Hegglin Peter · Ständerat · 2021-09-29
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-29
Wortprotokoll
In Artikel 53a werden die Kompetenzen und Zuständigkeiten sowohl der Geschäftsprüfungskommissionen als auch der Finanzkommissionen festgelegt. Ihre Finanzkommission wurde von der GPK-S nicht konsultiert. Ich kann das auch verstehen, weil sie am 23. Juni darauf verzichtet hat, der Schaffung einer ausserordentlichen Aufsichtsdelegation zuzustimmen. Deshalb hat Ihre Finanzkommission dazu auch keinen Beschluss gefasst oder sich nicht vernehmen lassen.
Mir liegt aber eine Stellungnahme der Finanzdelegation vom 13. Juni 2019 vor. Diese ist vom ehemaligen Präsidenten Albert Vitali selig unterzeichnet. In dieser Stellungnahme äussert sich die Finanzdelegation eigentlich zustimmend zur Schaffung einer ausserordentlichen Aufsichtsdelegation. Sie begründet dies vor allem damit, dass die Einsetzung einer solchen ausserordentlichen Aufsichtsdelegation viel schneller gehen könnte als die Schaffung einer PUK und man mit einer solchen Aufsichtskommission dann auch sehr viel schneller reagieren könnte. Sie sagt auch, dass sie damals mit der GPK-N eben darin einig gegangen sei, dass diese Oberaufsichtsdelegation, wenn man es mache, sämtliche relevanten Unterlagen aus den Verhandlungen, auch aus Bundesratssitzungen und aus Mitberichtsverfahren, systematisch einsehen können sollte. Das steht aber nicht mehr zur Diskussion, sondern es stehen dieser Mehrheits- und dieser Minderheitsantrag zur Diskussion.
Ich tendiere eigentlich doch eher darauf, der Minderheit zu folgen. Dies sage ich einfach aufgrund der Erfahrungen, die wir im Zusammenhang mit den Untersuchungen zu den Hochseeschiffen gemacht haben, die die Finanzdelegation geführt hat, aber auch im Zusammenhang mit der Untersuchung, die gleichzeitig durch die Arbeitsgruppe der GPK zu diesem Thema erfolgte. Die Koordination war äusserst mühsam, und oft konnte man Fragen der Finanzoberaufsicht und Fragen zur Geschäftsführung nicht klar trennen. Es ist eben, glaube ich, schon immer wieder so: Eine schlechte Geschäftsführung zum Beispiel von Informatikprojekten kann grosse finanzielle Folgen haben, oder es kann eben auch umgekehrt sein.
Es ist also eine komplizierte Koordination, und es könnte auch die Gefahr bestehen, dass das Parlament dann über unterschiedliche Organe eben auch unterschiedliche Forderungen an den Bundesrat stellt. Die Schaffung einer Subkommission, wie sie jetzt die Minderheit quasi beantragt - nicht die Einsetzung einer Oberaufsichtskommission, aber doch einer Subkommission -, könnte helfen, dass das Parlament gegenüber dem Bundesrat stringenter auftritt. Ich teile auch die Meinung des Minderheitssprechers, dass nicht die Gefahr besteht, dass es jetzt zu einer Inflation der Zahl solcher Subkommissionen kommt, weil es doch vier Oberaufsichtskommissionen braucht, um eine Subkommission einzusetzen. Es braucht also, Kollege Stöckli hat es gesagt, 76 Mitglieder des Parlamentes, die einer solchen zustimmen müssten. Für mich ist diese Hürde hoch genug dafür, dass es nicht zu einer inflationären Wirkung kommt und wir nicht unzählige Subkommissionen einsetzen.
Aus diesen Überlegungen heraus empfehle ich Ihnen, der Minderheit Stöckli zu folgen.