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Stöckli Hans · Ständerat · 2021-09-29

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-29

Wortprotokoll

Ich bin sehr froh, dass wir heute auch im Ständerat auf dieses Geschäft eingetreten sind. Ich[NB]danke dem Sprecher der Kommission. Wir haben in der GPK-S wirklich versucht, eine Lösung zu finden. Ich denke aber, dass die Frage, die noch offen ist, keine Kleinigkeit ist. Es ist vielmehr das Filetstück der Aufgabe, die wir zu lösen haben. Der Titel lautet ja "Stärkung der Geschäftsprüfungskommissionen", und so sollten wir die ganze Angelegenheit auch angehen.

Wissen Sie noch, wann die letzte PUK durchgeführt wurde? Es ist über 25 Jahre her. Es gibt vielleicht ein Mitglied des Rates, das damals schon anwesend war. Wenn man die Konklusion machen würde, dass es bei uns nichts zu untersuchen gegeben hätte, wäre das falsch, denn in dieser Zeitspanne, in diesem Vierteljahrhundert, haben wir verschiedenste Untersuchungen durchgeführt, die sich nicht auf die für die PUK geltenden Vorschriften stützten. Man hat sich beholfen mit den Möglichkeiten, die der Kommissionssprecher dargelegt hat. Diese Arbeiten waren auch erfolgreich und nötig und haben uns weitergebracht.

Nun geht es darum, die richtige Mischung zu finden zwischen der Erfahrung, die wir gesammelt haben, und der notwendigen Anpassung der rechtlichen Grundlagen. Ich denke, wir sind auf gutem Weg, wenn wir nicht auf einer ausserordentlichen Aufsichtsdelegation beharren, denn auch dieses Instrument, das sich in Abgrenzung von der PUK noch nicht durch klare Konturen auszeichnet, ist nicht der Königsweg.

Ich denke, dass es richtig ist, aufgrund der Erfahrungen, die wir gemacht haben, das zu legiferieren. Nur sollten wir nicht, das ist meine Angst, hinter die heute geltende Praxis zurückfallen. Genau das wäre der Fall, wenn wir der Mehrheit folgen würden.

Worum geht es? Es geht darum festzulegen, welche Informationsrechte den Subkommissionen zukommen sollen. Wenn ich "hinter die heute geltende Praxis" sage, dann bezieht sich das auf die klare Umschreibung der Voraussetzungen, um eine gemeinsame Subkommission einzusetzen. Heute gibt es keine entsprechende gesetzliche Grundlage. Diese doppelte Voraussetzung, dass nämlich sowohl Fragen der Haushalts- als auch Fragen der Geschäftsführung betroffen sein müssen, gibt es heute nicht. Dementsprechend haben wir auch solche Arbeitsgruppen gehabt, die sich im einen Fall auf die Haushaltsführung und in einem anderen Fall auf die Geschäftsführung fokussiert haben.

Wenn wir jetzt diese Änderung vornehmen, dann sollten wir dieser Subkommission auch Kompetenzen geben, damit sie der Aufgabe, welche sie zu erledigen hat, gerecht werden kann. In der Praxis haben wir uns in den Subkommissionen zu helfen gewusst. Beispielsweise haben wir uns, als es um die Kundendaten der UBS ging, die Mitwirkungs- und Informationsrechte der GPDel angeeignet. Wir hatten in dieser Arbeitsgruppe auch Mitglieder, die der GPDel angehörten. Über diesen Umweg konnten wir dann die Rechte, die die GPDel hat, auch für die Arbeitsgruppe nutzen. Genau das Gleiche ist bei der Arbeitsgruppe Insieme geschehen, welcher ich auch angehörte. Dort holten wir uns die Informationsrechte über die Finanzdelegation ein.

Diese Umwege sind kompliziert, da es zusätzliche Beschlüsse anderer Gremien braucht. Sie beanspruchen Zeit, und sie sind nicht so transparent. Uns geht es ja darum, dass unsere Aufsicht aufgrund klarer Grundlagen ausgeübt wird. Übrigens gibt es auch bei der Aufarbeitung der Hochseeschifffahrt-Bürgschaften noch Verbesserungspotenzial. Denn dort haben wir es sogar geschafft, dass zwei Arbeitsgruppen eingesetzt wurden. Das wäre, wenn wir eben legiferieren würden, nicht mehr der Fall.

Dementsprechend bin ich überzeugt, dass es gerechtfertigt ist, den Subkommissionen die Informationsrechte zukommen zu lassen, die sie brauchen, die in der Praxis auch durch die GPDel oder die FinDel ausgeübt werden und die - das ist jetzt wichtig - eine Legitimation haben. Denn die Einsetzung einer Subkommission muss von 76 Mitgliedern unserer Räte beschlossen werden. Sowohl die Geschäftsprüfungskommission und die Finanzkommission des Nationalrates mit je 25 Mitgliedern als auch die Schwesterkommissionen des[NB]Ständerates müssen solch einer Subkommission zustimmen.

Die Rechte sind jetzt definiert worden, auch die Rechte des Bundesrates; das habe ich unterstützt. Ich finde es wichtig, dass man den Bundesrat in einer geeigneten Form auch an diesen Arbeiten teilnehmen lässt. Ich denke, ganz entscheidend ist: Der Vorteil liegt darin, dass wir ein stehendes Sekretariat haben. Bei einer PUK muss das alles aufgebaut werden, das braucht Zeit, das braucht Energie, das braucht Ressourcen und Know-how. Im Falle dieser Subkommissionen liegt das bereits entweder seitens der Finanzkommissionen oder seitens der Geschäftsprüfungskommissionen vor.

Entsprechend bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen. Ich denke auch, dass das angesichts der klaren Haltung des Nationalrates ein Kompromiss sein könnte. Der Nationalrat hat in dieser Frage klare Beschlüsse gefasst, und ich bin überzeugt, dass der Nationalrat nicht auf die zahnlose Version der Mehrheit unserer Kommission einsteigen wird.

Dementsprechend bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.