Fässler Daniel · Ständerat · 2021-09-29
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-29
Wortprotokoll
Die GPK beantragt Ihnen heute, auf diese Vorlage einzutreten. Dies mag erstaunen, hatte unser Rat doch vor einem Jahr auf Antrag der GPK noch mit 25 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, auf die Vorlage nicht einzutreten. Sie werden sich daher wohl gefragt haben, was zu diesem Sinneswandel geführt hat. Es ist beim Eintreten deshalb wohl nötig, die Vorgeschichte in Erinnerung zu rufen, die ganze Vorlage einzubetten und die grundsätzlichen Überlegungen der Kommission zu erläutern. Ich kann mich dafür dann bei der Detailberatung kürzer halten.
Die 2015 eingereichte parlamentarische Initiative Joder verlangt eine Anpassung der Rechtsgrundlagen, damit die Geschäftsprüfungskommissionen die Oberaufsicht über die Geschäftsführung nach Artikel 26 des Parlamentsgesetzes wirkungsvoller, schneller, effizienter und in bestmöglicher Koordination mit den übrigen Aufsichtsorganen des Bundes wahrnehmen können.
Die GPK-N gab dieser Initiative am 19. November 2015 Folge, die GPK-S am 26. Februar 2016. Nach längeren Vorarbeiten legte die GPK-N am 20. Dezember 2019 dem Nationalrat einen Entwurf zur Änderung des Parlamentsgesetzes vor. Dieser sieht im Wesentlichen vor, dass die Geschäftsprüfungskommissionen und die Finanzkommissionen beider Räte zur Klärung von Vorkommnissen von grosser Tragweite die Möglichkeit erhalten, eine ausserordentliche Aufsichtsdelegation einzusetzen. Dieses neue Aufsichtsgremium würde nach dem Willen des Nationalrates die gleichen umfassenden Informationsrechte erhalten wie eine parlamentarische Untersuchungskommission und wie die Aufsichtsdelegationen beider Räte, d. h. wie die Finanzdelegation und die Geschäftsprüfungsdelegation. Der Nationalrat folgte seiner Kommission und nahm die Vorlage am 20. Dezember 2019 in der Gesamtabstimmung mit 172 zu 25 Stimmen klar an.
Unser Rat tut sich mit dem Ansinnen aus dem Nationalrat schwer. Wie bereits einleitend erwähnt, entschieden wir am 22. Dezember 2020 auf Antrag der Kommissionsmehrheit, nicht auf die Vorlage einzutreten. Diesem Nichteintretensentscheid des Rates lag die Überzeugung zugrunde, dass auf die Schaffung einer ausserordentlichen Aufsichtsdelegation zu verzichten sei.
Nachdem der Nationalrat am 17. Dezember 2020 seinen Eintretensbeschluss bekräftigt hatte, nahm die GPK am 19. Februar 2021 die Beratung wieder auf. Die Kommission nahm einen Antrag auf Eintreten mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen an, nachdem der Antragsteller erklärt hatte, in der Detailberatung den Antrag zu stellen, auf die Schaffung einer ausserordentlichen Aufsichtsdelegation zu verzichten. Dieser zweite Antrag wurde in der Detailberatung mit 8 zu 5 Stimmen angenommen.
Die Detailberatung wurde an zwei weiteren Sitzungen fortgesetzt. In der einige Male wiederholten Grundsatzdiskussion bestätigte sich in der Kommission, dass auf die Schaffung einer ausserordentlichen Aufsichtsdelegation gemäss Konzept des Nationalrates definitiv zu verzichten ist. Dazu liegt denn auch heute kein Minderheitsantrag vor.
Die Kommission schlägt Ihnen dafür übereinstimmend vor, im Parlamentsgesetz die Möglichkeit der Einsetzung einer gemeinsamen Subkommission der Finanzkommissionen und der Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte zu verankern. Damit würde die bestehende Konzeption bezüglich der gemäss Artikel 169 der Bundesverfassung der Bundesversammlung zukommenden Oberaufsicht beibehalten. Diese präsentiert sich gemäss Artikel 50 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes heute wie folgt: "Die Finanzkommissionen befassen sich mit der Haushaltsführung des Bundes." Artikel 51 Absatz 2 hält fest: "Der Finanzdelegation obliegt die nähere Prüfung und Überwachung des gesamten Finanzhaushaltes." Ihr können gemäss Artikel 169 Absatz 2 der Bundesverfassung bzw. Artikel 154 des Parlamentsgesetzes keine Geheimhaltungspflichten entgegengehalten werden.
Die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte üben die Oberaufsicht über die Geschäftsführung des Bundesrates und der Bundesverwaltung, der eidgenössischen Gerichte, der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft, der Bundesanwaltschaft und anderer Träger von Aufgaben des Bundes aus. Sie legen den Schwerpunkt ihrer Prüftätigkeit auf die Kriterien der Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit.
Die Geschäftsprüfungsdelegation überwacht die Tätigkeit im Bereich des Staatsschutzes und der Nachrichtendienste und überprüft das staatliche Handeln in Bereichen, die geheim gehalten werden. Die GPK können der GPDel weitere besondere Aufträge übertragen. Der GPDel dürfen wie der FinDel keine Geheimhaltungspflichten entgegengehalten werden, das heisst, die GPDel und die FinDel dürfen, anders als die Finanzkommissionen und die GPK, auch Protokolle der Bundesratssitzungen einsehen sowie Unterlagen, die im Interesse des Staatsschutzes oder der Nachrichtendienste als geheim klassifiziert sind. Die GPDel und die FinDel dürfen zudem auch Personen als Zeuginnen und Zeugen einvernehmen, dies wiederum im Gegensatz zu den Finanzkommissionen und den Geschäftsprüfungskommissionen.
Schliesslich kann die Bundesversammlung zur Ermittlung der Sachverhalte und zur Beschaffung weiterer Beurteilungsgrundlagen eine gemeinsame parlamentarische Untersuchungskommission beider Räte einsetzen, wenn Vorkommnisse von grosser Tragweite der Klärung bedürfen. Einer parlamentarischen Untersuchungskommission kommen gemäss Artikel 166 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes im Rahmen [PAGE 1027] ihres Auftrages die gleichen Informationsrechte zu wie der FinDel und der GPDel. In Ergänzung zu diesen verschiedenen, im Parlamentsgesetz explizit erwähnten Aufsichtsgremien hat sich eine Praxis entwickelt, für besondere Themen Arbeitsgruppen einzusetzen. Diese sind im Parlamentsgesetz weder im Zusammenhang mit den Finanzkommissionen noch im Zusammenhang mit den Geschäftsprüfungskommissionen explizit vorgesehen. Sie sind aber dennoch gesetzlich legitimiert. Denn Artikel 45 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes räumt den Kommissionen generell das Recht ein, aus ihrer Mitte Subkommissionen einzusetzen. Mehrere Kommissionen können zusammen auch gemeinsame Subkommissionen einsetzen.
Von dieser Kompetenz wurde in der Vergangenheit Gebrauch gemacht, um erstens die Finanzkrise und die Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA und zweitens das Informatikprojekt Insieme zu untersuchen. Aktuell noch tätig sind die Arbeitsgruppe Hochseeschifffahrt-Bürgschaften und die Arbeitsgruppe Risikomanagement Bund.
In dieses komplexe System der Oberaufsicht ist die heutige Vorlage einzuordnen. Entschuldigen Sie daher, dass ich etwas längere einleitende Bemerkungen gemacht habe.
Ständerat Burkart hat Ihnen vor einem Jahr als Berichterstatter im Rahmen der erstmaligen Beratung des Eintretens eingehend dargelegt, dass es nach Auffassung der Kommission nicht angezeigt ist, an dieser Konzeption der Oberaufsicht etwas zu ändern. An dieser Grundhaltung der Kommission hat sich nichts geändert. Die Kommission hat daher entschieden, auf die vom Nationalrat vorgeschlagene Möglichkeit zur Einsetzung von ausserordentlichen Aufsichtsdelegationen zu verzichten. Dieser Beschluss fiel mit 8 zu 5 Stimmen. Wie gesagt, ein Minderheitsantrag liegt dazu nicht vor.
Die Kommission schlägt stattdessen vor, im Parlamentsgesetz mit einem neuen Artikel 53a die Möglichkeit der Einsetzung einer gemeinsamen Subkommission der Finanzkommissionen und der Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte explizit vorzusehen. Dies soll dann erfolgen, wenn Sachverhalte einer Klärung bedürfen, die sowohl Fragen der Haushaltsführung als auch Fragen der Geschäftsführung betreffen.
Nicht einig waren wir uns in der Kommission in der Detailberatung letztlich nur noch in Bezug auf die Frage, welche Informationsrechte einer gemeinsamen Subkommission der Aufsichtskommissionen beider Räte zukommen sollen. Die beiden konzeptionell unterschiedlichen Vorschläge der Kommissionsmehrheit und der Kommissionsminderheit beraten wir in der Detailberatung zu Artikel 53a des Parlamentsgesetzes.
In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage in der Kommission mit 11 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung klar gutgeheissen. Ich kann zusammenfassen: Eintreten ist unbestritten, der Teufel liegt in einem Detail.