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Hegglin Peter · Ständerat · 2021-09-29

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-29

Wortprotokoll

Nationalrat Grüter will mit der Motion den Bundesrat beauftragen, die Arbeitslosenstatistik so anzupassen, dass auch ausgesteuerte Personen darin aufgeführt werden. Er begründet das Anliegen wie folgt: Jeden Monat würden in der Schweiz zurzeit rund 3500 Personen ausgesteuert. Diese Personen hätten während 18 Monaten Arbeitslosengeld bezogen und würden nach Ablauf der 18-monatigen Frist ausgesteuert, sofern sie bis dann keine neue Arbeitsstelle gefunden hätten. Ab dem Zeitpunkt der Aussteuerung würden diese Personen aus der Arbeitslosenstatistik verschwinden, ausser sie meldeten sich beim RAV. Die offiziellen Arbeitslosenzahlen würden somit aktuell unvollständig wiedergegeben. Im Interesse einer transparenten Publikation der Anzahl sämtlicher arbeitslosen Menschen in der Schweiz solle neu auch die Anzahl der Ausgesteuerten in der offiziellen Arbeitslosenstatistik des Bundes publiziert werden.

Die SGK Ihres Rates hat an der Sitzung vom 1. September 2021 die Motion geprüft, die der Nationalrat am 3. März letzten Jahres mit 141 zu 39 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen hat.

Zur aktuellen Situation in der Schweiz: Heute besteht weder eine Pflicht noch ein Zwang, sich bei Arbeitslosigkeit oder Stellensuche bei der Arbeitslosenversicherung zu melden. Ebenso besteht auch keine Pflicht und kein Zwang, nach Ablauf eines möglichen Bezugs von Taggeldern bei der Arbeitslosenversicherung registriert zu bleiben. Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Arbeitslosenversicherung ist grundsätzlich freiwillig. Damit ist es nur dann möglich, den Arbeitsmarktstatus einer Person während oder nach einer Arbeitslosigkeit zu erfassen, wenn sich diese freiwillig bei der Arbeitslosenversicherung gemeldet hat und gemeldet bleibt. In diesem Fall wird die Person bei der Arbeitslosenstatistik mitgezählt.

Die Arbeitslosenstatistik zählt alle Personen, welche bei einem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum gemeldet sind, keine Stelle haben und sofort vermittelbar sind. Im Gegensatz dazu wird die Erwerbstätigen- bzw. die Erwerbslosenstatistik mittels einer vierteljährlichen Stichprobe erhoben, welche den internationalen Standards entspricht und somit auch vergleichbar ist. Diese umfasst auch die nicht bei einem RAV registrierten Personen. Über einen Konjunkturzyklus hinweg gesehen, weisen beide Statistiken einen sehr ähnlichen Verlauf auf, und sie ergänzen sich bezüglich ihrer arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitischen Aussagekraft. Aus Studien und Untersuchungen ist bekannt, dass eine Mehrheit der ausgesteuerten Personen innerhalb einer gewissen Zeit nach der Aussteuerung wieder eine Stelle gefunden hat, während eine Minderheit weiterhin auf der Suche ist oder sich aus dem Arbeitsmarkt zurückgezogen hat, z. B. durch den Beginn einer Ausbildung oder durch die Abreise in das Ausland. Für ausgesteuerte Personen ergeben sich somit neue Erwerbssituationen, weshalb die statische Integration in den Arbeitslosenbestand zu falschen Aussagen führen würde.

Die Kommission ist der Ansicht, dass sowohl die monatliche Arbeitslosenstatistik des SECO als auch die vierteljährliche Erwerbslosenstatistik des Bundesamtes für Statistik, die gemäss Vorgaben der International Labour Organization erhoben wird, ihre Rechtfertigung haben und als komplementär anzusehen sind. Eine Aufnahme von ausgesteuerten Personen in die Arbeitslosenstatistik des SECO würde hingegen dazu führen, dass die zeitliche Kontinuität dieser Auswertung nicht mehr gegeben ist. Zudem würde eine Aufnahme bedeuten, dass ausgesteuerte Personen weiterhin beim RAV angemeldet bleiben müssten.

Die Kommission ist sich bewusst, dass ausgesteuerte Personen weiterhin in den Statistiken abgebildet werden sollen. Die Mehrheit der Kommission ist jedoch der Ansicht, dass die derzeitigen statistischen Grundlagen in ihrer Gesamtheit die Situation zufriedenstellend darstellen. Sie lehnt die Motion folglich ab.

Die Kommission beantragt mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen. Ein Minderheitsantrag wurde nicht eingereicht. [PAGE 1034]