sie erhalten vier nummerierte Wahlzettel: Wahlzettel Nummer eins für die Wiederwahl der ordentlichen und Wahlzettel Nummer zwei für die Wiederwahl der nebenamtlichen Richterinnen und Richter des Bundesstrafgerichtes. Wahlzettel Nummer drei ist für die Wahl von drei Richterinnen oder Richtern des Bundesverwaltungsgerichtes, und Wahlzettel Nummer vier für die Wahl des Bundesanwaltes oder der Bundesanwältin. Die Nummern der Wahlzettel entsprechen[NB]den[NB]Nummern auf den Wahlvorschlägen, die Ihnen vorliegen.

Bitte beachten Sie die speziellen Regeln für die Wiederwahl der Mitglieder des Bundesstrafgerichtes: Als Wahlzettel dient eine Namensliste der sich zur Verfügung stellenden Kandidatinnen und Kandidaten. Nach Artikel 136 des Parlamentsgesetzes können Sie Kandidierende auf den Wahlzetteln streichen. Zusätzliche Namen bleiben aber unberücksichtigt. Wahlzettel, auf denen alle Namen gestrichen sind, bleiben gültig und zählen für die Berechnung des absoluten Mehrs. Es findet nur ein Wahlgang statt. Kandidierende, welche das absolute Mehr nicht erreichen, können zu einer Ergänzungswahl antreten. Diese fände in der Wintersession statt.

Für die anderen Wahlen wurden nicht mehr Kandidierende vorgeschlagen, als Sitze frei sind. Deshalb konnten die Wahlzettel nach Artikel 137 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vorgedruckt werden. Sie können Kandidierende auf den Wahlzetteln streichen. Zusätzliche Namen bleiben berücksichtigt. Gewählt sind diejenigen Personen, deren Name auf mehr als der Hälfte der gültigen Wahlzettel steht. Für die Bestimmung des absoluten Mehrs werden die leeren und die ungültigen Wahlzettel nicht gezählt.

Ich informiere die Fotografinnen und Fotografen sowie das Publikum auf den Tribünen, dass es untersagt ist, während der Wahl zu fotografieren oder zu filmen.

Ich bitte die Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler, die Wahlzettel zu verteilen. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die Zettel nur am Platz abgegeben werden. Nachträglich werden keine Zettel mehr verteilt.